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Beitrag von: CrAsHoVeR Date: 05.08.2008 Thema: Problem mit eBay ---------------------------------------------------------- Habe ein Problem. Vor längerer Zeit habe ich bei eBay Federn gesteigert die angeblich von KAW sind. Ich wollte sie auch montieren, aber dann habe ich im Gutachten gesehen dass sie die Achslast von meiner Limo überschreiten. Daraufhin habe ich die Federn bei eBay wieder reingestellt und weiterverkauft weil ich sie ja nicht gebrauchen kann. Nun schreibt mit der Käufer (mittlerweile über das "Streitportal" von eBay) dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, weil die Federn gar nciht von KAW sind! Ich hätte jetzt 10Tage Zeit bevor sich das Sicherheitsteam von eBay einschaltet. Er spielt also darauf an dass ich den Artikel zurücknehme. Was soll ich machen? Ich wurde ja selbst übers Ohr gehauen. Wenn es darauf ausgeht dass er mir den Artiekl zuschickt und ich ihm das Geld zurückerstatte, hat er dann einen Anspruch auf das Porto für den Rückversand?? Hier die Links zu der Auktion von damals und zu der Auktion wo ich sie weiterverkauft habe. Eigenkauf weiterverkauf Bearbeitet von - CrAsHoVeR am 05.08.2008 22:02:19 |
Autor: Andi6 Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde sie einfach zurücknehmen... um den preis, wie du sie verkauft hast, verkaufst du sie wieder.. und diesmal versuchst du den richtigen hersteller herauszufinden bevor du sie wieder verkaufst... MFG |
Autor: jhonny318ti Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Welcher Hersteller steht denn im Gutachten? Gruss Schwarz,tief,breit....... |
Autor: jhonny318ti Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Welcher Hersteller steht denn im Gutachten? Gruss Schwarz,tief,breit....... |
Autor: Lord Cyber Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob Du selber betrogen wurdest spielt keine Rolle. Du hast dem Käufer das zu liefern was du angepriesen hast. Kannst du nicht liefern, dann kann der Käufer sein Geld zurückverlangen. Ob du die Versandkosten zahlen musst weiss ich nicht. Wärest du gewerblich, dann ja. Vermuten würde ich aber, dass du diese auch zu zahlen hast. |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 05.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok dann werde ich das dem Käufer schreiben. Die Federn sind von Autotechnics. So stehts auf dem Gutachten. Kenn die Marke nicht... Habe ebenfalls jetzt eine Beschwerde bei eBay wegen dem falschverkauf an mich gemeldet. |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe ihm angeboten ihm sein Geld zurück zu geben wenn er mir die Federn zuschickt! Dann kam auf einmal eine Nachricht von wegen dass er 30EUR für den Einbau gezahlt hat und diese jetzt ebenfalls zurück haben will! Eindeutig ein Betrüger da erstens man für 30 EUR keine Federn eingebaut kriegt und zweitens er mir einfach Geld ablupfen will! Ich hab ihm klipp und klar geantwortet dass ich nur eine rückwertige Transaktion anbieten kann ohne zusätzliche Kosten zu übernehmen! Daraufhin hat er mich negativ bewertet!! Ich hasse solche Leute! Ich hab ihm damals auch eine positive BEwertung gegeben weil ich dachte dass alles ok ist! Schau mal mein Profil ich hab 576 Bewertungen gehabt davon waren über 99% Positiv! Jetzt kommt da so ein Hans und gibt mir ne negative!! Ich könnt ihn dafür umb.... http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=danielkaz&ftab=AllFeedback Weiß einer ob ich eine BEwertung rückwirkend machen kann und nochmal bewerten??? |
Autor: E36-Freak Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Autotechnics ist eine niederländische Firma, hat aber auch eine HP in der Schweiz, stellen u.a. Dämpfersysteme für die Großserienproduktion her.... OT: hab selbst ein Autotechnics...sehr zufrieden |
Autor: Gonzalez Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, negative Bewertungen kann man zurücknehmen lassen, ist aber etwas umständlich. Musst Du Dir was zuschicken lassen und dem Käufer auch, was dann beide unterschreiben. So war es bei mir damals. Chillin in my Beemer, listenin to the Ether... |
Autor: Gr33nAcid Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- öh kurze frage, wie schafft man das, bei ebay so die bilder einzufügen? Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Tombo Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: das rechtfertigt noch lange nicht wissentlich falsche Angaben in der Artikelbeschreibung zu machen. die negative ist damit berechtigt. Sämtliche Portokosten mußt du auf jeden Fall tragen. Zitat: wer im Glaushaus sitzt... |
Autor: E36-Freak Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sehe das auch so, das Recht auf Rücknahme des Privatverkäufers ist hier nicht ausgeschlossen, da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Das Du auch übers "Ohr gehauen" wurdest, ist doch keine Begründung. Spricht ja eher noch dafür das Du den "Mangel" wissentlich verschwiegen hast |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Hallo? Ich hab ihm angeboten sein Geld zu geben und er schickt mir dafür die Federn zurück! Das wollte er dann auch nicht und bewertet mich dann falsch! Was kann ich dafür dass ich unwissend selber gelinkt wurde??? |
Autor: E36-Freak Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Kosten für die Rückerstattung des Betrages sind ja völlig ok...die angebl. "Einbaukosten" sind Nepp. Der Käufer wird den Umstand, das die Federn nicht von KAW sind, sicherlich auch schon vorher festgestellt haben. Edit: Du kannst als Verkäufer nicht mehr neutral oder negativ bewerten. Scheiss doch auf die 1 Negative..Ebay interessierts eh nen feuchten Ratzefummel |
Autor: nicoDD Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau, scheiß drauf - jetzt kannst du das geld wenigstens behalten und bist die scherereien los. versuch von dem typen der dich gelinkt hat noch n bissl geld abzuziehen und dann ist gut. für die zukunft - bewerte immer erst, wenn du selbst eine bewertung bekommen hast (nicht im sinne von ebay, aber anders gehts nicht - man kann als verkäufer auch in eine positive bewertung einen negativen text schreiben). und nach dem neuen, tollen bewertungssystem bist du in einem jahr eh wieder bei 100%, weil ja neuerdings nur noch der schnitt der letzten 12 monate gebildet wird, und nicht wie früher der schnitt seit dem beginn deiner mitgliedschaft! |
Autor: E36-Freak Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ?? wenn der Typ es drauf anlegt, gehen die Scherereien jetzt erst los...das hat doch mit der Bewertung nichts zu kriegen. Von dem Verkäufer, der ihm die falschen Federn geschickt hat, wird er jetzt wohl kaum noch was bekommen, das hätte er sich gleich überlegen müssen. Immer das gleiche mit manchen echt beschissenen Privatverkäufern....hatte auch so einen Tanz, war echt kurz davor, mir nen Anwalt zu nehmen. Nach 6-wöchigem Schriftwechsel habe ich wenigstens einen Teil des Geldes zurückbekommen (Artikel hab ich dem Typen zurückgeschickt) Edit: Letzte Aussage war jetzt nicht auf Dich bezogen, Crashover Bearbeitet von - E36-Freak am 08.08.2008 14:06:04 |
Autor: nicoDD Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich an seiner Stelle würde dem Verkäufer schreiben, durch den er gelinkt wurde, dass beim Einbau der Federn festgestellt wurde das es sich nicht um die angegebene Marke handelt etc... Das die Federn aber nun drin sind und auch soweit passen und ich mich gerne mit Ihm über einen Preisnachlass unterhalten würde. Wenn das nicht geht würde ich damit drohen die wieder auszubauen, zurückzuschicken und bei Ebay ein ganz großes Fass aufzumachen. Der wird schon n paar Euro zurücküberweisen, hauptsache es ist Ruhe. und der muß ja nicht wissen das du die federn nicht mehr hast! So war meine Aussage oben gemeint. Seit ihr eigentlich alle mit Euren realen Adressen bei Ebay angemeldet ;-) ? Solche Sachen verkauft man doch immer mit Adressen aus Hintertimbuktu :-) |
Autor: Tombo Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: der ist morgen noch gut,aber irgendwie will man ja auch seine Kohle. Und bei ebay gibt man auch seine Kontodaten an. Zitat: Der Käufer hat doch seinen Teil erfüllt,er hat das Geld zeitnah überwiesen und damit eine gute Bewertung verdient. Bei mit bekommt ein Verkäufer z.B. keine Bewetung wenn er nicht zuerst bewertet. Das teile ich ihm immer mit. |
Autor: nicoDD Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- für den mist den der käufer hier mit crashover abgezogen hat (geld kassieren wollen für die montage etc?) hat er ne gute bewertung verdient? hast du dir die beiträge mal durchgelesen? ich bräuchte das bewertungssystem von ebay sowieso nicht - ist zu 80% müll was da steht. wenn es ein problem gibt/gab einigst du dich meist eh hinterrücks mit dem käufer/verkäufer und bewertest dich auch noch gegenseitig positiv damit du wenigstens noch was von hast... die meisten probleme hat man eh mit irgendwelchen "ebay-neu-usern" mit 0-50 bewertungen die dir mit deinen 5000 bewertungen die welt erklären wollen! die sind mathematisch meist so hochbegabt das sie nichtmal verstehen das mein prozentsatz nur gering sinkt wenn die negativ bewerten. im gegensatz zu ihrem wenn sie die antwort erhalten. da spare ich mir doch lieber einfach mal meine bewertung.... |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja ihr habt recht, danke auch für eure Meinung! Auf Fehlern lernt man, ich habe ihn nur postivi bewertet wie immer weil er halt schnell gezahlt hat und die Abwicklung "eigetnlich" gut gelaufen ist! Dass dann sowas dabei rauskommt ist einfach nur traurig, nun ja.. das Leben geht weiter... Evtl. werde ich versuchen wie NicoDD geschrieben hat, ein paar Euro rauszholen durch das "Einbauen" der Federn... |
Autor: Tombo Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @nicoDD Junge,du kappierst es nicht,in dem Moment wo ein Käufer in voller höhe bezahlt hat,hat er seinen Teil am Geschäft erstmal korrekt erfüllt und bekommt dafür eine positive Bewertung. Genau solche wie du sind es vermutlich die das mit den Rachebewertungen betrieben haben. Ist für CrAsHoVeR natürlich dumm gelaufen das er so eine Nummer abzieht. Der Käufer kann sich seine 30€ ja einklagen wenn er möchte. Denn Verkaufspreis + Porto würde ich dem Käufer erst erstatten wenn er die Federn zurückgeschickt hat. |
Autor: daniel.krueger Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ CrAsHoVeR: Ich sehe das auch so, daß Du die Federn zurücknehmen und den Kaufpreis incl. Porto sowohl für den Hin- als auch den Rücktransport erstatten mußt. Du hast nicht das geliefert, was Du verkauft hast und da spielt es auch keine Rolle, daß Du beim Kauf der Teile selbst gelinkt wurdest. (Wie Du ja selbst gesagt hast, war es aus dem Gutachten klar zu erkennen, daß es sich nicht um Federn von KAW handelt) Die 30,00 EUR für den Einbau dagegen würde ich ersteinmal nicht zahlen. Genau wie Du hätte auch der Käufer erkennen können und müssen, daß der gelieferte Artikel nicht dem gekauften entspricht, somit ist sein Verhalten (die Federn einbauen zu lassen) in meinen Augen grob fahrlässig und ein Schadenersatzanspruch gegen Dich in meinen Augen nicht begründet. Andererseits hast Du dann noch immer nicht das geliefert, was Du verkauft hast und deshalb könnte der Käufer nun wiederum Schadensersatz bei Dir geltend machen. Die meisten Leute sind in solchen Fällen der Meinung, mit der Rücknahme wäre der Fall erledigt, das ist aber nicht so. Du hast dann immernoch die Verpflichtung, das zu liefern, was Du verkauft hast. Tust Du das nicht und der Käufer besorgt sich gleichwertige Federn anderswo zu einem höheren Preis, so kann er die Differenz bei Dir als Schadensersatz bei Dir einklagen, das sollte man wissen. Insofern wäre hier nun wieder sehr genau zu überlegen ob man die 30,00 EUR für den Einbau nicht vielleicht doch zahlt, wenn der Käufer im Gegenzug (schriftlich) auf weitere Forderungen verzichtet. Zum Thema Bewertungen: Insofern es sich nicht um ein Versehen handelt würde ich da als Käufer in jedem Falle negativ bewerten, auch wenn der Verkäufer die Ware zurücknimmt und alles zurückzahlt. Der Verkäufer hat hier seinen Vertrag nicht erfüllt und das würde ich immer entsprechend bewerten. Bei Käufern sehe ich das auch so, daß sie ihre Pflicht erfüllt haben, wenn sie das Geld zügig überweisen. Der einzige Grund, hier keine positive Bewertung zu geben wäre es in meinen Augen, wenn hier im Nachhinein irgendwelche UNGERECHTFERTIGTEN Forderungen kommen, so etwas soll es ja auch geben. (Ich hatte einmal den Fall, daß ich ein Kombiinstrument ersteigert hatte und dann ein Radio bekommen habe, weil der Verkäufer die Pakete vertauscht hat, habe das dann zurückgeschickt, Porto wurde anstandslos erstattet, richtiges Paket kam ein paar Tage später. Kann passieren, gab dann auch eine positive Bewertung meinerseits.) |
Autor: Lord Cyber Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1) Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf Ersatz der Einbaukosten. Da gab es gerade ein richtungsweisendes Urteil zu. 2) Die Bewertung darf der Käufer so nicht abgeben: Ein Betrug (Straftat) setzt immer ein vorsätzliches bzw. absichtliches Handeln vorraus. Er wird dir nicht beweisen können, dass dieses hier vorlag und nicht bloße Unwissenheit. Daher ist die Bewertung als Verleumdung einzustufen. Diese kann zur Anzeige gebracht werden. Melde Ebay einfach eine "herabsetzende Bewertung", dann wird der Text der Bewertung gelöscht, der negative Bewertungspunkt bleibt bestehen. Du kannst dem Käufer auch mit Strafanzeige drohen... |
Autor: Tombo Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: dann wollen wir mal hoffen das der Käufer nicht einer von den 93100 Usern hier im Forum ist |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie melde ich eine herabsetzende Handlung bei eBay? Ich hatte schon immer Probleme eBay zu kontaktieren... |
Autor: Lord Cyber Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier: Link |
Autor: Lord Cyber Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Oder vorher hier: http://pages.ebay.de/help/sell/report_problem.html |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 08.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- DANKE!! |
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