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led spritzwasserdüßen, zugelassen? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Axilleus
Date: 03.06.2008
Thema: led spritzwasserdüßen, zugelassen?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 04.06.2008 um 22:06:48 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

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Frage 1
Ist sowas zugelassen? Weil da steht: Die StVO verlangt eine Eintragung dieses Artikels. Also muss es blos eingetragen werden und gut ist oder?

Frage 2

wie kann man sowas einbauen? Ist das viel Arbeit?


Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 04.06.2008 22:06:48


Antworten:
Autor: Kasko
Datum: 03.06.2008
Antwort:
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Das ist natürlich nicht zugelassen!! Wenn du damit zum TÜV fährst, musst du in der Regel die Teile gleich vor Ort ausbauen, da es andere Verkehrsteilnehmer einfach viel zu stark irritiert!

EDIT:
NAtürlich schreibe ich als Verkäufer auch, dass die Teile nur eingetragen werden müssen!!


Bearbeitet von - Kasko am 03.06.2008 19:42:13
Burn out ist was für Anfänger. Ich habe bereits Fuck off!!
Autor: Axilleus
Datum: 03.06.2008
Antwort:
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Aber hier z.b. steht, dass es in der StVO nicht zugelassen ist. Und dass ist der gleiche Anbieter, also muss doch da was wahres dran sein. Sonst würde er ja überall das gleiche hinschreiben!
[fehlerhaft_angegebener_Link:] in der StVO zugelassen[/fehlerhaft_angegebener_Link]klick
Autor: Axilleus
Datum: 03.06.2008
Antwort:
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sorry hier der korrekte link
Autor: daniel.krueger
Datum: 03.06.2008
Antwort:
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@ Axilleus:

Gemäß ECE R48 Punkt 5.22 darfst Du die Teile anbauen, solange die Leuchten nicht angeschlossen sind, funktionstüchtig dürfen sie nicht sein.
In der StVZO bzw. in der ECE R48 ist ganz genau geregelt, welche lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug vorhanden sein dürfen. Da beleuchtete Spritzwasserdüsen dort nicht aufgeführt sind, sind sie somit illegal.

Alleine der Satz "...laut StVO..." sagt doch schon alles über den Verkäufer, die StVO hat mit der Zulässigkeit von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen absolut nichts zu tun, das wird in der StVZO geregelt.
Autor: FRY
Datum: 04.06.2008
Antwort:
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zum glück ist sowas nicht erlaubt! das sieht ja sowas von scheiße aus, das kann man kaum noch toppen! mal im ernst: willst du eine kirmesbude bauen?!?!

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: Axilleus
Datum: 04.06.2008
Antwort:
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Hey warum denn dass wäre doch ganz nett... na ja damit hat es sich eh erledingt. Danke für eure Antworten..




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