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Beitrag von: Proxia Date: 07.04.2008 Thema: Gelbe Nebelscheinwerfer zulässig??? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 07.04.2008 um 12:39:53 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo zusammen hatte gerade eine Begegnung der dritten Art mit unserer zivilen Rennkontrolle! Die behauptete dass meine gelben Nebelscheinwerfer mit E Prüfzeichen laut stvzo nicht zulässig sind. Da er sich nicht vom Gegenteil überzeugen lies, hat er mir gleich noch ne Mängelkarte ausgestellt. So ich also rein ins netz und schau da zusatzscheinwerfer in weiss und hellgelb zulässig. Was zum Teufel ist hellgelb??? Meine sind gelb und leuchten hell!!! :) Hat da schon jemand Erfahrung, muss ich die wirklich rausnehmen??? Sind nagelneu und sehen so gut aus an meinem Alpina!!! Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 07.04.2008 12:39:53 |
Autor: Stevie* Datum: 07.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo wenn sie e-prüfzeichen haben sind sie zulässig... hab selber welche verbaut... mfg B averian M ost W anted ///M-Power Forever Alle Autos Haben einen Motor nur BMW nicht - die haben ein Triebwerk *g* |
Autor: chaos-n Datum: 07.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wo hast du denn die dinger her. es könnte auch sein, dass sie vorher weiß waren mit e-prüfzeichen und irgendeiner die dinger gelb laminiert hat..... wenn sie original gelb waren und ein e haben, dann sind die im stvo zuläassig! |
Autor: Proxia Datum: 08.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- So jetzt mal zur Aufklaerung dieses Falles. War bei der DEKRA, dort wurde ohne Zweifel festgestellt, dass diese gelben Nebelscheinwerfer zulaessig sind. Der Pruefer erklaerte es wie folgt: 1. Paragraph 52 STVZO besagt dass weisse wie auch hellgelbe Schein- bzw. Zusatzscheinwerfer erlaubt sind. (bitte keine diskussion ueber hellgelb, es bedeutet halt keine lasierten bzw. beklebten) 2. meine Nebels besitzen ein E Pruefzeichen hierbei handelt es sich um E9 (E1->Deutschland .....E9->Spanien) 3. zu diesem E Pruefzeichen gehoeren noch die Zahlen/Buchstaben darueber diese sind bei mir 02 B die 02 bedeutet Nebelscheinwerfer das B steht fuer Beam in diesem Zusammenhang bedeutet es folgendes dass diese Lichteinheit Nebelscheinwerfer die E Norm erhalten hat. Diese E Norm gilt europaweit und ist somit eintragungsfrei. Ich hoffe ich konnte einige Zweifel aus dem Weg raeumen. Ich werde jetzt dafuer sorgen, dass der Beamte eine Nachschulung bekommt und ich eine Kostenentschaedigung, da ich ja nicht meinen Alpina mit Hartz 4 bezahle!!! Schoenen Abend euch allen |
Autor: Christian Sch. Datum: 08.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die ECE-Norm ist sogar weltweit anerkannt. Allerdings nützt das Prüfzeichen nichts, wenn der Scheinwerfer in dem Land oder an dem Fahrzeug nicht zulässig ist. In deinem Fall hast du recht. Gelbe Nebler sind in Deutschland zulässig. Renault hatte Jahre lang welche. Beim Abblendlicht sieht es anders aus. Die gelben sind in Deutschland nicht zulässig, selbst mit ECE-Prüfzeichen nicht. |
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