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Beitrag von: _jerome_ Date: 29.10.2008 Thema: federn mit tüv? ---------------------------------------------------------- habe mir da ein paar tieferlegungsfedern gekauft da ist ein teilegutachten (rotes papier)dabei. war mir laut der artikelbeschreibung sicher das wenn ein artikel tüv hat ich mir den selbigen weg dortin sparen kann, war das ein trugschluß? muß ich jetzt nur wegen den federn zum tüv ja oder nein? danke auch schonmal grüße jerome eure armut kotzt mich an ;) |
Autor: Old Men Datum: 29.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das"Rote Papier" ist dein Gutachten. Mit dem Gutachten und einem fachgerechten Einbau mußt du zum TÜV. Geht leider nicht anders. |
Autor: B4C4RDI Datum: 29.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- laut meinem prüfern müssen die federn nur eingetragen werden wenn keine serienbereifung gefahren wird. da du sicher keine serienbereifung fährst musst du sie eintragen lassen. werden mitlerweile direkt auf deine felgen eingetragen. steht bei mir auch so drin: vorne H&R federn 60mm, hinten m-technik 20mm in verbindung mit autec k ,225/45/17 vorne 245/50/17 hinten oder so ähnlich^^ Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: Bjunior Datum: 29.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Muss IMMER eingetragen werden. Die Eintragung wird dich ca. 40€ kosten. Einbauen kannst du selbst, brauchst nur nen Retschenkasten, Federspanner und Schlagschrauber. |
Autor: B4C4RDI Datum: 30.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- muss nicht, sonst müsste ich die tieferlegung auch auf meinen winterreifen eintragen lassen. frag den dekrafutzi in haßloch :P Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: ThaFreak Datum: 30.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mal kurz Klartext, bevor zuviel durcheinander geworfen wird. - Es gibt Federn mit ABE (recht selten). Diese müssen nicht eingetragen werden, solange alle Auflagen in der ABE erfüllt werden (z.B. Serienbereifung) - Wird eine oder mehrere Auflagen der ABE nicht erfüllt, müssen die Federn eingetragen werden. - Es gibt Federn mit Gutachten. Diese Federn müssen in JEDEM FALL eingetragen werden. Hierbei ist es total egal, ob Serienbereifung oder sonstige Größen montiert sind. @B4C4RDI wenn du Tieferlegungsfedern mit Gutachten verbaust, während Winterreifen drauf sind, dann musst du diese Federn eintragen! Machst du dann im Sommer irgendwelche anderen Felgen drauf, dann muss beides (Rad-Reifenkombination + Federn) als Kombination eingetragen werden, weil es nur so geprüft ist. |
Autor: Bjunior Datum: 30.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Muss in Verbindung eingetragen werden. Die H&R haben keine ABE, also müssten Sie auch auf Winterreifen eingetragen sein, nur halt ohne Zusatz bei Zubehörrädern. |
Autor: _jerome_ Datum: 30.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also noch sind auf diesem fahrzeug (fiat punto 188) nich meiner =P die standardt reifen kombination so wie er ausgeliefert wurde und in diesem fall muß ich nicht zum tüv? also nur wenn ich dann im sommer breitreifen draufzieh muß ich die neue kombi mit den federn abnehmen lassen eure armut kotzt mich an ;) |
Autor: ThaFreak Datum: 30.10.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Lies doch mal mein Beitrag durch... Wenn die Federn KEINE ABE (wie in deinem Fall) haben -> eintragen lassen! Egal welche Bereifung montiert ist. Bearbeitet von - ThaFreak am 30.10.2008 16:11:36 |
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