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Beitrag von: saschaderbaer Date: 31.12.2007 Thema: Hatte unfall mit Parkendem Auto ( Fragen ) ---------------------------------------------------------- Hatte am Freitag nen Unfall. Mir ist aus noch ungeklärten Gründen das Heck bei 20 km/h ausgebrochen ( Kein Gas geben, nicht gebremst oder ruckartig gelenkt ). Versuche es zu verhinern scheiterte und endete an einem Geparktem Opel Corsa und danach am einem Pfeiler der vor nem Baum stand. Polizei gerufen. Die Halter ermittelt, aber der hat nicht abgenommen. Polizei fragte nur was passiert sei. Die haben nicht mal Bilder gemacht oder messungen. NIX Habe nicht mal nen Unfallbericht bekommen. Wie dem auch sei, Polizei packte nen zettel hinter die Windschutzscheibe des Opels. Jetzt erfuhr ich über nen Kumpel, das der Wagen da über 3 Monate unbewegt steht und der Wagen davor auf den anderen Seite parkte ( Über 1 jahr mit Zettel an der scheibe wegen TÜV oder Steuer ) Naja jetzt meine Frage: Gibt es eine Gesetzlich vorgeschriebende Zeit bis sich der Geschädigte Melden muss? Ich meine zwar scheiße für ihn wenn er nicht da ist oder so, aber es müsste doch ne Grenze geben bis das verjährt ist ( kann ja nicht sein das der nach 3 Jahren wieder kommt und sagt: Hier du hast putt gemacht, zahle jetzt ) Bei ihm ist kaputt: Fahrertür, Hintere Tür Kratzer + Beule, Kotflügel vorne Kratzer + Beule, Holm Kratzer. Zu dem kommt bei ihm hinzu, das ich die Tür so getroffen habe das sie sich zusammen gedrückt hat, und die so verzogen ist das ich oben rein fassen kann. Sprich, es regnet rein, jeder kann den Wagen auf machen. Polizei störte das nicht und ließ es so. Nicht das die mich noch für Wasserschäden oder Diebstahl verantwortlich machen ... E30 318I Cabrio |
Autor: 318-BLN Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da du die Polizei eingeschaltet hast, denke ich nicht, dass du für Wasserschäden verantwortlich gemacht wirst. Was für ein corsa ist es denn, a, b, c?? |
Autor: SuMo-Driver Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hoffe Du bist nicht bei meinem Arbeitgeber versichert ;-) Wie es klingt ist der Schaden so groß, daß Du gar nicht mit dem Gedanken spielen wirst, den Haftpflichtschaden selber zu zahlen. Von daher ist es komplett egal, ob der Corsa voll Wasser läuft. Zahlt die Versicherung. Du wirst zurückgestuft, egal wie hoch der Schaden (hättest auch einen Maybach zermahlen können, egal). Und eine Frist, wie schnell sich der geschädigte melden muss, gibt es bestimmt, die wird aber im Bereich von Jahr(en) liegen. Du hast eine Sache beschädigt, steht daher irgendwo im BGB beschrieben. Die Schuldfrage ist relativ eindeutig, vielleicht hat die Rennleitung deshalb keine sonderlichen Aktivitäten unternommen. Bearbeitet von - SuMo-Driver am 31.12.2007 00:23:56 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: saschaderbaer Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- War nen C Corsa. Hier mal nen Bild von dem Corsa : ![]() Mein Schaden ist Harmlos zu dem seinen. Bin bei der Öffentlichen. Schuld frage hin oder her, wenn ich wüsste wieso er ausgebrochen ist währe es ja ok, aber da ich es nicht weiß, ärgert es mich umso mehr E30 318I Cabrio |
Autor: 318-BLN Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- schade dass es kein corsa a war, weil dann hättest du den Schaden selbst bezahlen können, bzw, es hätte sich wahrscheinlich gelohnt. |
Autor: cemetery Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Eis, Öl, Belagwechsel, Bitumen, Bodenmarkierung, Splitt (Streugut) ... Gruß Markus Der letzte Wagen ist immer ein Kombi ... mein 320d Touring Edition 33 |
Autor: Tutku78 Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey, schade drum. Na ja für mich sieht das nicht grad aus als wärst du "nur" mit 20km/h rein geknallt. Um mit 20km/h auszubrechen ohne ruckartige Reaktionen ausgelöst zu haben, bricht ein Auto nicht aus. Nicht, wenn kein Eis oder Öl auf der Straße liegt. Sei´s drum... Wenn der Wagen offiziell angemeldet ist, dann wirst du für den Schaden aufkommen müssen. Du solltest die Sache bei deiner Versicherung kurzfristig melden. Aber melde noch keinen Schaden an, nur setz die in darüber in Kenntnis. Lässt du damit zu lange Zeit, wird sich dich Versicherung auch nichts mehr annehmen. Tja, meldet sich der Fahrer nicht, würde ich die ich diesbezüglich auch nicht bewegen. Schlafende Hunde sollte man gewöhnlich nicht wecken. Su sagtest, der Wagen stünde lange irgendwo mit so nem Zettel vom Amt an der Frontscheibe... Ist der wagen überhaupt angemeldet oder steht er da nur zu Zierde??? |
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