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Beitrag von: RedBull84 Date: 11.03.2008 Thema: Teilkasko will Sturmschaden nicht zahlen! ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 11.03.2008 um 19:39:59 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hi, ich musste vorletzten Samstag früh um 7.30 Uhr 45 Km Autobahn fahren da ich einen Termin gehabt habe. Da aber dieser Schei** Sturm grad gewütet hat ist mein Fahrzeug nicht ganz unbeschadet ans Ziel gekommen. An meiner Frontscheibe ist ein Riss unten links und desweiteren ist an ca. 5 Stellen Glas abgeplatzt. An der Motorhaube ist ebenfalls an ca. 12 - 15 Stellen Lack abgeplatzt sowie an der Frontstoßstange den Kotflügeln und noch am vorderen Bereich des Daches (sieht aus wie Steinschläge)! Natürlich habe ich sofort meine Teilkasko Versicherung in Anspruch genommen, welche mir einen Gutachter vorbeischickte. Dieser will aber nur die Frontscheibe ansetzen.... "Da die Lackschäden aussehen wie Steinschläge, kann man da nichts machen" meinte der. Damit bin ich aber nicht zufrieden. Jetzt ich meine Frage an euch ob man da nicht noch was machen kann mit einer Verkehrs - Rechtschutzversicherung und wie dann der genaue Ablauf wäre, da ich von dieser noch nie gebrauch machen musste und dem entsprechend null Ahnung davon habe? ...Falsches Unterforum Bearbeitet von - Pug am 11.03.2008 19:39:59 |
Autor: coma Datum: 11.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- rofl? Was zur Hölle ist dir auf der AB passiert? O.O Hört sich ja an, als ob ganze Felsen auf dein Auto gestürzt wären. Hats vllt gehagelt? Mal ehrlich: ich kann ned glauben, dass das alles vom Sturm kommt. |
Autor: RedBull84 Datum: 11.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- lol, sicherlich war der ein oder andere Steinschlag dran. Aber nicht so viele!!! Leider konnte ich nicht erkennen was das war aber gehört hab ich es. Des hat schläge gemacht, dass ich Angst hatte mir platzt gleich die Frontscheibe... |
Autor: bodytibet Datum: 11.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- boah.. wie doll hat es denn bei euch gestürmt? zeig mal fotos vom schaden! |
Autor: louisdama Datum: 11.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den Glasschaden werden sie doch bezahlen. Lackschäden oder gar Sturmschäden sind doch nicht inner Teilkasko mit drinne,oder? Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: güttl Datum: 11.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Irrtum!! Sturmschaden reguliert die Teilkasko. Allerdings hat der rote Stier auch nichts zur Schadensminderung beigetragen. Also wenn es draußen stürmt, daß es auf mein Auto nur so niederprasselt, würde ich mich möglicherweise unter ne Brücke stellen oder so. Es könnte schwer werden, die Versicherung zu überzeugen... Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: Aki_Muc Datum: 11.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei der HDi z.B. regeln die sowas nur bei nachweislichen Sturmstärke 7 bei der Teilkasko. Wenn du den Sturm meinst der über Bayern gezogen ist kann ich dich verstehen, hier hats auch gestürmt, Bäume ausgerissen. Red mal mit deiner Versicherung, Sturmschäden sind in der TK inbegriffen! Die Scheibe "müssen" sie zahlen -Selbstbeteiligung *Mitglied des Regioalteams München* |
Autor: CompactO Datum: 11.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Scheibe ja, aber Sturmschäden? Is das net "höhere Gewalt" bzw Elementarschäden kenn ich nur am Haus in einer gesonderten Versicherung bzw beim Auto in der Vollkasko. Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi, Mitglied der Syndikat Region Franken |
Autor: oNe.eighty.SeVen Datum: 12.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Würde deine Rechtschutzversicherung mal Fragen. Ich würde mir einen unabhängigen Gutachter nehmen. (DEKRA usw.) Wenn er das bestätigt was du sagst, muss deine Versicherung die Kosten fürs Gutachten zahlen, wenn nicht bleibst du auf denn Kosten sitzen. Beziehungsweise deine Versicherung, falls die so was übernimmt. Einfach mal nachfragen. So meine Meinung (ohne Foto): Wenn er Hakel so stark war, dass der Lack abplatzt, müsstets du doch auch Dellen haben, oder? (Wie gesagt zeig mal ein Foto) Wer nicht bremst, findet schneller zu Gott. oder so ähnlich...XD |
Autor: RedBull84 Datum: 12.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, habe ein paar Bilder gemacht. Muss aber dazu sagen das man auf denen deutlich weniger erkennt als wenn man so einen Blick drauf wirft. Erschwerend kommt noch hinzu das die Kamera nicht grad die beste ist. Heute ist auch das Gutachten gekommen wo die mir für die Scheibe 550€ abdrücken. Ist das ok? ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() War auch nicht alles. Die ganze Motorhaube sowie die Kotflügel sind mit lauter kleinen Macken voll. |
Autor: Maveric Datum: 12.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ruf deine Verkejrsrechtschutz an (Servicenummer steht meist in der Police) und schildere denen den Fall. Die sagen dir gleich ob die dir Chancen ausrechnen und auch ob der Fall versichert ist und die die kosten übernehmen. Wichtig ist bei zusage dies schriftlich bestätigen lassen. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: RaverOnDope Datum: 12.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Versuch es mit der Rechtsschutz, hoffe nur für dich dass das net die selbe Versicherung ist wie deine KfZ Versicherung ;) Sieht eindeutig aus wie Steinschläge, und die können auch vorher schon gewesen sein. Da lässt nix auf Sturmschäden schließen. Wenn ein großer Kratzer und bissel grün am Auto wär, könnte man sagen mir ist ein Ast gegen das Auto geflogen. Aber damit hast du keine Chance... Steinschläge werden außer am Glas bei einer TK nicht ersetzt. Und glaub mir, es gibt genug Leute die dann versuchen solch ein Wetter dazu zu "missbrauchen" um solche Schäden als Sturmschaden zu regulieren. Ich glaubs dir, dass das durch den Sturm kam, immerhin fliegen da auch kleine Steinchen durch die Gegend, gerade auf offener Strecke ohne Wald am Rand. Aber Steinschlag bleibt Steinschlag Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss... |
Autor: oNe.eighty.SeVen Datum: 12.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Würde eine Schadensabtretung vorziehen. Das heißst du fährst zum Laden und sagst dennen die sollen dir die Scheibe machen und dann mit deinen Versicherung abrechnen. Es sei denn du bekommst es billiger. Wer nicht bremst, findet schneller zu Gott. oder so ähnlich...XD |
Autor: Colonia Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 550,- € für die Scheibe ist ok. Die Teilkasko deckt Sturmschäden, unabhängig davon ob Glasschaden oder Dellen um Blech...die TK muss beides übernehmen. Ich hatte den Fall im vergangenen Jahr mit Haube umd Kotflügel. Versicherungstechnisch gilt Sturm ab Windstärke 8....und die hatten wir ja wohl bundesweit in der letzten Woche. Dass die Schäden an Deiner Haube wie normale Steinschläge aussehen, spielt Dir nicht gerade in die Karten. Notfalls auf den nächsten Sturm warten und mit dem Hammer mal so richtig auf die Haube kloppen...glaub mir,...dann reguliert Deine Versicherung den Schaden ohne zu zucken ^^ www.unfreiwillig120.de |
Autor: oNe.eighty.SeVen Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und wenn nicht? ;) Dann kannst du das Auto in die Tonne klopfen^^. Wer nicht bremst, findet schneller zu Gott. oder so ähnlich...XD |
Autor: Maveric Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich bin immer Überrascht wie viele leute so mit dem Thema Betrug umgehen! Einigen ist wohl nicht klar, das dieses eines DER vergehen in Deutschland ist, auf welches noch echte strafen stehen! Ich würde mir das 100x überlegen! Im übrigen... meinst Du nicht, dass spezialisten einen so stümperhaften versuch in 2 sekunden durchschauen? 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: rennfrikadelle Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Für wie blöde hällst du eigentlich Sachverständige? War lange genug Sachverständiger.... Gaaanz ganz große Vorsicht mit solchen Aussagen. Die Teilkasko muss Sturmschäden nur dann zu 100% übernehmen, wenn das Fahrzeug im Stand beschädigt wurde. Fuhr das Fahrzeug, gelten andere Regeln. Ein ganz kleines Beispiel: Zwei Autos werden durch einen im Sturm herabfallenden Ast beschädigt. Bei dem einen fällt der Ast direkt auf das Auto, beim anderen vor ihm auf die Straße und er kann nicht mehr ausweichen und fährt rein. Erster Fall ist ein Teilkasko, zweiter Fall ein Vollkaskoschaden. Schäden aus Höherer Gewalt (so nennt sich das Ganze) gelten in der Teilkasko leider nur dann, wenn der Schaden durch die Fahrt nicht verschlimmert wurde. Anders ausgedrückt: Das Schadobjekt muss sich in das Fahrzeug hineinbewegt haben und nicht umgekehrt. Was die Lackschäden betrifft: Sie sind durch einen reinen Sturm nicht erklärbar. Sie würden von jeder Versicherung zur Regulierung abgelehnt werden. Der Glasbruch wird ja auch als Glasbruch und nicht als Sturmschaden reguliert werden. Die Art und Verteilung der Steinschläge zeigt dem Fachmann, dass das Fahrzeug bei deren Entstehung gefahren sein muss - und das mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit... Steinschlagschaden sind bei Stürmen seeehr selten, entstehen dann vielleicht wenn das Fahrzeug neben einem Kieshaufen geparkt wurde und der Sturm wirklich extram stark ist. Diese sehen dann aber auch anders aus und sind fast nie zufällig nur vorne zu finden. Die Versicherer sind es leid das gewisse Schäden im Zuge eines witterungsbedingten Schadens am besten gleich mitreguliert werden sollen und reagieren entsprechend. Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz? |
Autor: RedBull84 Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Na das ist jetzt mal ne klare Aussage!! Dann geb ich mich mal mit denn 550€ zufrieden und lass die ganze Sache, mit den neuen Erkenntnissen die ich durch den oberen Text dazugewonnen habe ruhen. Danke nochmal für die Antworten! |
Autor: güttl Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @rennbulette Vielen Dank und Riesenlob!! Genauso hab ich mir das auch vorgestellt. Wie ich schon schrieb. Bei Sturm weiterzufahren, auch wenn drumrum die Bäume durch die Luft fliegen, trägt nicht zur Schadensminderung bei!! Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: RaverOnDope Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Gleiche wie Rennfrikadelle hab ich doch auch gesagt ^^ Hört mir keiner zu? *gg* Hab doch geschrieben, dass das kein Sturmschaden ist sondern als Steinschlag gehandelt wird -.- Aber auf den kleinen Raver voll auf Dope will ja keiner hören ;P Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss... |
Autor: Colonia Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ach ich vergas...du bist ja ne ganz ehrliche haut...du lässt jede reparatur regulär in einer werkstatt durchführen und nicht irgendwo in einem hinterhof von nem bekannten,...kaufst alle Teile mit offizieller rechnung...erzähl mir doch keinen vom pferd. auch das ist betrug...nicht an der versicherung, aber am staat. ich denke hier im forum wurden schon genug beiträge gepostet um irgendwo kohle zu sparen und hier reisst du den hals wegen ´nem gejoketen beitrag auf? auch reparaturen unter der hand sind betrug und hinweise darauf findest du in jedem 3. beitrag...da isses dann legitim oder was? Zitat: Sachverständige sind auch nur Menschen, vielleicht hast Du Dich ja schonmal gefragt wie oft Du über den Nippel gezogen wurdest,...oder wie oft irgendein Schaden den Du beurteilen musstest fingiert gewesen sein könnte? Bearbeitet von - Colonia am 14.03.2008 08:23:47 www.unfreiwillig120.de |
Autor: elvis29m Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- den staat zu ´´betrügen´´ versuch ich auch so ooft es geht die säcke machens ja mit uns nich anderst! meine steuererklärung könnte da einiges drüber sagen! lach wech! |
Autor: HOSS Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Und weile es "ALLE" machen, ist es dann legal ? Maveric hat doch 100% recht. Letzendlich zahlen die ehrlichen Verischerungsnehmer die Schäden von irgendwelchen Betrügern. |
Autor: Colonia Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lies richtig. Wer sagt, dass es ALLE machen? Ich nicht! Ich sagte lediglich, dass man sich bei Versicherungen angepisst fühlt, wenn jedoch der Staat aufgrund Schwarzarbeit hintergeangen wird, wozu hier im Forum -zig Tipps und Trick gepostet wurden, dann isses nach Ansicht vieler legitim. Also die Bälle immer schön flach halten. Es ist nicht immer nur Betrug, wenn es um Versicherungsschäden geht. Wie Elvis29 schon postete, es fängt bei der Steuererklärung an...und wer von uns gibt die exakten Kilometer beim Weg zur Arbeit an? Bearbeitet von - Colonia am 14.03.2008 09:35:48 www.unfreiwillig120.de |
Autor: Maveric Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich! Davon abgesehen sehe ich es wie elvis. Wurdest Du schon von einer Versicherung wirklich betrogen? Ich weiß jeder kennt jemanden wo die nicht zahlen wollten... das war dann aber zu 90% ein fall wo jemand mit nem hammer nachhelfen wollte. Davon abgesehen ist schwarz arbeit kein betrug!? 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: Colonia Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schwarzarbeit ist kein Betrug? aha..wusste ich nicht. Dann verzichtet der Staat also aus humanitären Gründen auf die entgangenen Sozialabgaben und Lohnsteuern. Tolle Erkenntnis...ich sprech meinen Steuerberater mal darauf an ^^ www.unfreiwillig120.de |
Autor: Maveric Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn Du deinen steuerberater darauf ansprichst hast Du Dir die antwort wohl gerade selbst gegeben. :) Es ist wenn dann Steuerhinterziehung aber kein betrug. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: Colonia Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein Gott...nenn es wie Du willst. Auf jeden Fall ist es wie Versicherungsbetrug nicht legal und strafbar. Also wo liegt der Unterschied zwischen Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung? Rein moralisch gesehen nirgends. Demnach wird Steuerhinterziehung (im groben Sinne) hier im Forum geduldet und Versicherungsbetrug verpönt. Getreu nach dem Motto..."jedem wie es gefällt". Dass ich nicht lache. www.unfreiwillig120.de |
Autor: Maveric Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann lach halt nicht. Was andere sagen ist mir wurst. Ich mach beides nicht! So gesehen darf ich mir erlauben darauf hinzuweisen. Davon abgesehen ist es nur ein gut geimeinter rat, da jeder selber wissen muss ob er gerne risiken eingeht. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
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