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Beitrag von: theblade Date: 10.11.2008 Thema: Warum im Parkhaus "nur Vorwärts einparken" ? ---------------------------------------------------------- wie der Betreff schon sagt wollte ich mals wissen wieso man in den Parkhäusern nur Vorwärts einparken soll. Um den nachfolgend verkhr nich zu beeinflussen ? - wolh kaum. ob ich nun rückwärts einparke oder später wieder rückwärts raus muss ist doch jacke wie hose |
Autor: Klesi Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- weil beim rückwärts einparken die abgase die (meist) weiße wand verschmutzen. Bearbeitet von - Klesi am 10.11.2008 13:42:40 |
Autor: XtoX Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist das ein gesetz oder so? mein nachbar hat mir auch schon gesagt dass ich das lassen soll und vorwärts parken soll. machen die anderen aber auch so, parken genug andere noch rückwärts |
Autor: Tiamo2506 Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- nein (habs zu mindest noch nicht gelesen) überhaupt hab ich davon noch nie was gehört! ich parke meist rückwärts ein im parkhaus |
Autor: MartinSHL Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo das ist wegen der weißen wand. aber nur frauen parken vorwärts ein...*gg* ein echter autofahrer immer rückwärts (ist zwar nervig wenn man aufm supermarktparkplatz mit nem vollen einkaufswagen kommt und nicht an den kofferraum gelangt...aber nunja...lach) |
Autor: Grinch Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: genau das is der grund... steht ja au oft n schild da, mit rückwärtseinparken verboten! ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Plan_B Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das hab ich ja noch nie gehört. Ich park prinzipiel rückwerts ein - gibt für mich kaum etwas schlimmeres als rückwerts auszuparken =) Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau. ...das kann kein Zufall sein... |
Autor: Tiamo2506 Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: genau, hab das auch noch nie gelesen |
Autor: Grinch Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich kenn zig parkhäuser wo die verbotsschilder hängen. entweder bei der einfahrt oder dann im Phaus an den wänden. ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: rsgra Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich parke vorwärts ein damit ich besser an den Kofferraum komme. Stichwort "kinderwagen"... |
Autor: ryLIX Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ihr dürft ja wenigstens noch in Parkhäuser :D Achtet mal drauf auf wievielen schon steht "Einfahrt mit Flüssiggasnalage verboten" ~Disskusions Gruppe CarPC~ |
Autor: Stefan177 Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist einfach so. Man parkt einfach aus Anstand nicht rückwärts gegen eine Hauswand. Du würdest auch nicht wollen, daß dir jemand an Deine Hauswand pi..., oder? ;) Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Sonic17 Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- sollen sie halt die Wände Schwarz Streichen... Wo ist das Problem :P |
Autor: Gygax E30 Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Könnte etwas dunkel werden, meinst nicht? Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden! |
Autor: daniel.krueger Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ XtoX: Ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht, insofern es sich um private Parkplätze handelt (sei es im Parkhaus oder auch bei Parkplätzen die zu Wohnanlagen gehören) kann der Besitzer am Rahmen seines Hausrechtes das Vorwärtsparken verlangen. @ ryLIX: Ein Einfahrverbot für Flüssiggasfahrzeuge kenne ich eigentlich wenn überhaupt nur für Tiefgaragen und nicht für Parkhäuser generell. |
Autor: XtoX Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein Gott wenn die Wände ja noch weiß wären würd ichs ja noch verstehene aber die sehen ja mittlerweile schon überall so besch***en aus da juckt das doch keinen mehr |
Autor: Powerjaffen Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab so ein Schild auch no nie gesehen, vielleicht hab ich es auch immer nur übersehen, ich werde aber auch weiter rückwärts einparken ;) Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor |
Autor: EthanHunt Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dieses Fahrverbot für Flüssiggasanlagen gilt doch mittlererweile auch nicht mehr oder? ADAC hat doch die Flüssiggasanlagen freigegeben für Parkhäuser und Tiefgaragen. BMW Teile zu verkaufen/gesucht! Einfach per PM melden! |
Autor: daniel.krueger Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ EthanHunt: Der ADAC hat da erstmal garnichts zu sagen, das darf nur der Gesetzgeber. Die bundesweit gültige Garagenverordnung, die die Einfahrt von Fahrzeugen mit Flüssiggasantrieb in Tiefgaragen (wohlgemerkt nur in Tiefgaragen, ein gesetzliches Verbot für Parkhäuser gab es nie) generell verboten hat, existiert schon seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr, seit diesem Zeitpunkt gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Lediglich bei uns in Brandenburg sind Flüssiggasfahrzeuge in Tiefgaragen generell verboten, in allen anderen Bundesländern gibt es entweder garkeine Regelung mehr oder aber es gibt die Regelung, daß Flüssiggasfahrzeuge nur in Tiefgaragen einfahren dürfen, bei denen sichergestellt ist, daß austretendes Gas ungehindert ins Freie strömen kann (Diese Reglung gibt es z.B. in Berlin.) Verbotsschilder stammen oftmals noch aus Zeiten der alten Regelung, wobei natürlich auch hier wieder jeder Besitzer im Rahmen seines Hausrechts die Einfahrt von Flüssiggasfahrzeugen verbieten darf. |
Autor: Black_devil Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hab das mal bei einen lidl gesehen ... ![]() :D :D |
Autor: Stefan177 Datum: 10.11.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn man jetzt nach "Auge um Auge..." handeln würde, müsste Dir normalerweise der Hausbesitzer die Motorhaube verkratzen. Du machst mit dem Auspuff Sachbeschädigung, der Hausbesitzer mit dem Schlussel. Nur die Kosten um die Hauswand zu malern sind wahrscheinlich etwas höher, als wenn Du nur Deine Motorhaube 'n bisschen lackieren musst. ;) Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
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