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Beitrag von: Salamanderking Date: 18.12.2007 Thema: Parken im Absoluten...Was kostet es? ---------------------------------------------------------- Kostet es im absolutn Parkverbot parken/halten?? |
Autor: Fogg Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kosten nix, nur wenn Politesse dann kosten. Wieviel, ich nix weiß! Fragen du Jungs von Google du musst! ...don´t care about tomorrow! |
Autor: playa44 Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- 15€ warens bei mir. |
Autor: Tankwart Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab schon 30 Euronen bezahlt;-( Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-))) |
Autor: Salamanderking Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- 15 euronen kann man ja noch überleben |
Autor: Peja_320i Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- bin mir sicher das es 30€ sind. Hatte ich zumindest auch ma gezahlt! |
Autor: red_sky Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- es sind 30€ habe auch soviel gezahlt. |
Autor: playa44 Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Komisch, ist das von Bundesland zu Bundesland anders? |
Autor: dme Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- zahle immer 15€ In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. Arthur Schopenhauer |
Autor: güttl Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Kannst Du Dir das aussuchen?? ;-D Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: Bloody Angel Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Halten und Parken Folgender Übersicht können Sie entnehmen, mit welchem Bußgeld Sie bei falschem Parken oder Halten zu rechnen haben: Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot 10 € Unzulässig gehalten, wie oben genannt, mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 15 € Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot 15 € Parken, wie oben genannt, mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 25 € Parken, wie oben genannt, länger als eine Stunde 25 € Parken, wie oben genannt, länger als eine Stunde mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 35 € Unzulässiges Halten in zweiter Reihe 15 € Unzulässiges Halten in zweiter Reihe mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 20 € Unzulässiges Parken in zweiter Reihe 20 € Unzulässiges Parken in zweiter Reihe mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 25 € Unzulässiges Parken in zweiter Reihe, länger als 15 Minuten 20 € Unzulässiges Parken in zweiter Reihe, länger als 15 Minuten mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 25 € Rettungsfahrzeug durch falsches Parken behindert 40 € 1 Punkt Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 € Länger als zwei Wochen mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug geparkt 20 € Beim Einparken in eine Parklücke Vorrang des Berechtigten nicht beachtet 10 € Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10 € Ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt - bis 30 Minuten 5 € - bis zu einer Stunde 10 € - bis zu zwei Stunden 15 € - bis zu drei Stunden 20 € - länger als drei Stunden Suchs dir aus ;) |
Autor: red_sky Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: bin auch aus deinem bundesland :D bin aus deiner ecke. |
Autor: dme Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ne muss aber öfters im parkverbot parken wenn ich mal wieder verpennt habe und zu spät zur schule komme... und hab bisher immer 15 bezahlt. In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. Arthur Schopenhauer |
Autor: playa44 Datum: 18.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hehe habe das selbe "Problem". |
Autor: 5er-Fahrer Datum: 19.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jungs, Park- und Halteverbot nicht verwechseln! |
Autor: E36-Freak Datum: 19.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- es gibt nur Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot, VZ 283 und VZ 286 (mit entsprechenden Zusatz (Feuerwehr, Behinderte pp.) der Bußgeldkatalog ist bundeseinheitlich geregelt und wird nach Zeit oder Behinderung gestaffelt |
Autor: güttl Datum: 19.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na gut, wenn wir es genau nehmen wollen, dann gibt es auch kein Halteverbot!! Das heißt offiziell Haltverbot!! Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
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