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Problem nach Kauf von gebr. 530D / HELP - Geplaudere

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Beitrag von: nOgraCe
Date: 27.03.2008
Thema: Problem nach Kauf von gebr. 530D / HELP
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Hi ihr.

Ich hab den Wagen (530d touring BJ '03; 90tkm) am Samstag geholt. Soweit alles ok. Verkauf von Privat zu Privat. Im Kaufvertrag wird Gewährleistung ausgeschlossen.

Zu Hause habe ich dann festgestellt das die Heckscheibe nicht alleine oben bleibt -> Dämpfer höchstwahrscheinlich kaputt.

Gut darüber könnte ich hinweg sehen, aber nun das "bessere":

Der Wagen hat eine Standheizung, und zwar nicht die freigeschaltete sondern eine richtige, nachgerüstete, eine Thermo Top Z/C.
Hinten an der letztes Seitenscheibe klebt eine Antenne (teile nr. 64 12 0 008 719) Preis 30,-
Der Sender dazu nochmal 150,- und der Empfänger weitere 270,-!

Der Witz an der Sache ist das ich garkeine Fernbedienung von ihm bekommen habe?!

Des weiteren ist die Standheizung höchstwahrscheinlich defekt, d.h. Innenraum und Motor bleiben auch nach 30min Laufzeit kalt. Wenn ich per Direktheizung einschalte passiert folgendes: Es zischt und summt alles etwas und gebläse geht an. Nach ca. 20-30sec. geht das zischen weg und es kommt ein "klack klack klack" so wie es laut BMW sein soll. (mit dem klacken )
BMW sagte bei Defekt wird dann das Steuerteil inkl. Heizer getauscht, und dann bin ich locker mal 600,- los.

Dienstag hab ich Termin zu Inspection, da werden sie sich die Heizung ebenfalls mal anschauen und einen Kostenvoranschlag machen.

Fehlerspeicher wird natürlich auch ausgelesen, aber der Meister sagt dort kann man nicht sehen (Datumsmäßig) WANN der Fehler auftrag. Dann wäre es nämlich einfach zu sagen "Die Heizung ging schon vor dem Kauf nicht"

Das die Scheibe nicht von alleine hällt ist mir leider erst zu Hause aufgefallen, aber meine Freundin sagt (sie war mit beim Kauf) das er, als er es uns gezeigt hat auch ganze Zeit festgehalten hat...

Am meisten verwundert mich erstmal das ich keinen Sender für die Heizung bekommen habe. Eingebaut ist ja scheinbar alles, sonst wäre nicht die Antenne von Webasto an der Innenseite der Scheibe. Ich muss dazu sagen er war 2. Besitzer, davor hatte ihn wohl soweit ich weiss eine Firma. Evt. muss er dann nochmal Kontakt zu dem 1. Besitzer aufnehmen? Er hatte das Auto ja erst 10/2007 gekauft, von daher sollte dies kein großes Problem darstellen.


Wie soll ich mich nun verhalten?

Vielen Dank vorab für eure Mühen und ich hoffe mein Text ist verständlich :)

andy


Antworten:
Autor: BSS
Datum: 27.03.2008
Antwort:
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Da wirst du nix machen können,

sowas musst du in ner ausgiebigen testfahrt alles selber nachguken, hak es unter lehrgelderfahrung ab und gut ist.

Ich hab auch zu eilig meinen touring gekauft weil ich umbedingt Bmw fahren musste, hat mich halt auch einiges gekostet ca 1-2tausend €
Autor: MiniS
Datum: 27.03.2008
Antwort:
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vielleicht mal den Verkäufer anrufen und auf den Zahn fühlen,erst mal würd ich nach der Fernbedienung fragen und mal hören,wie der Verkäufer sich verhält,wenn er hecktisch wird,wusste er davon,bleibt er ruhig,kanns ja auch nur ein Versehen sein.Es muss ja nichts heißen,vielleicht hat er die Vernbedienung einfach nur vergessen!?Naja und wegen den anderen Sachen könnt ihr euch vielleicht irgendwie einig werden,aber ich würd auf jeden Fall nochmal nachfhaken und das nicht einfach so hinnehmen,ggf etwas mit nem Anwalt drohen.Ich glaube(bitte um Korrektur,falls es nicht so ost),dass der Verkäufer(obwohl privat) trotzdem ein Rückgaberecht gewähren muss!
Autor: nOgraCe
Datum: 27.03.2008
Antwort:
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Einfach abhaken werde ich die Sache nicht. Geht ja um rund 1000€ mit allem in allem...

Mit Anwalt drohen ist eig. nicht so mein Stil.
Aber wenn man nachweisen kann das die Heizung definitiv vor dem Verkauf auch nicht ging wäre das ja ein verdeckter Mängel, oder nicht?!

Entweder man kann doch das Datum im Fehlerspeicher sehen und man siehts am Heizgerät selbst (festgegammelt etc.)

andy

Bearbeitet von - nograce am 27.03.2008 20:28:38
Autor: MiniS
Datum: 27.03.2008
Antwort:
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na dann ruf doch einfach mal den Verkäufer an und frag nach!Manchmal reicht das schon,gar nichts sagen ist auch nicht ok.Ich würd mir das auch nicht gefallen lassen,man muss ja auch nicht ausfallend werden,einfach mal FRAGEN!
Autor: nOgraCe
Datum: 27.03.2008
Antwort:
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Ja das auf jedenfall...

Bin erstmal auf Dienstag gespannt, wenn ich ihn von der Durchsicht abhole...

Die Intensivreinigungsfunktion geht ja auch nicht. Pumpe ist ok, es kommen aber keine 12V am Stecker für die Pumpe an... :-/

hab ja auch 2 Fehlercodes drin, aber mit denen kann ich nichts anfangen! ( 83 81 000 und BF 88 000 )

mfg
andy
Autor: nOgraCe
Datum: 27.03.2008
Antwort:
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Hi.


Habe soeben mit dem Erstbesitzer gesprochen und er ist sich 200% sicher das er den Sender mit gegeben hat.

Wird langsam spannend die Sache...

andy
Autor: Old Men
Datum: 27.03.2008
Antwort:
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Wenn dir nur der Sender der Fernbedienung fehlt würde ich mal in einer Werkstatt nachfragen die Webasto einbauen. Der Sender alleine für die Fernbedienung kostet 32,95€ plus Batterie 11,25€ . habe ich gerade für einen Bekannten bestellt.
Autor: nOgraCe
Datum: 27.03.2008
Antwort:
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Hi.

Ja, der Sender fehlt und evt. ist auch der Heizer defekt!

andy
Autor: burschebalu
Datum: 28.03.2008
Antwort:
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Ich wäre beim Kauf aber misstrauisch geworden , wenn Er dass Auto 10/2007 gekauft hat und 03/2008 schon wieder verkaufen will !

DAfür gibts ja wohl sehr wenig plausible Gründe, die ich erst mal nachgeforscht hätte.
Wenns aber nur die Dämpfer und die Standheizung ist , nun ja. Schlimmer wäre Defekte im Motor Bereich , denn dann kostet es Geld.
Autor: 318ci_2001
Datum: 28.03.2008
Antwort:
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lol sorry aber warum machst du keine richitge probefahrt mit dem auto? oder schaust es dir genauer an..

selbst schuld wer ohne richtigen ankauftest ein auto gebraucht kauft! das würd ja nicht mal meine oma machen
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)

Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
Autor: Maveric
Datum: 28.03.2008
Antwort:
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Auch wenn die hälfte an dem auto defekt war, dann kannst Du ihn nicht dafür haftbar machen. Es sei denn er hat dies im vertrag ausdrücklich geschrieben.

Es ist nun mal von privat. Alle mängel die man nicht findet sind pech. Entweder mit leben oder das nächste mal einen Gebrauchtwagencheck machne lassen, aber für die 90€ ist ja immer kein geld da. :)

Einzige möglichkeit in einem Privaten kauf/verkauf was geltend zu machen ist zb bei Unfallschäden: Wenn der verkäufer die unfallfreiheit versichert und das fahrzeug bei ihm in einen kapitalen unfallschaden verwickelt war.

Ansonsten Dein pech!
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: brandyfive
Datum: 28.03.2008
Antwort:
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Du kaufst Dir ein Auto was schätzungsweise 12-14000 Euro kostet ( ein drittel des Jahresgehaltes cirka) und checkst das nicht richtig ab ????
Wenn man kein Profi ist , dann kann man sich doch Hilfe holen oder wie mein Vorgänger sagt Check für 90 Euro.( ist billiger als das was jetzt auf Dich zukommt.)

Mit knapp 800 Beiträgen bist Du doch nicht erst seit gestern hier im Forum und das Thema gibts doch die Woche zweimal ????

Nun gut, jetzt ist es zu spät, aber wenn ,dann würde ich es jetzt auch auf die freundliche Art probieren , Rechtsanwalt kannst Knicken!
Autor: nOgraCe
Datum: 29.03.2008
Antwort:
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318ci_2001:

Du bist ein ganz toller!

1. Habe ich nicht gewusst das die Heckscheibe oben bleiben muss ( habe ich erst durch einen Freund erfahren )

2. haben wir ca. 30min Probefahrt gemacht, aber bei einer Probefahrt teste ich doch nicht die SH!

Und ich stell mich auch nicht 30min hin und warte. Zumal Motor und Innenraum nach der Fahrt eh warm war.


Die Fernbedienung gekomme ich geschickt. Und wegen der Heizung hat er gesagt hat er noch einen Satz M-Technik Felgen inkl. sommerreifen...da könnten wir uns einig werden sagte er.

mfg
andy
Autor: Lord Cyber
Datum: 29.03.2008
Antwort:
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Wenn dem Verkäufer grobe Mängel bekannt sind, so darf er diese beim Verkauf auch nicht verschweigen.

Bei der Heckscheibe ist das so eine Sache... aber eine Standheizung, die nicht funktioniert, dürfte dem Verkäufer wohl aufgefallen sein. Das würde ich dann unter arglistige Täuschung fassen. Da wird Dir letztlich wohl nur ein guter Anwalt weiterhelfen können.

Chancen auf Kaufpreisminderung sehe ich hier auf jedenfall.
Autor: nOgraCe
Datum: 29.03.2008
Antwort:
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Hi.

Ich werde den Wagen Dienstag erstmal zur Inspec. 2 bringen und mir für die anderen Sachen einen KVA machen lassen. Und wenn man am Fehlerspeicher oder dem Zustand der Heizung erkennen kann wann sie ausgefallen ist geht die Sache zum Anwalt. Ganz einfach...

mfg
andy
Autor: brandyfive
Datum: 29.03.2008
Antwort:
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@lordcyber

Wieso soll das arglistige Täuschung sein ????
Der Verkäufer kann doch behaupten, Er habe die Standheizung nie in Gebrauch gehabt, wieso soll Er dann wissen ob die überhaupt geht.

Als ich meinen E39 verkauft habe, hat mir der Käufer auch mitgeteilt, ich hätte ein Lichtpaket ( irgendwas mit TAschenlampe im HAndschuhfach mit Aufladungsbuchse und Lenkradheizung ) habe das Auto 3 JAhre gefahren und nie gewußt, dass der solche Schickimiki Sachen hatte.

Und zum Threadsteller kann ich nur sagen, dann darfst Du so etwas nicht einstellen , wenn DU dann keine Kritik verträgst.

Wenn ich einen gebrauchten gekauft habe, dann habe ich erst mal für 20 Euro getankt, warm gefahren, voll gedroschen (zwischenzeitlich)
Vollbremsung gemacht ( an geeigneter Stelle ).
Wie der Checker an einen ruhigen Ort angehalten und abgelichtet die Kiste !
Alles ausprobiert und wo ich Zweifel hatte Notizen gemacht.( Ich leide gelegentlich an Alzheimer)





Autor: Lord Cyber
Datum: 29.03.2008
Antwort:
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Zitat:


@lordcyber

Wieso soll das arglistige Täuschung sein ????
Der Verkäufer kann doch behaupten, Er habe die Standheizung nie in Gebrauch gehabt, wieso soll Er dann wissen ob die überhaupt geht.

Als ich meinen E39 verkauft habe, hat mir der Käufer auch mitgeteilt, ich hätte ein Lichtpaket ( irgendwas mit TAschenlampe im HAndschuhfach mit Aufladungsbuchse und Lenkradheizung ) habe das Auto 3 JAhre gefahren und nie gewußt, dass der solche Schickimiki Sachen hatte.

Und zum Threadsteller kann ich nur sagen, dann darfst Du so etwas nicht einstellen , wenn DU dann keine Kritik verträgst.

Wenn ich einen gebrauchten gekauft habe, dann habe ich erst mal für 20 Euro getankt, warm gefahren, voll gedroschen (zwischenzeitlich)
Vollbremsung gemacht ( an geeigneter Stelle ).
Wie der Checker an einen ruhigen Ort angehalten und abgelichtet die Kiste !
Alles ausprobiert und wo ich Zweifel hatte Notizen gemacht.( Ich leide gelegentlich an Alzheimer)






(Zitat von: brandyfive)




Ja, er kann vieles behaupten. Nur, ob der Richter Ihm das glaubt, wenn er den Wagen im Winter an der Straße stehen hatte oder er dann doch eher annimmt der Verkäufer muss es gewusst haben, ist eine andere Frage. Das Festhalten der defekten Scheibe mit Zeugin unterstreicht meiner Meinung nach die Grundhaltung des Verkäufers zur arglistigen Täuschung.

Eine Aussage wie "Du bekommst auf jedenfall Recht" werde ich hier nicht treffen und das wird wohl auch kein nwalt tun. Es hängt vom Richter ab wie er den Fall einschätzt. Chancenlos ist der Käufer aber auf keinen Fall.
Autor: Hellrider2001
Datum: 29.03.2008
Antwort:
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Zitat:


318ci_2001:

Du bist ein ganz toller!

1. Habe ich nicht gewusst das die Heckscheibe oben bleiben muss ( habe ich erst durch einen Freund erfahren )

2. haben wir ca. 30min Probefahrt gemacht, aber bei einer Probefahrt teste ich doch nicht die SH!

Und ich stell mich auch nicht 30min hin und warte. Zumal Motor und Innenraum nach der Fahrt eh warm war.


Die Fernbedienung gekomme ich geschickt. Und wegen der Heizung hat er gesagt hat er noch einen Satz M-Technik Felgen inkl. sommerreifen...da könnten wir uns einig werden sagte er.

mfg
andy

(Zitat von: nOgraCe)




Freundlich nachfragen hilft meist weiter, wie man hier sehr schön sehen kann.
Warum immer gleich mit einem Anwalt drohen???
Das mit der FB für die SH kann durchaus ein Versehen gewesen sein.
Das die SH defekt ist, wird der Verkäufer sicherlich gewußt haben, aber er kommt ihm ja mit einem Satz Alus entgegen - passt meiner Meinung nach.
Das mit der Heckscheibe ist sicherlich auch verschwiegen worden, aber das hätte eh nach einiger Zeit auftreten können, sofern es die Dämpfer sind...Und die kosten nun auch nich die Welt...
Wie man hier Bilder hochladen und posten kann!
Autor: brandyfive
Datum: 29.03.2008
Antwort:
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Ich denke es wird recht schwierig, die Gegenseite wird sich auch einen Anwalt nehmen und der wird sagen:
Das das Festhalten der Scheibe auch im täglichen Gebrauch 100000mal passiert und der Verkäufer in diesem Moment nicht dran gedacht hat.

Ein Arglistige Täuschung zu beweisen ( in diesem FAlle könnte schwer werden )
Aus Kameradschaft hoffe ich natürlich das es für nOgraCe gut ausgeht und Er zu seinem Recht kommt , nur habe ich meine Zweifel.
Und es ist ja auch mein Recht diese Meinung hier zu vertreten.




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Ende des Themas

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