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Beitrag von: FlameOn Date: 16.05.2008 Thema: Eintragungspflicht? ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe mir nun für meinen BMW erstmal die BMW Kreuzspeiche 42 Felgen mit Reifen geholt. Die Dimensionen der Felgen sind: 225/50 ZR 16. Ich habe nun im Betriebshandbuch geguckt (BMW 318ti Compact) und da steht das diese Felgen mit dieser Bereifung auf dem Wagen gefahren werden dürfen, allerdings nicht im Fahrzeugschein. Das erspart mir doch eine Eintragung vom TÜV, oder? Ich wollte sie jetzt allerdings erst mit neuen Reifen beziehen lassen. Allerdings wären das dann 225/50 R 16 ohne das "Z", mit Geschwindigkeitsindex "V" (bis 240 km/h). Dürft ich die auch einfach so fahren oder müsste ich die beim TÜV eintragen lassen? Danke für jede Hilfe, Gruß |
Autor: daniel.krueger Datum: 17.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic.asp?TOPIC_ID=160554 |
Autor: FlameOn Datum: 17.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, danke schonmal. Aber in dem Beispiel oben ist ja von montierten 205/55 R16 die Rede. Meine Frage ist eher eine andere: Im Betriebshandbuch meines Wagens steht dass die Größe 225/50 ZR16 gefahren werden darf. Ich wollte jetzt aber mit 225/50 R16 bereifen lassen. Diesen Z-Hochgeschwindigkeitsindex brauche ich eigentlich nicht und kann Kosten sparen, mein Wagen schafft eh keine 240km/h (BMW 318ti), also würde 225/50 R16 mit V-Index reichen. Die Dimensionen der Felgen-Reifen-Kombination sind ja aber gleich... Bearbeitet von - FlameOn am 17.05.2008 16:39:20 |
Autor: daniel.krueger Datum: 17.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- In dem verlinkten Beitrag gibt es einen Link zu den kompletten Reifenfreigaben, das solltest Du Dir runterladen und genau ansehen. Laut den dortigen Auflagen können ZR-Reifen durch W oder Y-Reifen, nicht jedoch durch V-Reifen ersetzt werden. Warum das so ist, kann ich Dir aber auch nicht beantworten. |
Autor: FlameOn Datum: 18.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ah, danke schön. Habe mir die PDF mal angeschaut. Also wenn ich das richtig verstanden habe gelten bei der Kreuzspeiche 42 auf E36 Compact auch die Auflagen 1) 2) 3). Dann bräucht ich ja nachträglich noch einen Lenkanschlagbegrenzer und da steht weiterhin dass eine Karosserie-Nacharbeit im Radhaus hinten links erforderlich ist. Was genau ist denn damit gemeint? Ich hätt mir das alles nicht so kompliziert vorgestellt... dachte die Felgen passen mit den Reifen so ohne Weiteres, fahren doch so viele mit rum ;( |
Autor: daniel.krueger Datum: 18.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mit der Nacharbeit am Radhaus ist folgendes gemeint: Wenn Du das Rad abschraubst, siehst Du hinten das Innenradhaus. Dieses läuft in einem Bogen nach hinten unten aus. Am Ende des Bogens läuft eine etwa 10cm lange Kante waagerecht nach hinten. Diese Kante soll leicht in Richtung Fahrzeugmitte (also vom Rad weg) umgebördelt werden. |
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