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Beitrag von: markster Date: 02.07.2008 Thema: Reparatur am Leasingfahrzeug ---------------------------------------------------------- Moin moin, schon wieder mein leidgeplagtes Thema, werde nun meinen Leasingwagen abgeben. Habe eine Reparatur selber machen lassen. Muß ich diese angeben bei der Übergabe? MFG |
Autor: STAF Datum: 02.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- kommt halt drauf an was das für eine reperatur war. unfallinstandsetzung musst du auf jeden fall melden. aber sonst hast trägst du ja die sorgfaltspflicht und bis selbst dafür verantwortlich. Über München lacht die sonne... ...über Stuttgart und Ingolstadt der Rest der Welt!!! 118i mein ehemaliger Weggefährte...schau doch mal vorbei! |
Autor: coma Datum: 02.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- N Kumpel hat auch in sein Leasing-Fahrzeug (BMW) n großen Kratzer mit Dälle gemacht. Ab was für nem Ausmaß muss man das melden bei der Rückgabe? Er hats in ner freien Werkstatt machen lassen. Sein Händler weiß nix davon(bis jetzt). btw: Find ich eh lustig, dass die Führerscheinfrischlinge, die n neues Auto bekommen es immer als erstes schaffen das Ding zu "schrotten" Bearbeitet von - coma am 02.07.2008 20:24:34 |
Autor: amarone Datum: 07.07.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du musst ein Fahrzeug zurückgeben, dessen Zustand dem Alter und der Laufleistung entspricht. Kleinere reparierte Dellen sind sicher nicht anzugeben. Offenbarungspflichtige Unfallschäden immer. Lies mal nach bei leasingrat.de. Adieu |
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