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Mal wieder Ebay-Problem - Geplaudere

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Beitrag von: untermieter1
Date: 27.08.2008
Thema: Mal wieder Ebay-Problem
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Hallo Leute!
Nun hat es mich mit Ebay auch mal erwischt.
Ich habe folgendes verkauft:
Ebay
Nach nun ein paar Tagen bekomme ich folgende Mail:

hallo, habe mir heute dir arts mal genauer angesehen und versucht
> sie zum laufen zu bringen, jedoch war das irgendwie katastrophal, es geht
> irgendwie nichts, von den motoren lief nur einer, die restlichen zwei sind
> einfach nicht angeprungen.
> Desweiteren gehen die bremsen bei keinem der karts, und die zwei
> ausernandergenommen karts, sind nicht komplett da fehlen so einige teile,
> die motoren lassen sich auch nicht mehr zusammenbauen, weil alles zusehr
> ausernander genoommern ist und einfach einiges dran fehlt.
> also es entspricht nun so nichts mehr der auktion, was machen wir
> da??


Jemand ne Idee was ich tun kann?
Die Karts sollten eigentlich laufen. Desweiteren habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen das man vorher besichtigen sollte.
Außerdem habe ich geschrieben die Teile für die 2 anderen Karts "dürften" vorhanden sein, aber nicht das sie vorhanden sind.
Garantie usw. hatte ich natürlich auch ausgeschlossen.
Bin für jeden Tip dankbar falls einer weiß wie ich nun handeln soll.

Bearbeitet von - untermieter1 am 27.08.2008 10:10:05


Antworten:
Autor: phiphi34
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Hallo Leute!
Nun hat es mich mit Ebay auch mal erwischt.
Ich habe folgendes verkauft:
Ebay
Nach nun ein paar Tagen bekomme ich folgende Mail:

hallo, habe mir heute dir arts mal genauer angesehen und versucht
> sie zum laufen zu bringen, jedoch war das irgendwie katastrophal, es geht
> irgendwie nichts, von den motoren lief nur einer, die restlichen zwei sind
> einfach nicht angeprungen.
> Desweiteren gehen die bremsen bei keinem der karts, und die zwei
> ausernandergenommen karts, sind nicht komplett da fehlen so einige teile,
> die motoren lassen sich auch nicht mehr zusammenbauen, weil alles zusehr
> ausernander genoommern ist und einfach einiges dran fehlt.
> also es entspricht nun so nichts mehr der auktion, was machen wir
> da??


Jemand ne Idee was ich tun kann?
Die Karts sollten eigentlich laufen. Desweiteren habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen das man vorher besichtigen sollte.
Außerdem habe ich geschrieben die Teile für die 2 anderen Karts "dürften" vorhanden sein, aber nicht das sie vorhanden sind.
Garantie usw. hatte ich natürlich auch ausgeschlossen.
Bin für jeden Tip dankbar falls einer weiß wie ich nun handeln soll.

Bearbeitet von - untermieter1 am 27.08.2008 10:10:05

(Zitat von: untermieter1)




Hallo

Hat der Sprit eingefüllt? ;-)

Nee im ernst. Wegen den Teilen, denke ich, wirst du keine Prob`s haben... ( Zitat: dürften vorhanden sein )

Wegen dem Starten der Motoren... Wenn sie bei Dir gelaufen sind, würd ich ihm das so schreiben.

Über den Zustand der Karts schreibst du ja nix ausser das sie gebraucht sind. Das heisst ja nicht, das man vor Gebrauch nicht einige Teile tauschen muss...

"Entspricht ja nichts mehr der Auktion" zieht nicht...

Motoren liefen bei dir noch alle ( hoffe ich mal das das so ist... )
Der Zustand ist nirgends erwähnt und "gebraucht" heisst nicht das die Bremsen funktionieren müssen.

Würd ihn mal um genauere Angaben bitten, welche Schritte er unternommen hat um den Motor zum laufen zu bringen.

Grx Phi

Autor: ELDIABLO
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Bis auf die Sache das nur einer angsprungen,finde ich passt die beschreibung zum Artikel.
Die Frage ist halt warum die nicht angesprungen sind.
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
Autor: LG777
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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also ich würde sagen wegen den 2 die in teilen verkauft wurden brauchst du dir keine sorgen zu machen aber wegen den 2 die eigentlich laufen sollen:

Zitat:

Es handelt sich um 3 komplette Go Karts mit Honda Motoren (5,5PS bzw. 6,5PS), Karts und Motoren laufen selbstverständlich.



aber auch nicht al zu viel sorgen da dies eine Privatauktion war und du keine Garantie geben musst, der Käufer hat das ganze so gekauft wie es da stand und soll jetzt damit glücklich sein!!! Am besten gar nicht verhandeln sondern sofort alles auf die "Privatauktion - KEINE Garantie & KEINE Rückname" schieben, der soll bloß nicht denken das er da noch was raus/zurück bekommt! Und wenn er 2 linke Hände hat und die Motoren nicht zum laufen bekommt soll er in einer Werkstatt vorbei gehen!


Anscheinend ist es kein Zufall, dass die Welt aus dem Weltraum wie eine Weiß-Blaue Kugel aussieht!!!
Autor: untermieter1
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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Mich ärgert das ganze nur etwas. Habe die Karts für einen bekannten verkauft. Laufen sollten sie wirklich. Mit dem "dürften vorhanden" sein ist wohl wieder etwas unglücklich gelaufen. Muss wohl in Zukunft wieder etwas mehr auf meine Artikelbeschreibungen achten.
Naja kann ja normal nicht so schwer sein die Karts zum laufen zu bringen, so umfangreich sind die Motoren ja nicht aufgebaut.
Habe nur keine Lust irgendwelche negativen Bewertungen zu bekommen (oder ggf. Briefe vom Anwalt oder so).
Autor: axel89
Datum: 27.08.2008
Antwort:
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ach reagier gar nicht mehr auf so sowas.

Habe mein radio aus meine Wagen verkauft. Bei mir lief alles einwandfrei. Nach 2-3 Wochen bekomm ich ne email vom käufer und er meinte, das radio zieht keine CD ein und er will 90€ erstattet bekommen. Wenn nicht folgt neg. Bewertung und post vom anwalt. Am anfang wollte ich das klären usw. Ich habe ihn gebeten mich enzurufen oder mir seine nummer zu geben. Er rief mich nicht an und gab mir auch seine Nummer nicht
Nach paar email hin und her, habe ich ihm vorgeschlagen, dass ich zu ihm fahre(war 100km von mir entfernt) und mir das radio mit einem Audi-Hifi-meister anschaue.

Darauf hin habe ich nie wieder was von ihm gehört.

Also so'ne scheiße von Käufern häufen sich, seitdem ebay den Verkäufern unmöglich gemacht hat, neg. bewertungen auszuteilen!


Von daher mach dir nicht so ein kopf, und noch was. WEnn der wirklich mit dem Anwalt droht und du was bekommst schreib ihm das hier zurück. Habe das selbst von nem anwalt bekommen:

Es ist nun mal grundsätzlich so, dass der Käufer Gewährleistungsrechte hat, wenn ein Mangel der Kaufsache zum Zeitpunkt des sog. Gefahrübergangs vorlag. Dieser Zeitpunkt ist beim Versendungskauf unter Privatleuten die Übergabe an die Transportperson (§ 447 Abs. 1 BGB), d. h. hier die Abgabe des Artikels an das Transportunternehmen. Wenn der Artikel zu diesem Zeitpunkt in Ordnung war, dann hat Ihr Käufer keine Ansprüche. Er müsste den Beweis führen, dass der Artikel bereits Defekt an das Transportunternehmen übergeben wurde (die aus dem Verbrauchsgüterkauf bekannte Beweislastumkehr innerhalb von sechs Monaten greift hier nicht). Der notwendige Beweis ist jedoch nicht schon dadurch geführt, dass Schäden am Artikel nachgewiesen werden. Es muss auch der Zeitpunkt der Beschädigung feststehen. Insoweit dürfte ein einfaches Schadensgutachten vom z.B. Techniker allerdings wenig aussagekräftig sein.




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Ende des Themas

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