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Fragen zur KFZ zulassung - Geplaudere

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Beitrag von: Sonic17
Date: 16.09.2008
Thema: Fragen zur KFZ zulassung
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Tach

Muss die Tage zum Ersten mal n Auto Zulassen !
Und bevor ich blöd dahin laufe, und irgendwas vergessen habe,
frage ich hier lieber nochmal nach.

Das Fahrzeug ist Momentan Abgemeldet,
und wird auf den Namen von meinem Vater Zugelassen.

Was ich bis jetzt hier Habe:

x Vollmacht übertragen von meinem Vater auf mich
x Personalausweis von meinem Vater
x Meinen Personalausweis
x Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle
x Fahrzeugschein vom Wagen ( Nicht Fahrzeugbrief. Brauch ich den Brief auch? )

Brauche ich noch Irgendwas ?
Der Wagen der Zugelassen wird bräuchte n neuen Tüv !
ist seit 2 - 3 Monaten Abgelaufen, kann ich den auch Ohne Tüv Zulassen oder wie läuft das ab ?

Auf den Papieren hier steht kein Gewünschtes Kennzeichen drauf,
Wie mache ich das jetzt ? Kann ich mir Kennzeichen machen lassen,
und damit zur Zulassung, oder erstmal zur Zulassungsstelle, und danach Kennzeichen machen lassen ?!?!

Fragen über Fragen ^^



Antworten:
Autor: angry81
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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du brauchst ne aktuelle asu und den brief, na klar
Autor: Peja_320i
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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mehr muss man nicht sagen! Achja, vergiss nicht knapp 80€ mitzunehmen ;)!!!
Autor: stargate
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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Kennzeichen bloß nicht vorher machen lassen.
Am ende haste eins das schon nem anderen gehört

Entweder du hast kein Wunschkennzeichen dann einfach so hin und die geben dir dann die Nummer mit der gehste in nen Schilderladen und lässte das machen.

Wennst ein bestimmtes willst musst es reservieren.

Funzt normalerweise übers Internet auf der Seite des Landkreises




Automobiler Individualist
Autor: Almi
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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Moin
Du bekommst den Wagen ohne TÜV und ASU nicht zugelassen.Das mußt du vorher machen,ob du das mit nur der Deckungskarte machen kannst ,hängt davon ab ob der TÜV gleich nebenan ist wie bei uns.Achte darauf das auf der Versicherungsbestätigung nicht ab Zulassung angekreuzt ist,sondern ab sofort,sonst bist du auf der Fahrt zum TÜV nicht versichert.Wenn das erledigt ist,kannst du den Wagen zulassen .Du kannst dort deinen Kennzeichenwunsch äußern,oder kriegst ihrgendeins zugeteilt ,dann bekommst du einen Zettel der dich erst berechtigt dir ein Kennzeichen drucken zulassen. Hoffe ich habe nichts vergessen:))
MFG
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
Autor: Sonic17
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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Zitat:


Achte darauf das auf der Versicherungsbestätigung nicht ab Zulassung angekreuzt ist,sondern ab sofort,sonst bist du auf der Fahrt zum TÜV nicht versichert.

(Zitat von: Almi)




Hi


Beginn des Versicherungsschutzes

[X] Ab Tag der Zulassung / Zuteilung


Wie komme ich nun zum Tüv mit dem Wagen ?
Autor: Sonic17
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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Okay, Alles im Grünen Bereich !!
Mein Fehler, Der Wagen hat doch noch 3 Monate Tüv :D

Also nur noch den Fahrzeugbrief mitnehmen und dann
steht der Zulassung wohl nichts mehr im Wege.

Autor: Almi
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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Du hast die Möglichkeit mit deinem Versicherungsmann/Frau zu sprechen ,und das auf einer neuen Karte ändern zulassen. Aber falls du dir nicht sicher bist ob der Wagen so durchgeht,würde ich mir noch eine Versicherungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen holen.Auf dieser muß ! auch Kurzzeitkennzeichen eingetragen sein.Damit ab zum Verkehrsamt und eines holen,gilt für 5Tage so mache ich das immer falls er durchrasselt hat man noch ein bischen Zeit es in Ordnung zubringen.(Brief brauchst du zur Zulassung)Fürs Kurzkennzeichen braucht man nicht zwingend den Brief.Sage meistens,das ich mir verschiedene Wagen ansehe und noch nicht sicher bin welchen ich kaufe.Wann bekommt dann einen roten Blankofahrzeugschein und muss sich Kennzeichen drucken lassen.Trage unbedingt alle Daten deines Wagens zuhause ein,gibt echt heftige Strafen wenn nicht.
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
Autor: Almi
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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Zitat:

Okay, Alles im Grünen Bereich !!



Na dann :)
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
Autor: Asko
Datum: 16.09.2008
Antwort:
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denk dran dass die steuer auch gleich fällig ist!

erst zur zulassung und dann schilder machen .. weisst ja vorher nicht welches kennzeichen du hast :D

MFG
Autor: Sonic17
Datum: 17.09.2008
Antwort:
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Schon Ok...

Bearbeitet von - Sonic17 am 17.09.2008 19:19:59




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Ende des Themas

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