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Beitrag von: rs2208 Date: 16.07.2008 Thema: Kotflügelverbreiterung ---------------------------------------------------------- Ich spiele mit dem Gedanken an meinem 325i Cab rundum die Kotflügel verbreitern zu lassen (Bleche einschweißen, verzinnen bla bla) so dass ich Megafette Reifenbreite (mir schwebt 285er hinten vor) montieren kann. Frage nun: Wenn ich die Kotflügel verbreitern lasse, muss ich das dann vom TÜV eintragen/abnehmen lassen oder kann man am Blech mal eben so "rumspielen" ? Fliegen ist nicht wirklich schöner als Cabrio fahren |
Autor: ThaFreak Datum: 17.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die Fahrzeugbreite verändert wird: eintragen! Stellt aber kein Problem dar, weil du ja eh die Felgen/Reifen eintragen lassen musst. |
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