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Beitrag von: salam Date: 10.12.2007 Thema: §19,3 was heist das genau ---------------------------------------------------------- hi jungs mal die frage was heiste genau eintragung nach §19,3 kein problem beim tüv ist das die einzelabnahme oder nicht? |
Autor: Iceman320i Datum: 10.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Einzelabnahme ist §21 Bei §19 hast du ein TÜV Gutachten dabei zum Eintragen. Bei dem Anderen ebend nicht nur Materialgutachten oder Bauliche Veränderung die ein mitgeliefertes TÜV Gutachten aushebeln. "Quer sieht mehr" |
Autor: salam Datum: 10.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also heist ds ich mit diesem gutachten kein problem beim TÜV bekomme,, |
Autor: Iceman320i Datum: 10.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke mal es kommt drauf an was es ist und was in dem Gutachten steht. Zum Beispiel. Fahrwerk. sollte ja kein Problem sein, aber in dem TÜV Gutachten steht drin nur mit Serienbereifung. Und schwups die wups wirt es eine Abnahme werden nach §21 da das Fahrwerk mit Serienbereifung vom TÜV getestet wurde. So meine ich es noch im Kopf zu haben. Am besten mal beim TÜV oder Dekra nachfragen. Die gängigsten Papiere haben die meistens schon da und dann können die mal nachschauen. "Quer sieht mehr" |
Autor: Andi G. Datum: 10.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Richtig lustig wirds erst bei §25...Einzelabnahmen sind da noch easy beim richtigen Tüver "Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat? Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche) |
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