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Vorteile bei Teilkasko - Geplaudere

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Beitrag von: DarkSoul666
Date: 19.10.2007
Thema: Vorteile bei Teilkasko
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Hallo!
Da ich bisher stets nur Haftpflichversichert war, habe ich leider keine Ahnung/Erfahrung mit einer Teilkaskoversicherung.
Habe gestern bei einem Online Preisvergleich gesehen, dass ich für fast das gleiche Geld bei einder anderen Versicherung Teilkasko mit 150€ SB mit reinnehmen kann.

Meine eigentliche Frage:
Was ist denn alles bei einer Teilkasko mitversichert? Also in welchen Fällen zahlt die Versicherung?

Mir ist klar, dass es da Unterschiede in den Feinheiten gibt aber die groben Sachen sollten ja in etwa identisch sein oder?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

MfG
Sebastian
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)


Antworten:
Autor: Marco535
Datum: 19.10.2007
Antwort:
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- Diebstahl (Auto und Anbauteile)
- Glasteile (auch Kunststoffglas oder so)
- Wildschäden

Dürften wohl so die wichtigsten Kriterien sein, warum man sich für eine TK entscheidet.

Autor: Grinch
Datum: 19.10.2007
Antwort:
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kuck doch einfach bei deiner Versicherung im Internet nach,
da steht das allesganz genau erklärt.

Is ja au bissele unterschiedlich,
ich glaube bei manchen ist auch der Marderschaden mit abgedeckt.
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Autor: machtnix
Datum: 19.10.2007
Antwort:
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Hi,

die Teilkasko zahlt bei folgenden Schäden:

- Hagel, Sturm, Brand (auch Blitzschschlag oder Explosion), Überschwemmung
- Glasbruch
- Diebstahl, Teilediebstahl (Teileliste bei der Versicherung)
- Marderbiß (keine Folgeschäden, nur der direkte Schaden)
- Wildunfall (Haarwild, kein Feder- oder Borstenvieh), dafür oft aber Schäden durch Pferde, Kühe, Schafe
- Kurzschluß (Kabelbrand)

Ganze Menge, oder? Außerdem gibt es bei der Teilkasko keinen Schadensfreiheitsrabatt, d.h. man hat nach einem Schaden keinen höheren beitrag zu befürchten.

Gruß Tom
Autor: kwadde
Datum: 19.10.2007
Antwort:
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mal noch nen hinweis.
die teilkasko zahlt idR nicht bei vandalismus - ne eingeschlagene scheibe, ohne radio klau is vandalismus. einbruch-diebstahl ist hingegen mit abgedeckt
Autor: machtnix
Datum: 19.10.2007
Antwort:
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...wobei die eingeschlagene Scheibe wiederum versichert ist: Glasbruch




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Ende des Themas

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