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Muss ich wirklich einsatz von Feuerwehr zahlen? - Geplaudere

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Beitrag von: ELDIABLO
Date: 18.08.2008
Thema: Muss ich wirklich einsatz von Feuerwehr zahlen?
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Hallo Leute hab mal eine dringende frage,und zwar ist bei meinem letzten Unfall auch so ein einsatzwagen der FW eingetroffen.Aber ausser rumstehen haben die nichts gemacht,und ausserdem habe ich sie auch nicht gerufen. Jetzt hab ich eine rechnung von über 270€ bekommen,was soll ich machen? Es ist ja nicht bei jedem Unfall auch die Fw dabei,sondern erst wenn öl,brand usw.
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.


Antworten:
Autor: e61_530driver
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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ist eine vorsichtsmaßnahme der feuerwehr.

die 270€ beziehen sich warscheinlich auf die einsatzzeit der feuerwehr, anreise, bezahlung von mitarbeitern, könnte ich mir vorstellen.

ist genauso wie beim abschleppwagen, wenn der kommt und du stehst grade daneben musste auch die fahrkosten usw. bezahlen obwohl er dein auto nicht abschleppt.

MfG
Autor: palmer
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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ja musst du zahlen, sie sind ja angerückt,
Autor: ELDIABLO
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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@e61_530driver- stimmt wären für anreise.....

Oh mann,ich habe es geahnt.wenn einer noch tips hat wie ich es umgehen kann,wäre ich sehr dankbar.
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
Autor: stargate
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Wozu haste ne Versicherung ;-)

Umgehen kannste es nicht. Gezahlt werden muss es.


Automobiler Individualist
Autor: güttl
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:


ist eine vorsichtsmaßnahme der feuerwehr.

die 270€ beziehen sich warscheinlich auf die einsatzzeit der feuerwehr, anreise, bezahlung von mitarbeitern, könnte ich mir vorstellen.

ist genauso wie beim abschleppwagen, wenn der kommt und du stehst grade daneben musste auch die fahrkosten usw. bezahlen obwohl er dein auto nicht abschleppt.

MfG

(Zitat von: e61_530driver)




Ist aber sehr komisch!! Klingt wie ne ABM für Feuerwehrleute. Irgendwer muß die doch gerufen haben!! Ansonsten könnten sich die Kameraden doch neben jeden Bagatellunfall stellen und hinterher kassieren?
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: bigshow89
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


ist eine vorsichtsmaßnahme der feuerwehr.

die 270€ beziehen sich warscheinlich auf die einsatzzeit der feuerwehr, anreise, bezahlung von mitarbeitern, könnte ich mir vorstellen.

ist genauso wie beim abschleppwagen, wenn der kommt und du stehst grade daneben musste auch die fahrkosten usw. bezahlen obwohl er dein auto nicht abschleppt.

MfG

(Zitat von: e61_530driver)




Ist aber sehr komisch!! Klingt wie ne ABM für Feuerwehrleute. Irgendwer muß die doch gerufen haben!! Ansonsten könnten sich die Kameraden doch neben jeden Bagatellunfall stellen und hinterher kassieren?

(Zitat von: güttl)





Vielleicht sindse von der Polizei gerufen worden. Als absicherung falls doch Öl oder sonstwas austritt?!?.^^

Könnte ja sein.

mfg flo
Autor: copy
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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einen feuerwehreinsatz muss man dann zahlen, wenn einwandfrei feststeht, dass man der verursacher des einsatzes ist, bzw. dass man selber den einsatz fahrlässig (alkohol etc.) herbeigeführt hat. ist kein verursacher bekannt, so muss die stadt bzw. die gemeinde die kosten übernehmen.

in den meisten fällen werden die kosten für den feuerwehreinsatz von der versicherung des verursachers übernommen!!!

sprich doch einfach mal mit deiner versicherung.............


.......hoffe das ich helfen konnte ;-)
Autor: ELDIABLO
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Ich hab so eine Schutzbriefleistung gehabt,vll übernimmt die das ja,obwohl die erst ab einer entfernung von 50km vom wohnort eingreift.Wenn ich mir die AGB durchlese werde ich von allem nicht schlau, nachfragen scheint also doch sinnvoll zu sein.
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
Autor: Peppitsch
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


ist eine vorsichtsmaßnahme der feuerwehr.

die 270€ beziehen sich warscheinlich auf die einsatzzeit der feuerwehr, anreise, bezahlung von mitarbeitern, könnte ich mir vorstellen.

ist genauso wie beim abschleppwagen, wenn der kommt und du stehst grade daneben musste auch die fahrkosten usw. bezahlen obwohl er dein auto nicht abschleppt.

MfG

(Zitat von: e61_530driver)




Ist aber sehr komisch!! Klingt wie ne ABM für Feuerwehrleute. Irgendwer muß die doch gerufen haben!! Ansonsten könnten sich die Kameraden doch neben jeden Bagatellunfall stellen und hinterher kassieren?

(Zitat von: güttl)




Die Feuerwehr kassiert nicht, meist die Gemeinde/Stadt als Träger der FFW.

Es gibt die Möglichkeit der Feuerwehrleute etwaigen Verdienstausfall (der Arbeitgeber MUSS einen während Einsatzzeiten unbezahlt freistellen) (ich musste immer nacharbeiten)

Diesen Verdienstausfall zu beantragen ist aber ne riesen Behördenschlacht.......

daher einigen sich fast alle FFW mit ihren Trägern (Gemeinde/Stadt) auf einen Fixbetrag für die Feuerwehrkasse (werden Ausflüge und auch mal Bier von bezahlt)

WELTMEISTER 2006
Autor: Stefan177
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Es gibt die Möglichkeit der Feuerwehrleute etwaigen Verdienstausfall (der Arbeitgeber MUSS einen während Einsatzzeiten unbezahlt freistellen) (ich musste immer nacharbeiten)

Diesen Verdienstausfall zu beantragen ist aber ne riesen Behördenschlacht.......

(Zitat von: Peppitsch)




Den "Ausfall" beantragt der Arbeitgeber bei der Gemeinde, nicht der Feuerwehrmann. Der Chef muss Dir Deinen Lohn für die Zeit nämlich weiterzahlen. Das Geld holt er sich denn normalerweise von der Gemeinde wieder. Aus moralischen Gründen wird das aber oft nicht gemacht und weil - wie Du sagst - das ne riesen Behördenschlacht ist. Der AG bleibt also auf häfig auf den Kosten sitzen.
Desshalb lässt er Dich auch nacharbeiten.

"Ein guter Feuerwehrmann nimmt für die Zeit des Einsatzes Urlaub." heisst es immer.

Gesetzestext:
Zitat:

Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.


Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Rammstein
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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*bei meinem letzten Unfall* schreibst du da. Heißt das jetzt das du öfters Unfälle hast??
Autor: Fogg
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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ich als Feuerwehrmeier fahre lieber einmal zu viel raus wie einmal zu wenig!
Meist sind wir die ersten am Unfallort und wer weiß was da los ist!
Wenn einer nen Verkehrsunfall meldet wo nicht eindeutig rauszuhören ist das die Feuerwehr nicht benötigt wird wird diese halt alarmiert!

Ist genauso wie einer bei uns ausm Dorf der uns nur als Saufköppe und Assi hingestellt hat, das ging über Jahre so!
Seit wir bei nem Wohnungsbrand bei ihm waren und das ganze schnell und ohne viele Wasserschäden in den Griff bekommen haben ist er Fördermitglied bei uns!
Er hat sich auch ungefähr tausendmal entschuldigt das er vorher so über uns hergezogen hat!

Denk mal drüber nach!
...don´t care about tomorrow!
Autor: Kasko
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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*Fogg zustimm*
Burn out ist was für Anfänger. Ich habe bereits Fuck off!!
Autor: Tubs
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Ist genauso wie einer bei uns ausm Dorf der uns nur als Saufköppe [...] hingestellt hat,
(Zitat von: Fogg)




Und ich dachte immer, das sei der allgemeine Ruf der freiwilligen Feuerwehr. Löschen, Löschen, Löschen. Den Brand oder den Durst. :-)
Autor: Stefan177
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Ist genauso wie einer bei uns ausm Dorf der uns nur als Saufköppe [...] hingestellt hat,
(Zitat von: Fogg)




Und ich dachte immer, das sei der allgemeine Ruf der freiwilligen Feuerwehr. Löschen, Löschen, Löschen. Den Brand oder den Durst. :-)

(Zitat von: Tubs)




Retten, bergen, schützen, löschen, saufen. ^^

Nix für ungut, bin selber bei der Feuerwehr.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Fogg
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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ist halt in der Feuerwehr auch nicht anders wie in anderen Vereinen, nur das wenn wir geschlossen saufen wir ausm Alarmplan raus sind und für uns andere alarmiert werden!
...don´t care about tomorrow!
Autor: güttl
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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...naja, seit ich gesehen hab, wie unsere FFW das Haus vom Nachbarn kontrolliert runterbruzzeln gelassen hat, hab ich auch eine etwas geteilte Meinung über die Kameraden. Hätte damals bloß noch gefehlt, daß die Hand in Hand um das Feuer getanzt wären und gesungen hätten "...der Libanon brennt". Da kamen die wahrscheinlich gerade vom Vereinsabend.

BtT:
Wenn ich als Unfallopfer die Herrschaften nicht gerufen habe, muß ich sie doch nicht bezahlen!! Wer weiß denn nun Bescheid??
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: ELDIABLO
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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Zitat:

BtT:
Wenn ich als Unfallopfer die Herrschaften nicht gerufen habe, muß ich sie doch nicht bezahlen!! Wer weiß denn nun Bescheid??



Hab ich eigentlich auch,gedacht.
Mir geht es im Grunde darum,ob ich der Forderung wiedersprechen kann,bevor ich da anrufe und ahnungslos darauf eingehe.

Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
Autor: güttl
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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Na Widerspruch ist doch auf jeden fall Dein Recht!! Mach das erstmal und dann weitersehen!!
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: Stefan177
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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.

Bearbeitet von - Stefan177 am 19.08.2008 09:39:38
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: ronaldo66
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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Wenn ich mich noch recht erinnere, hat ELDIABLO seinen Boliden unkonventionell (also eher liegend) in einem Vorgarten geparkt.
Logisch, daß in so einem Fall die Feuerwehr gerufen wird, um eventuell auslaufende Flüssigkeiten aufzunehmen oder sonstige Schäden oder einen Fahrzeugbrand zu verhindern.
Logisch auch, daß der Unfallverursacher das bezahlen muß!
Autor: güttl
Datum: 19.08.2008
Antwort:
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Ach soooo! Na dann....
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: joecrashE36
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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Beziehungsweise die KFZ-Haftpflicht des Verursachers.
In Deinem Fall würde ich es aber selbst übernehmen,
Da die "heraufsetzung" des Versicherungsbeitrages teurer kommt.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Autor: ELDIABLO
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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Hier ist mal ein Bild ,(knapp am Fenster vom 4jährigen), von meinem Landeplatz.Würdet ihr sagen das man ganz klar FFW verständigen muss?

Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
Autor: ronaldo66
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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Die Frage ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint, oder...?
Ich würde sagen, das Foto beantwortet das eigentlich von selbst... ;-)
Autor: -XTreMe-
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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LOOOOOOOOL

Haha und du willst nicht das bei so einem Bild die Feuerwehr kommt?
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Autor: Marco535
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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Wow, könnt ein Profi net besser hinbekommen ;-)

Aber mal im Ernst, halte es in jedem Fall für gerechtfertigt, dass die FW kam. 1. auslaufende Flüssigkeiten 2. evtl. Brandgefahr zu Sprit. Und so nahe am Haus wär sowas ungünstig. 3. Technische Hilfeleistung, d.H. das verkeilte Fahrzeug evtl. befreien. War zwar hier nicht der Fall, aber weiß man ja vorher nicht genau.

Im übrigen denke ich auch, dass das die Versicherung tragen muss. Ich würde es aber nicht selbst bezahlen, weil ja die Prozehnte eh steigen wegen dem Schaden am Haus. Da isses egal, ob noch mal was dazu kommt. Steigt ja pro Unfall und nicht nach Schadenshöhe.
Autor: ELDIABLO
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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Naja wenn man unbeschadet aus dem Wagen austeigt und sofort erstmal die rausgefallenen Münzen und so weiter wieder einsammeln kann,findet man das selbst nicht mehr so heftig ;)
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.
Autor: Peppitsch
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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Aber so wie der Wagen dasteht, MUSS man davon ausgehen dass die ÖLwanne nen Schaden bekommen hat, daher FFW.
WELTMEISTER 2006
Autor: Hauke325
Datum: 20.08.2008
Antwort:
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Seih froh das die da waren.
Was glaubst du was passiert wäre wenn dein Auto anfängt zu brennen und keine da ist der das löscht (er steht am haus).

Wie schnell ein Auto brennen kann habe ich erst letzte woche mit bekommen, als eine bekannte von mir gegen eine Laterne gefahren ist (ca. 40 km/h). Das hat nur ein paar sekunden gedauert und der Motorraum brannte.

Ich wäre damals froh gewesen wenn bei meinem Überschlag ein Krankenwagen gekommen wäre und ich nicht mit drei gebrochenen Rippen und einer Gehirnerschüterung noch vom Kollegen ins Krankenhaus gefahren werden mußte.


Also lieber einmal zu viel da als einmal zu wenig :-)
Autos werden hinten angetrieben, alles andere sind kutschen!!!!




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Ende des Themas

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