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Beitrag von: GTOWNCITY E36 Date: 28.09.2008 Thema: Auto verkauft (nicht abgemeldet) ---------------------------------------------------------- Hallo alle zusammen ich habe vor zwei wochen mein Vater sein Auto verkauft Mit KaufVertrag Darin steht das der Käufer das auto nach 1 Woche bzw schellst möglich abmelden muss Jetzt sind 2 Wochen rum Was würded ihr bzw was kann man jetzt machen Tel nr war die falsche hab schon versucht anzurufen Gruß dennis |
Autor: shgfa Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geh zu Deiner Zulassungstelle mit dem Kaufvertrag und lass das Auto Zwangsabmelden und melde der Versicherung unverzüglich den Verkauf. Woher weißt Du denn dass, das Auto noch nicht abgemeldet ist? <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: SiMan320 Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab mein Auto vor ca. 5 Wochen auch mit meinen Kennzeichen verkauft. Ich habe mir vom Käufer die Zulassungsstelle geben lassen, bei der das Auto abgemeldet werden soll. Hab einfach nach zwei Tagen dort angerufen, die können Dir sagen, ob das Auto abgemeldet ist. Mein Autokäufer war zuverlässig und hat es am 2. Tag abgemeldet. |
Autor: DerBMWFahrer Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und du als Verkäufer hast ebenso die Pflicht, den Verkauf anzuzeigen...einfach mit 2 Kopien vom Kaufvertrag machen, eine mit nem netten 3 Zeiler an deine Versicherung, die anderen mit einem noch netteren 3 Zeiler an die Zulassungsstelle. Zitat: Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen! |
Autor: Bjunior Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es im Kaufvertrag steht, musste dir keinerlei Sorgen machen. Bei Versicherung melden, der Rest ist dem sein Problem. |
Autor: Bruderchorge Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist eine Fehlinformation, das ist sehrwohl sein Problem, irgendwas irgendwo aufzuschreiben entbindet einen nicht von gewissen Pflichten. Gruß Daniel Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: theblade Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: korrekt, der verkäufer muss ebenfalls der zulassung benachrichtigen! würde ich aus rein rechtluchen gründen schon machen um ärger vorzubeugen. machst nen einfaches schreiben fertig, 0,55€ porto und ab die post ;-) |
Autor: Old Men Datum: 28.09.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Versicherung und Zulassungsstelle müssen informiert werden. Um es dir noch einfacher zu machen, kannst du alles per Mail erledigen.Schreibe die Zulassungsstellen an mit dem Kaufvertrag im E Mail Anhang und das Gleiche bei deiner Versicherung. Alles aber so schnell wie möglich, denn der Käufer fährt mit deinem Versicherungsschutz. Solltest du ein neues Auto auf deinen Namen zulassen, und das alte Auto ist noch nicht abgemeldet, so kannst du nur max. 30Tage ein neues Auto parralel zu deiner Versicherung laufen lassen. Danach zahlst du die Prämie für einen Zweitwagen und das geht ins Geld. |
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