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TÜV Bodenfreiheit ? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: tr-328
Date: 19.12.2007
Thema: TÜV Bodenfreiheit ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 19.12.2007 um 15:59:56 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hey leute vie viel cm Bodenfreiheit muss man haben um TÜV zu kriegen weil ich muss anfang 2008 TÜV Ich glaube ich habe 6 cm Bodenfreiheit mit der gt frontlippe


Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 19.12.2007 15:59:56


Antworten:
Autor: Timee
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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Naja die reiten oft auf ihren 8cm rum. Wenns nicht klappt einfach mal zum anderen tüv fahren...
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Autor: A.Apone
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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Ja mir haben sie damals meinen Golf auch deswegen stillgelegt.

Also es gibt zur Zeit nur eine Richtlinie, die besagt, das Autos ne Mindestbodenfreiheit von 8cm oder 12cm??? zu tragenden Teilen haben muss. Unter 6cm wirst du keinen TÜV-Prüfer finden der dir das regulär einträgt. Aber deine Lippe ist kein tragendes Teil. Beim Golf der hat ja so ne Plastiklippe unten drunter, da hatte ich vielleicht 4cm Bodenfreiheit und das hat keinen interessiert. Aber zum Querlenker waren es knapp unter 6cm und da haben sie in mir erstmal stillgelegt.
Autor: Pixsigner
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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...die Höhe vom Boden zu Stoßfängern oder anderen verformbaren Anbauteilen SOLLTE 50mm nicht unterschreiten, eine einheitliche feste Regelung gibt es hierfür aber meines Wissens nach nicht.

Was aber in KEINEM FALLE sein darf - und das beschränkt dies wieder... die Lichtaustrittskanten darf keinesfalls unter 500mm liegen!]

Bearbeitet von - Pixsigner am 19.12.2007 14:13:56
E36 - IS IT LOVE?
Autor: drgn
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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das die lichtaustrittskante nicht unter 50 cm liegen darf ist die einzige und richtige aussage, ob du jetzt im winter mit deiner schürze als schneeschieber fungierst ist dem tüv relativ schnuppe, nur halt nicht die 50 cm unterschreiten.

wobei das liegt auch wieder im ermessen des prüfers und wenn dich die rennleitung anhält, können die eh alles anzweifelen egal ob eingetragen oder nicht und dir die karre stilllegen.

mfg
Autor: Nicore
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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Suchfunktion + "bodenfreiheit" =
SIEHE HIER
BMW Team Oberhavel
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic.asp?TOPIC_ID=31054
Autor: Christian Sch.
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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Es gibt einen Richtwert von 8cm. Vielleicht einfach etwas mehr Luftdruck drauf machen, bevor du hin fährst. Es gibt zwar keine Vorschrift in der StVZO aber die Organisationen haben sich auf 8cm geeinigt (gem. überarbeitetes VDTüv-Merkblatt Nr. 751)
Autor: E36&E38 Fahrer
Datum: 21.12.2007
Antwort:
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Ich habe letzte Woche mein Riegerfront mit Schwert eintragen lassen. 7,7cm habe ich noh. Hat er so eingetragen.
Autor: Schade´
Datum: 30.12.2007
Antwort:
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als ich beim tüv war hat der auch irgendwas von den scheinwerfern erzählt und meinte nur das er 38mm zu tief sei...hab beim ersten mal also auch kein tüv bekommen,naja wie das so ist...erst wieder hoch und 3stunden später wieder runter drehen...ist das mit den 50cm gesetzlich oder macht da tüv und polizei einen unterschied?
wünsche euch einen guten rutsch!
Autor: Christian Sch.
Datum: 30.12.2007
Antwort:
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Zitat:


ist das mit den 50cm gesetzlich oder macht da tüv und polizei einen unterschied?

(Zitat von: Schade´)




Das ist leider Vorschrift. Mindesthöhe der Unterkante der Lichtaustrittsfläche ist beim Abblendlicht 500mm. Allerdings erst ab 1.1.1988 Erstzulassung.
Autor: Schade´
Datum: 30.12.2007
Antwort:
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dank dir!gruss,martin
Autor: Christian Sch.
Datum: 30.12.2007
Antwort:
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Bitte, kein Problem




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Ende des Themas

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