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Parken im Absoluten...Was kostet es? - BMW-Talk

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Beitrag von: Salamanderking
Date: 18.12.2007
Thema: Parken im Absoluten...Was kostet es?
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Kostet es im absolutn Parkverbot parken/halten??


Antworten:
Autor: Fogg
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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Kosten nix, nur wenn Politesse dann kosten.
Wieviel, ich nix weiß!
Fragen du Jungs von Google du musst!
...don´t care about tomorrow!
Autor: playa44
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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15€ warens bei mir.
Autor: Tankwart
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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Hab schon 30 Euronen bezahlt;-(
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
Autor: Salamanderking
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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15 euronen kann man ja noch überleben
Autor: Peja_320i
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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bin mir sicher das es 30€ sind. Hatte ich zumindest auch ma gezahlt!
Autor: red_sky
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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es sind 30€ habe auch soviel gezahlt.
Autor: playa44
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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Komisch, ist das von Bundesland zu Bundesland anders?
Autor: dme
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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zahle immer 15€
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.

Arthur Schopenhauer
Autor: güttl
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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Zitat:


zahle immer 15€

(Zitat von: dme)




Kannst Du Dir das aussuchen?? ;-D
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: Bloody Angel
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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Halten und Parken
Folgender Übersicht können Sie entnehmen, mit welchem Bußgeld Sie bei falschem Parken oder Halten zu rechnen haben:

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot 10 €
Unzulässig gehalten, wie oben genannt, mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 15 €

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot 15 €
Parken, wie oben genannt, mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 25 €
Parken, wie oben genannt, länger als eine Stunde 25 €
Parken, wie oben genannt, länger als eine Stunde mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 35 €

Unzulässiges Halten in zweiter Reihe 15 €
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 20 €
Unzulässiges Parken in zweiter Reihe 20 €
Unzulässiges Parken in zweiter Reihe mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 25 €
Unzulässiges Parken in zweiter Reihe, länger als 15 Minuten 20 €
Unzulässiges Parken in zweiter Reihe, länger als 15 Minuten mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 25 €

Rettungsfahrzeug durch falsches Parken behindert 40 €
1 Punkt
Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 €
Länger als zwei Wochen mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug geparkt 20 €
Beim Einparken in eine Parklücke Vorrang des Berechtigten nicht beachtet 10 €
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10 €

Ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt
- bis 30 Minuten 5 €
- bis zu einer Stunde 10 €
- bis zu zwei Stunden 15 €
- bis zu drei Stunden 20 €
- länger als drei Stunden

Suchs dir aus ;)
Autor: red_sky
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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Zitat:


Komisch, ist das von Bundesland zu Bundesland anders?

(Zitat von: playa44)




bin auch aus deinem bundesland :D bin aus deiner ecke.
Autor: dme
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


zahle immer 15€

(Zitat von: dme)




Kannst Du Dir das aussuchen?? ;-D

(Zitat von: güttl)




ne muss aber öfters im parkverbot parken wenn ich mal wieder verpennt habe und zu spät zur schule komme... und hab bisher immer 15 bezahlt.
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.

Arthur Schopenhauer
Autor: playa44
Datum: 18.12.2007
Antwort:
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Hehe habe das selbe "Problem".
Autor: 5er-Fahrer
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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Jungs, Park- und Halteverbot nicht verwechseln!
Autor: E36-Freak
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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es gibt nur Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot, VZ 283 und VZ 286 (mit entsprechenden Zusatz (Feuerwehr, Behinderte pp.) der Bußgeldkatalog ist bundeseinheitlich geregelt und wird nach Zeit oder Behinderung gestaffelt
Autor: güttl
Datum: 19.12.2007
Antwort:
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Na gut, wenn wir es genau nehmen wollen, dann gibt es auch kein Halteverbot!! Das heißt offiziell Haltverbot!!
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!




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Ende des Themas

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