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Beitrag von: Toxic-Engine Date: 21.08.2008 Thema: Anfechtung von Geschwindigkeitsüberschreitung ---------------------------------------------------------- Hallo an alle... wurde eben von der Polizeigeblitzt, aus dem stehenden Polizei Kfz via Laser Pistole. War nach Abrechnung der Toleranz außerorts 31kmh zu schnell(eigentl net sooo wild da-aber da Probezeit ist das scheiße) Jetz der Haken: Wollte einen Lkw überholen der ca 90kmh fuhr überholen,also beschleunigte ich auf TACHO 130(im vorherigen ort sagte mir die Radaranzeige das mein Tacho 10vorgeht)also RADAR 120kmh->wollte grade ausscheren zum überholen, doch da haben die mich rausgewunken- Nun meine Frage wie kann ich das Anfechten und war das vorsetzlich?! Ich meine man sollte einen LKW auf der Landstraße nich grad mit "nur"10kmh mehr überholen?? Danke im Vorraus Toxic If you want peace.... Prepare for war |
Autor: güttl Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na mit 20 km/h Überschuß kommste auch noch zügig vorbei und wirst von der Rennleitung nicht belästigt. Aber das ist eher Empfindungssache. Normalerweise kannste da nichts anfechten. Warum auch?? Bist ja so schnell gefahren. Was mich wundert, wenn Du noch hinter dem LKW warst, wie können die Dich mitm Laser erfassen und dann noch rauskellen?? Ist der Grüne Dir vor den Kühler gehopst bei 130?? Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: SasaYU Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi dies kannst du nicht anfechten. Die Laserpistolen sind geeicht. Um ihnen das zu beweisen das ihre Radarmessung falsch war musst ein unabhängiges Institut beanuftragen etc. Wenn diese Geld hast etc dann mach es:-) Würde sagen: Dumm gelaufen! |
Autor: X-9999 Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein Man sollte den LKW nicht mit nur 10 Km/h schneller überholen, da sollte man dahinter bleiben. Meine Fahrschulzeit ist zwar so einige Jahre her, aber ich habe damals dort gelernt, das ich ein Auto nicht überhole, wenn es nur 10 Km/h langsamer fährt als erlaubt. Und die zulässige Geschwindigkeit darf trotz eines Überholvorgangs nicht um einen einzigen Km/h überschritten werden. Aber wir wollen ja nicht päpstlicher als der Papst sein (Hätte den wahrscheinlich auch überholt), wenn du Rechtschutz hast, dann sofort zum Anwalt damit, wenn nicht, dann A-Karte, denn ohne Juristischer Tricks wirst du de nicht weit kommen. Selbst mit Rechsbeistand wird sauschwierig. Wären das Gefahrene 100Km/h in der 70er Zone, wäre das eine ganz andere Sache. Wie mein Vorredner schon sagt hört sich das für mich ebenfalls sehr kurios an, denn wenn du schon 130, also laut Tacho 140 gefahren bist, bei der Geschwindigkeit noch hinter dem LKW warst, und die dann auch noch geschaft haben dich zu lasern, dann wird das wohl schon seine Richtigkeit haben, da du ja nicht abbremst, wenn du neben dem LKW bist, sonder weiter beschleunigs... Bearbeitet von - X-9999 am 21.08.2008 12:16:07 Wer später bremst fährt länger schnell. |
Autor: Kingm40 Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Regel für die Geschwindigkeit beim überholen ist eigentlich ganz einfach. Es muss möglich und ERLAUBT sein, 20 km/h schneller als der zu Überholende zu fahren. Mit anfechten wirst du da pech haben. OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: Nicore Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist mir auch mal so ergangen in einer Kleinstadt hier. Da sind normale 50km/h erlaubt ausser für LKWs, die dürfen nur 30km/h. Hab also runtergeschalten und bin zügig vorbei, war so auf knapp 60, schere ein und dann blitzt es aus nem seitlich geparktem Auto. Pech gehabt... Wir erinnern uns an die Fahrschule: Wann darf man überholen. 1. Wenn es nicht durch Schilder oder Straßenmarkierung untersagt ist. 2. Wenn man weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt. 3. Wenn durch den Überholvorgang die zulässige Maximalgeschwindigkeit nicht überschritten wird! So ist das eben und Du kannst nichts gegen machen. Du sagst es war außerorts und ich denke mal es waren 100km/h erlaubt? Zu schnell ist nunmal zu schnell. Was meinst Du mit der Frage "war das vorsetzlich?"? Es war einfach Ausübung ihrer Pflicht. BMW Team Oberhavel |
Autor: stefan323ti Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und was ich mich frage, wenn du 130km/h drauf hattest und nen LKW überholt hast, wie konnten die dich ordentlich lasern? Hinterm LKW sicher nicht, sondern eher als du an ihm vorbei warst oder? Und dann wurdest du gleich von dem "lasernden" Polizisten rausgezogen? Oder waren das 2 Gruppen, die einen haben gelasert und die anderen weiter hinten rausgezogen? Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: Bruderchorge Datum: 21.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er schreibt, er wurde vor dem Überholvorgang rausgezogen !? Wenn sie dich blitzen ziehen Sie dich doch nicht raus ? Oder ist das Auto doch gefahren, klingt alles sehr durcheinander. PS Leg dir ne Rechtschutzversicherung zu ;-) Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
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