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Lohnsteuerklassen - Geplaudere

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Beitrag von: AliBaby
Date: 27.08.2007
Thema: Lohnsteuerklassen
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Hi Leutz!!!
Kennst sich jemand hier mit Lohnsteuerklassen aus??? Habe die beschissenste Klasse , und würde gerne wissen, wie man in eine bessere kommt...
Heiraten,Kinder??? ;-)

Danke schon mal!!!


Antworten:
Autor: Maveric
Datum: 27.08.2007
Antwort:
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die beschissenste klasse ist klasse 6. Warum hast du die?
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: Papa76
Datum: 27.08.2007
Antwort:
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http://www.geld.de/steuern-allgemeines-merkmale-fuer-die-zuordnung-der-lohnsteuerklasse.html

Zitat:



Heiraten,Kinder??? ;-)

(Zitat von: AliBaby)




z.B.

MfG
Papa76

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: AliBaby
Datum: 27.08.2007
Antwort:
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naja, jetzt momentan bin ich in meiner 2ten Ausbildung.Da hab ich denk ich keine Lohnsteuerklasse.Aber welche werde ich nach der Ausbildung haben??? Als kinderloser Junggeselle..... ;-)
6 oder nicht?
Autor: Maveric
Datum: 27.08.2007
Antwort:
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du hast so oder so 1.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: AliBaby
Datum: 27.08.2007
Antwort:
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und wenn ich nach der 2ten Ausbildung heirate??
Autor: BMW-86
Datum: 27.08.2007
Antwort:
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Zitat:


und wenn ich nach der 2ten Ausbildung heirate??

(Zitat von: AliBaby)




3 oder 5. jr nachdem ob SIE auch arbeitet und/ oder vieviel SIE und DU je verdienen
Autor: mucoutback
Datum: 28.08.2007
Antwort:
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Hier mal die Steuerklassen
I Ledige, Verwitwete, Geschiedene sowie dauernd getrennt lebende Ehegatten
II Steuerpflichtige der Klasse I, für die ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist
III verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder wenn der Ehegatte gleichfalls Arbeitslohn bezieht und (auf Antrag beider Eheleute) in die Steuerklasse V eingereiht wurde
IV verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen
V verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte gleichfalls Arbeitslohn bezieht und (auf Antrag beider Eheleute) in die Steuerklasse III eingereiht wurde
VI Arbeitnehmer, soweit sie Lohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis beziehen; Personen, die ihre Lohnsteuerkarte nicht oder nicht rechtzeitig abgeben

--> also gibts nur Heiraten oder ALLEIN ein Kind großziehen zum ändern der Klasse.
Zu zweit ein Kind haben bringt nur einen Kinderfreibetrag, an der Klasse änderts nix





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Ende des Themas

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