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Nos ganz legal??? - Motoren: Umbau & Tuning

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Beitrag von: Schweinfurt328
Date: 20.01.2008
Thema: Nos ganz legal???
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habe zufällig beim suche das hier entdeckt:
Da ich hier immer als der große Verbieter dastehe, wollte ich mal darauf hinweisen, dass es vielleicht nur daran liegt, welche Einstellungen man zu irgendwelchen Dingen hat. Wir haben ein wunderbares Rechtssystem, was den eindeutigen Grundsatz hat: es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Wer in der Lage wäre, meine Beitrage mal richtig zu lesen und dies mit dem genannten Grundrecht vergleicht, würde auch mal die Möglichkeiten dahinter entdecken.

Ganz konkret hier mal das Beispiel NOS-Anlagen:

Derartige Systeme in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland nicht verboten, im Gegensatz zu den hier so viel gepriesenen USA. Es sind nur einige Gesetzte und Vorschriften, die eine Verwendung nach dem TF&TF- Schema einschränken, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.

Die zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus den beteiligten Technologien: Gas, Druckbehälter und Kraftfahrzeug. Für den Bereich Gas und Druckbehälter gelten die Vorschriften der DVGW und damit kennt sich jeder Gas-Wasser-Installateur aus, für den Bereich Kraftfahrzeuge gibt es den TÜV, in Kombination von beiden (Druckgasbehälter und Kraftfahrzeug) kommt noch die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) dazu. Das war es auch schon.

Als erstes geht es um die Montage der Gasflasche, diese ist im Innenraum nach den Vorschriften der GGVS nicht möglich, nur das ist verboten, eine Montage im Außenbereich ist nicht verboten und damit zulässig, siehe auch die zu tausenden zulässigen Gasbehälter der Erdgas- oder LPG (Flüssig oder auch Autogas genannt) –Fahrzeuge. Also kann problemlos und zulässig ein Gasbehälter außen montiert werden, dazu kann man die Hochdruckbehälter (Erdgas) oder die Niederdruckbehälter (LPG) mit Fahrzeugzulassung benutzen.

Die Installation von Gasanlagen (Flasche, Schläuche und Ventile) muss grundsätzlich immer den Vorschriften der DVGW entsprechen, die installierten Bauteile müssen eine DVGW-Prüfung haben, die fertige Installation muss von einem DVGW zugelassenem Prüfer durchgeführt werden. Auch dies ist kein Problem: alle notwendigen Teile mit DVGW- und sogar TÜV-Fahrzeugtechnik-Zulassung finden sich in den Bausätzen der Umbausätze für die Gas-Fahrzeuge, eine fachgerechte Installation kann jeder ausgebildete Gasinstallateur durchführen, ein DVGW-zugelassener Prüfer ist jeder Gasinstallateurmeister mit Konzession des örtlichen Gasversorgers, also fast jede stinknormale Heizungsbaufirma darf die DVGW-Abnahme durchführen.

Bleibt nur noch die Fahrzeugzulassung durch den TÜV, die eigentliche Installation (Zulässigkeit und Dichtigkeit) der Gasanlage ist bereits bestätigt, jetzt bleibt nur noch die Überprüfung der Montage, die Überprüfung der Leistung anhand eines Leistungsdiagramms, der Geräuschtest und der Abgastest. Diese Prüfung ist aber identisch mit der Abnahme und Eintragung eines Turboumbaus.

Habe fertig und kann mit einer NOS-Anlage legal herumfahren und diese auch nutzen.

Einige Schritte auf dem Weg habe ich bewusst weggelassen, damit nicht irgendwelche tollen Tuner einfach losbauen, diese Schritte sind aber genauso einfach lösbar und stellen noch nicht mal einen Hobbyschrauber vor größere Probleme. Ich wollte hier keine 1:1 nachbaubare Anleitung publizieren, sondern nur mal die legal machbaren Möglichkeiten aufzeigen.

Es gibt viele Verbote und Regeln, auf die ich hier immer wieder hinweise aber genau dies macht doch den Reiz der Individualisierung, also des Tunings aus. An alle Rummauler hier, bitte mal derartige rechtliche Hinweise von mir durchlesen und dann mal das Ding, was man da oben herumträgt, einschalten und benutzen. Es gibt noch in vielen Bereichen Hunderte von Möglichkeiten, ein Fahrzeug völlig legal schöner, schneller und vor allen Dingen einzigartig zu machen. Nur muss man dafür etwas recherchieren und denken, dies ist zugegebener Maßen manchmal etwas schwieriger, als einfach mit der Menge mit über Dinge herumzuposaunen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Aber man hat mal was gesagt.

Nun gut, mit dieser genannten Einbauanleitung hat zwar keine blau beleuchtetet NOS-Flasche unter der Heckscheibe, sondern nur ein legales System. Den Turbolader haben auch die wenigsten beleuchtet im Innenraum, nur hat sich da noch keiner darüber beschwert, dass dies der TÜV verbietet.

zu 1. und 2. was ist mit den Erdgas-, Autogas-Fahrzeugen, alles illegal ? Die Installation im Innenbereich des Fahrzeug ist verboten, was anderes nicht, steht in der GGVS, das Zeug ist erheblich harmloser als Erd- oder Propangas, es ist noch nichtmal brennbar.
zu 3. es sind keine Fremdkraftstoffe die dort verbrannt werden, ganz im Gegensatz zu Erdgas, das brennt auch allein. Erdgas darf man nicht mit Sprit "mischen", da Erdgas ein eigenständiger Energieträger ist, bei dem andern "Zeug" ist das nicht so, es ist kein eigenständiger Ernergieträger.

Ich habe extra auf die Feinheiten hingewiesen. Es ist richtig, dass der TÜV niemals eine Gasanlage zulassen kann, das darf der nämlich gar nicht, das darf nur die DVGW.

Nochmal zum Gas, bei einem WoMo befindet sich eine ganze Menge Installation innerhalb des Fahrzeuginnenraum, ebenso Heizung und Kocher, manchmal auch die Gasflasche. Bei Erd- oder Autogas gibt es kein einziges gasführendes Teil im Innenraum des Fahrzeugs.

Alle Teile der Gasanlage müssen nicht den Vorschriften des TÜV entsprechen, sondern den Vorschriften der DVGW, wenn Du dir mal jedes Bauteil, vom Druckminderer über jedes Ventil und sogar die gelben Schläuche, bis hin zum Herd / Heizung anschaust, wirst Du auf jedem Teil den Aufdruck "DVGW" mit einer Prüfnummer dahinter finden.

Das einzige was der TÜV prüft, ist die Verwendung von ausschließlich DVGW-zugelassenen Bauteilen und die Dichtigkeit, mehr nicht, was das eigentliche Gassystem angeht. Natürlich die ordnungsgemäße Befestigung und Stabilität der Halterungen aber das ist auch wieder deren Job.



Antworten:
Autor: Schweinfurt328
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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Leute ist das realistisch??? wenn ja weiss ich was ich zu tun hab.
Der komplette link dazu:
http://www.autoextrem.de/showthread,t-29201.htm
NOS ist legal fahrbar | Motor-Tuning - Mechanisch

Bearbeitet von - Schweinfurt328 am 20.01.2008 04:18:14
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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ich ahb mir jetzt mal die ersten 3 seiten durchgelesen.

da es der thread-ersteller wohl geschafft hat sich eine legale lachgas-anlage einzubauen, wird es wohl machbar sien.

wie er bereits sagte geht es vielen ua. auch darum mit der anlage zu protzen. das geht nach den gegeben umständen keinesfalls.

aber vorsichtig möchte ich jetzt behaupten das es wohl doch eine legale art und weise gibt. eben eine vergleichbar mit erdgasanlagen.
ich bin eine butterblume
Autor: Schweinfurt328
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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also wäre es machbar nicht des protzen wegen sieht ja eh keiner wenn als erdgasanlage verbaut ich mein sowas sollte man für sich behalten. Das is halt wie mit steuern es gibt viele schlupflöcher... wieveil ps mehr is zu erwarten bei so einer radikalen maßnahme? wäre gut wenn sich jemand dazu bereit erklären würde das zu versuchen würds zu gern mach nur bei mir steht erst mal bodykit plus -
-Ansaugbrücke vom 330Ci
-Schrick Nockenwellen
-Supersprint Abgasanlage (Fächerkrümmer u. Metallkats, msd und esd)
-Kennfeldoptimierung optiemierung an von daher hab ich erst ma kein cash

gruß

Bearbeitet von - Schweinfurt328 am 20.01.2008 04:55:23

Bearbeitet von - Schweinfurt328 am 20.01.2008 05:00:30

Bearbeitet von - Schweinfurt328 am 20.01.2008 05:03:01
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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Zitat:

"Aktivierte NOS-Anlagen sind im öffentlichen Straßenverkehr NICHT zugelassen, auch wenn der beste Freund sagt, sie wären es.
Es gibt zwar TÜV-Abnahmen für Lachgas-Systeme (Qualitätszusage), diese sind jedoch NUR für die Systeme selbst, > NICHT für den Einsatz von Lachgas im Straßenverkehr, und NUR bei korrektem Einbau durch einen Fachmann.
Lachgas-Anlagen sind zu Sportzwecken im Fahrzeug erlaubt, jedoch müssen die von und zum Track transportierten Flaschen MANUELL demontiert sein. (Also nicht per Knopfdruck, sondern mit Aussteigen und Schraubenschlüssel in der Hand)."




damit wäre die gesamte legalität mal wieder dahingestellt.
ich bin eine butterblume
Autor: Schweinfurt328
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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mhh naja das is schon mal was oder ich mein muss jeder selber wissen...
was für ne strafe steht darauf wenns montiert is weiss das jemand?

noch eine anregung es wäre bestimmt möglich durch eine elektrische vorrichtung an dem gasbehälter möglich die anlage zu deaktivieren sprich die verbindung zwischen schlauch und gasbehälter zu trennen oder???
dann wäre es legal...

Bearbeitet von - Schweinfurt328 am 20.01.2008 05:15:10
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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also ich habe weitergelesen:

Zitat:

Die mit dieser Art von Leistungssteigerung verbundenen Risiken sind vielfältig: Zum einen ist Lachgas-Tuning illegal, da es nicht zulassungsfähig ist, wie Dipl. Ing. Jürgen Krause vom RWTÜV erklärt: "Einer TÜV-Prüfung für eine Lachgaseinspritzung steht allein schon die Tatsache im Weg, dass weder der obligatorische Abgastest noch exakte Messungen der Motorleistung oder der Fahrleistungen möglich sind. Da das Lachgas immer nur wenige Sekunden eingespritzt werden kann, ist die vorschriftsmäßige Durchführung dieser Tests unmöglich. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Sicherheit bei Undichtigkeiten im Lachgassystem und die Frage der Zulässigkeit von Lachgas-Transporten, da hier auch Gefahrgut-Vorschriften zu beachten sind."



also zurzeit sieht es wohl so aus, das man es legal einbauen kann, aber weiterhin nicht im einsatz sein darf.

das ganze hin und her in dem forum lässt mich darauf schließen, das es nicht eindeutig legalisierbar ist, somit illegal bleibt.

das bedeutet:

erlöschen der betriebserlaubnis, 3 punkte in flensburg, eventuelle anzeige wegen gefahrengut transport, verstoß gegen das betäubungsmittelgesetz.

je nach dem wie weit deine eintragung vorgenommen wurde

edit: dazu kommt noch die steuerhinterziehnug. ein abgasgutachten ist nach den erforderlichen vorschriften nicht möglich. abgaswerte verschlechtern sich wohl.

Zitat:

Wenn die Verbrennungstemperatur sinkt, nimmt der der Anteil unverbrannter Kohlenwasserstoffe zu, der Katalysator erreicht die optimale Betriebstemperatur nicht und kann die Stickoxide und Kohlenmonoxide nicht mehr richtig bzw. im erforderlichem Maße in Kohlendioxid, Stickstoff und Wasser umwandeln.



Bearbeitet von - doedelhai159 am 20.01.2008 05:16:27
ich bin eine butterblume
Autor: Schweinfurt328
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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hab oben mein beitrag editiert les ma bitte bezüglich deaktivieren der anlage
Autor: Schweinfurt328
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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zur verbrennungstemp dann müssten ja auch wasser methanol einspritzungen illegal sein oder??? zum betäubungsmittel anzeige es gibt lachgas (technisches lachgas ohne jegliche wirkung auf die psyce bzw körper und fällt somit nicht unters BTM.

wie siehts dann aus man muss es umgehen können im deutschen system gibts so viele schlupflöcher da muss das auch gehen
fahr auch mitn polnischen führerschein alles legal von polizei geprüft =)

grüße

Bearbeitet von - Schweinfurt328 am 20.01.2008 05:28:48
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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zum thema deaktivieren wurde ja gesagt:

Zitat:

jedoch müssen die von und zum Track transportierten Flaschen MANUELL demontiert sein. (Also nicht per Knopfdruck, sondern mit Aussteigen und Schraubenschlüssel in der Hand



also geht es definitiv nicht über eine elektronische abschaltung.

weiter bin ich kein spezialist in diesem gebiet. aber bei der wasser/methanol einspritzung ist das abgasgutachten möglich, da es dauerhaft geschieht. und somit normiert gemessen werden kann.

da bei lachgas keine kontinuiertliche verbrennung stattfindet, gibt es auch kein abgasgutachten. die überlegung mit der kälteren verbrennung ist eine theoretische überlegung. ob die abgaswerte wirklich schlechter werden, weiß ich nicht.

also bleibe ich dabei:

N2O-Anlage ist legal einzubauen, niemals aber legal in betrieb zu nehmen. mechanische trennung ist da der ausschlaggebende punkt.
ich bin eine butterblume
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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außerdem ist da ja noch der punkt: wenn man es halblegal verbaut, sind die kosten dabei so groß, das man die differenz aufs auto packen könnte und sich statt einem 330i einen m3 leisten könnte.

wo nan dann die leistung dauerhaft und legal hat
ich bin eine butterblume
Autor: Schweinfurt328
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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mhh ja das is aber schon mal was... mal sehen wenn die anderen leutz ausn forum wach sind was sie dazu sagen bin ja ma gespannt. also ich find es wäre schon reizvoll wenn mein auto in naher zukunft 250 ps hat plus xxx
so und jetzt gut nacht

allen einen schönen so
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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Zitat:


zur verbrennungstemp dann müssten ja auch wasser methanol einspritzungen illegal sein oder??? zum betäubungsmittel anzeige es gibt lachgas (technisches lachgas ohne jegliche wirkung auf die psyce bzw körper und fällt somit nicht unters BTM.

wie siehts dann aus man muss es umgehen können im deutschen system gibts so viele schlupflöcher da muss das auch gehen
fahr auch mitn polnischen führerschein alles legal von polizei geprüft =)

grüße

Bearbeitet von - Schweinfurt328 am 20.01.2008 05:28:48

(Zitat von: Schweinfurt328)




was heißt umgehen, wenn du das gesetz umgehen kannst, dann wirds zumindest nicht illegal. aber das bleibt es nur solange, bis ein gesetz dazu verabschiedet wird. und dann ist es entweder legal, oder aber was viel wahrscheinlicher ist, illegal.

außerdem hast du sicherlich gemerkt, das du nciht der einzige bist der sich damit befasst hat. immerhin sind es 30 seiten in dem forum.

und da hats keiner geschafft das ganze 100% zu belegen. (ihre art und weise zu diskutieren macht mir echt kopfschmerzen)

und wenn der verband der deutschen autotuner e.v. sagt, es sei nicht legal, und nie und nimmer zu legalisieren, dann wird das schon hand und fuß haben.

ich gehe mal stark davon aus, dass da 99% aller tüvprüfer den paragraphen ausnutzen werden, der es ihnen gestattet nach eigenem ermessen einzutragen.

und da wird sich sicherlich wie gesagt kaum einer die mühe machen und dafür verantwortung zu übernehmen.
ich bin eine butterblume
Autor: Schweinfurt328
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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zu der anlage bekommst günstig siehe:
Link

gehen wir mal davon aus du bekommst es eingetragen es gibt bestimmt prüfer die das machen wenn man beziehungen hat.

diskutiren bei denen is halt bisschen anders als beim syndikat =)

Bearbeitet von - Schweinfurt328 am 20.01.2008 05:42:35
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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naja, diese anlage ist zuwar preiswert, aber nie im leben legal.

welche bauteile man verwenden muss, ist ja beschrieben worden.

und wie gesgat, nur weil es ein trüver einträgt, ist es nicht legal. schlimmstenfalls bekommt der prüfer noch eins auf den deckel.

das gild ja auch zb. für xenon. kann man eintrgaen lassen. im falles eines falles bezahlt die versicherung aber nicht, weil es nicht legal ist.
ich bin eine butterblume
Autor: Schweinfurt328
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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naja gehen wir davon aus das kein unfall gebaut wird und die anlage vom tüv abgenommen is was müsste man noch verbauen das der M52B28TÜ motor das aushält is ja meines wissens nach ein alu block und bei der enormen belastung...
Autor: Christian Sch.
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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Dein Beitrag ist interessant und theoretisch fast richtig. Es gibt aber ein paar Probleme:

1. Es wird hier Autogas und der DVGW munter in einen Topf geworfen. Ein Prüfer der Gasanlagen nach DVGW abnehmen darf, hat mit Autogasanlagen gar nichts zu tun. Das eine sind Campinggasanlagen zum Heizen oder kochen. Die sind nach DVGW geprüft. Du willst mit dem Lachgas aber wohl weder kochen noch Heizen. Autogasanlagen hingegen sind in der StVZO geregelt und werden durch einen Prüfer abgenommen, der die GSP durchführen darf.
Da es hier jedoch weder um CNG noch um LPG geht, wird das ganze etwas schwieriger, aber bestimmt nich unmöglich.

2. Es müssen Abgas-und Geräuschverhalten untersucht werden. Alles natürlich während des NOS-Betriebes. so wird dann auch die Leistung ermittelt. Wenn das Auto jetzt auf die erhöhte Leistung ausgelegt ist und die Abgas- und Geräuschwerte stimmen, spricht nichts gegen eine legale Eintragung. Leider ist das technisch fast unmöglich. Erstens steigen die NOx-Werte natürlich stark an, zweitens muss der Motor im NOS-Betreib sehr fett laufen, damit er das überhaupt aushält. Dadurch sind natürlich HC und CO erhöht und er wird nie die Abgasvorschriften einhalten können.

Im Endeffekt hat man also viel Geld für teure Gutachten mit negativem Ergebnis ausgegeben. Es geht hier auch nicht um ein paar Euro. So ein Abgasgutachten liegt im 4-Stelligen Bereich.
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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womit es im endeffekt lediglich an den schlechteren abgaswerten scheitern würde?
ich bin eine butterblume
Autor: Christian Sch.
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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An den Abgaswerten und an den kosten für die Gutachten....

Wie es mit dem Mitführen einer NOS-Flasche im Auto aussieht, weiß ich allerdings nicht, da ich nicht glaube, dass es von der GGVSE ausgenommen ist so wie LPG oder CNG.
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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gesagt wird, das die ggvse vorschriebt das der tank nicht innerhalb des wagens gelagert sein darf.

die begründung in dem thread ist im grunde schlüssig wenn sie stimmt. jedoch sagt der vdat das eine lachgas-anlage nie und nimmer, unter keinen umständen legal einzusetzen ist.
ich bin eine butterblume
Autor: Christian Sch.
Datum: 20.01.2008
Antwort:
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Wie gesagt, bei der GGVSE kenne ich mich nicht so gut aus. Aber wenn man die Flasche mitführen darf und der Wagen mit der Anlage die Abgaswerte einhält, steht der Eintragung nichts im Wege. Aber ich denke dass die Einhaltung der Werte mit so einer Anlage unmöglich sein wird. Außerdem muss das Auto mit Fahrwerk und Bremse auf die höhere Leistung ausgelegt sein. Selbst das wird sehr schwierig werden.




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Ende des Themas

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