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Garantie Frage - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: rempi
Date: 17.11.2003
Thema: Garantie Frage
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Hi,

kleine Vorgeschichte. Hab mir vor einen halben Jahr einen E46 320D zugelegt. (mit mittlerweile 136000 km) Bei meinen Vorgänger wurde laut Rechnung bei 60.000 die Kupplung
getauscht. Jetzt rutscht die Kupplung wieder. (Vorweg gesagt, ich stehe nicht mit dem Fuss auf der Kupplung und den Wagen habe ich mit Chip gekauft.). Jetzt meine Frage fällt das unter Garantie? Achja Auto habe ich vom Händler gekauft.

Danke im voraus

mfg Rempi


Antworten:
Autor: Breeze
Datum: 17.11.2003
Antwort:
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Normalerweise hast Du mindestens 12Mon Garantie dem neuen § nach sogar 24 Mon zumindest in Deutschland ich muß aber dazu sagen das die Kupplung ein Verschleißteil ist und im Normalfall von der Garantie ausgenommen deshalb würde ich meinen Händler mal nach Kulanz fragen denn nach nem halben Jahr und bei der Laufleistung wäre da normalerweise noch die erste Kupplung drin vielleicht stimmt da ja auch wo anders was nicht denn eigendlich hält so ne Dieselkupplung mindestens 300000km locker!!!

MfG

Breeze






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