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Beitrag von: AliBaby Date: 27.08.2007 Thema: Lohnsteuerklassen ---------------------------------------------------------- Hi Leutz!!! Kennst sich jemand hier mit Lohnsteuerklassen aus??? Habe die beschissenste Klasse , und würde gerne wissen, wie man in eine bessere kommt... Heiraten,Kinder??? ;-) Danke schon mal!!! |
Autor: Maveric Datum: 27.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- die beschissenste klasse ist klasse 6. Warum hast du die? 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: Papa76 Datum: 27.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://www.geld.de/steuern-allgemeines-merkmale-fuer-die-zuordnung-der-lohnsteuerklasse.html Zitat: z.B. MfG Papa76 In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: AliBaby Datum: 27.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja, jetzt momentan bin ich in meiner 2ten Ausbildung.Da hab ich denk ich keine Lohnsteuerklasse.Aber welche werde ich nach der Ausbildung haben??? Als kinderloser Junggeselle..... ;-) 6 oder nicht? |
Autor: Maveric Datum: 27.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- du hast so oder so 1. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: AliBaby Datum: 27.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- und wenn ich nach der 2ten Ausbildung heirate?? |
Autor: BMW-86 Datum: 27.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 3 oder 5. jr nachdem ob SIE auch arbeitet und/ oder vieviel SIE und DU je verdienen |
Autor: mucoutback Datum: 28.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier mal die Steuerklassen I Ledige, Verwitwete, Geschiedene sowie dauernd getrennt lebende Ehegatten II Steuerpflichtige der Klasse I, für die ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist III verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder wenn der Ehegatte gleichfalls Arbeitslohn bezieht und (auf Antrag beider Eheleute) in die Steuerklasse V eingereiht wurde IV verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen V verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte gleichfalls Arbeitslohn bezieht und (auf Antrag beider Eheleute) in die Steuerklasse III eingereiht wurde VI Arbeitnehmer, soweit sie Lohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis beziehen; Personen, die ihre Lohnsteuerkarte nicht oder nicht rechtzeitig abgeben --> also gibts nur Heiraten oder ALLEIN ein Kind großziehen zum ändern der Klasse. Zu zweit ein Kind haben bringt nur einen Kinderfreibetrag, an der Klasse änderts nix |
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