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Beitrag von: Rockbow Date: 04.09.2003 Thema: Tieferlegen & der liebe TÜV ---------------------------------------------------------- Tach auch ! Eine nette Anekdote aus meinen gesammelten TÜV-Erlebnissen *g*: Nachdem mein Compi ja erst gute 60.000km drauf hat, hatte ich mich vor ein paar Wochen dazu entschlossen, ihn erstmal per Federn tiefer zu legen, da ich nicht einsehe, die guten Stoßdämpfer raus zu werfen. Gewindefahrwerk kommt dann mal, wenn die originalen hin sind. Letzte Woche nun kamen (mal wieder) andere Alus drauf und ich hatte mich am vergangenen Samstag dazu entschlossen, die Teile doch mal eintragen zu lassen. "lol" Also war ich kurz vor 13Uhr bei unserer Filiale und harrte dem TÜVler. Man muß dazu sagen, daß dieser besagte TÜVler sogar "Dipl.Ing." ist, aber manchmal derartig schlechte Laune hat, daß man sogar wegen defekter Wischerblätter durchfällt...mir schwante also schon Übles. ...und ich mußte nicht lange warten. Auto auf der Bühne...Federn begutachtet...Gutachten gezückt...und siehe da - "da haben wir aber ein Problem" sprach er und mir standen schon die Nackenhaare zu Berge ! Text im Gutachten: "Zulässige Achslast Vorderachse: 840kg" Eintrag im Fzg-Schein: "850kg" "Das geht ned" meinte der TÜVler..."das müssen die falschen Federn sein". Nach meinen zigfachen Beteuerungen, daß es die richtigen wären...die aber auch für den 4zylinder-Compi sind, blätterte er das Gutachten nochmals genau durch und siehe da - dem war auch so! Das Problem war aber damit ja nicht gelöst. Unser Meister, der daneben stand, war schon sichtlich genervt, weil er die Bühne wieder brauchte und meinte nur lapidar "dann laste ihn doch um 10kg an der VA ab...ist doch egal" ! Nach 5minütigen Gegrübel und Genuschel der TÜVlers kam dann -ich traute meinen Ohren nicht- "jo, des mach 'ma auch so" !!! Lange Rede, kurzer Sinn - jetzt steht in meinem Fzg-Schein "Zulässige Achslast VA: 840kg" und der Käse war gegessen. Und nicht mal was extra verlangt hat er für die Ablastung !!! Ich hab ja schon viel über den TÜV geschimpft und andere hier sicher auch...aber das war echt mal 'ne coole Aktion, oder ?! Wenn's doch nur immer so einfach wär !!! In diesem Sinne... Greets. Nicht klein, sondern...konzentriert ! |
Autor: Ollm3 Datum: 04.09.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist doch wirklich mal was ganz Neues, scheint aber eher ne Ausnahme zu sein. Leider. Mfg Oll BREIT, BREITER, QUER! Mein E30 M3 |
Autor: K24Heiko Datum: 04.09.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi net schlecht ! sowas hab ich jetzt noch net gehört... Mfg. Heiko Der Fortschritt geschieht heute so schnell, daß, während jemand eine Sache für gänzlich undurchführbar erklärt, er von einem anderen unterbrochen wird, der sie schon realisiert hat. Albert Einstein (1879-1955) |
Autor: Wolpi Datum: 04.09.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo krasser tüver :D warum ich nur damals bammel gehabt habe als die reifen hinten und vorne geschliefen haben?! ;) des mit den 10kg......naja......ich hät zu dem gesagt: wann sollten bitte mal 850kg auf der VA belastung sein? Gruß Wolpi Need more Speed?? LS-Tuning I am the one and only... :) |
Autor: McClane Datum: 05.09.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab beim Compact Weitrec Federn bei der Dekra eingetragen. Die hatten eine viel geringere Achslast an der HA. Der hat mir diesen TÜV Schein ausgestellt, mit dem Vermerk, dass die HA um Xkg weniger belastet werden darf. Das wars :-) Viele Grüße Thorsten *Kleiner Stadtflitzer* |
Autor: UER_V_ Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey habe auch mal eine kurze frage zweck eintragen, da ich jetzt kein neues therad aufmachen wollte. Unzwar mein Beamer hat jetzt GW-Fahrwerk drinne was auch vorne komplett runter ist hinten bisschen über die Hälfte,nun da ich noch Originale Bereifung fahre mit BMW Alus, 225/50 R16 Rundrum. bekome ich damit eigentlich wenn es komplett vorne runter ist das Fahrwerk eingetragen vom Tüver ? oder muss ich Einzelabnahme machen lassen? oder reicht es das Tüv Gutachten mit zuführen bis zum nächsten Tüv? danke schonmal im vorraus. MFG Kevin |
Autor: E36-Freak Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was steht denn im Tüv-Gutachten drin? Normalerweise ist der Abstand Dämpferaufnahme bis untere Federauflage in mm angegeben, der Tüv-zulässig ist wenn der Abstand ein anderer ist wird es auch nichts mit der Eintragung Edit: Nach Einbau ist es unverzüglich, d.h. ohne Zeitverzögerung einzutragen Bearbeitet von: E36-Freak am 03.06.2012 um 18:59:36 |
Autor: UER_V_ Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe mal Paar fotos hochgeladen. Gutachten Gutachten 2 Gutachten 3 Gutachten 4 MFG |
Autor: E36-Freak Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1. Eintragung erforderlich 2. Achse 1 (Vorderachse) : zulässiger Einstellbereich 170-200mm - Federauflage bis 1. Befestigungsschraube Federbein 3. Achse 2 (Hinterachse):15-40mm - Federauflage bis Karosserieauflage diese Werte müssen eingehalten werden, da es sonst keine Eintragung gibt |
Autor: UER_V_ Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- also heißt das erstmal schon das ich vorne und hinten höher muss ja ? |
Autor: E36-Freak Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn Du ausserhalb des im Gutachten genehmigten minimal bzw. maximal-Abstandes bist ja |
Autor: UER_V_ Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: werde morgen mal zum Tüver fahren den mal fragen vill guckt er sich das ja mal an;) danke erstmal;) |
Autor: sm0kk Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei uns in der firma haben wir auch gute tüv leute. habe meine felgen eintragen lassen, mit gewindefahrwerk. er hat den wagen diagonal aufgebockt und lenker eingeschlagen. vorne berührte der reifen die spritzwand im kotflügel, hinten konnte man zwischen kotflügelkante und reifen nichtmal mehr ein finger durchstecken. im gutachten vermerkt waren lenkeinschlagbegrenzer und ich sollte die stoßstange vorne und hinten etwas nach außen ziehen zwecks laufflächenabdeckung der tüvprüfer meinte nur, ich soll das plastik der spritzwand erhitzen und wegdrücken, dann brauch ich keine LEB und hinten wäre es zwar sehr knapp, aber wenn der reifen nichts berührt, dann berührt er eben nichts. und die sache mit der lauffläche, zitat "das was da steht, kann sowieso keiner vernünftig nachmessen" und hat sich dann auch erledigt :) es gibt also auch gute prüfer "Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht." Eugène Ionesco |
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