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Beitrag von: Caracal Date: 22.08.2007 Thema: Standlichtringe eintragung ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 22.08.2007 um 12:32:35 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Soo.. hab gerade mal bei der DEKRA in Berlin angerufen wie es aussieht mit Standlichtringen eintragen.. der Prüfer der dort für die Einzelabnahmen zuständig ist meinte wenn man die Ringe vom E39 verbaut brauch man die garnicht abnehmen lassen da die ja bereits geprüft sind. Nur die aus der Zubehör (sani zb.) gehen nicht weil die kein Materialgutachten haben.. Jetzt meine Frage an die Fahrer mit E39 Ringen... haben die denn eine Nr oder ein Prüfzeichen drauf ?? Als direkt die Ringe ?? Kann mir das ja kaum vorstellen so klein wie die sind. Denn wenn nicht kann das ja niemand unterscheiden. MfG Andreas //Edit Wenn es wirklich nur an dem Materialgutachten scheitert sollte sich Sascha vielleicht mal durchrechnen ob es sich nicht lohnt so eins anfertigen zu lassen und die dann ja quasi "zum legalen einbau" zu verkaufen. Bearbeitet von - Caracal am 22.08.2007 11:14:46 Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 22.08.2007 12:32:35 |
Autor: bmw-freak1988 Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- warum willst du die eintragen? Mfg |
Autor: Noa Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- selbst wenn du sie eingetragen bekommst, oder es ein gutachten haben sollten, sie bleiben illegal. von daher ist ne eintragung sinnlos. |
Autor: Caracal Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja das sie Theoretisch Illegal bleiben haben wir ja nun schon 1000mal durchgekaut. Aber Praktisch (und deshalb will ich sie eintragen) hat man dann vor 99% aller Polizeikontrollen seine Ruhe. Und damit kann ich dann leben ;) |
Autor: Highspeed Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sind die Standlichtringe ausm E39 eigentlich als Einzelteil erhältlich oder in den Scheinwerfer fest integriert ? Es gibt keine Probleme ... nur Herausforderungen !! |
Autor: Caracal Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich habe vorhin im ETK geguckt und da sind die nicht einzln aufgeführt. Deswegen vermute ich ja auch das die kein eigenes Prüfzeichen haben. Und wenn das so ist sollte es natürlich ein leichtes sein beim TÜV zu sagen das sind die vom E39 und die eintragen zu lassen... Aber deshalb nochmal die Frage an die leute die die vom E39 eingebaut haben. Haben die eine eigene Prüfnummer oder Prüfzeichen ? |
Autor: Noa Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ne, die haben nix, sind aber als leuchtmittel für den e39 scheinwerder zugelassen. für alle anderen auch nicht. aber warum im gottes namen willst du die eintragen lassen? das sind doch nur unnötige kosten finde ich. Bearbeitet von - Noa am 22.08.2007 12:25:10 |
Autor: Caracal Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja ich fühl mich dann sicherer falls mal ne Kontrolle kommt. Haben ja im Forum auch einige eingetragen. Na erstmal werd ich die Ringe von Sani Freitag einbauen und dann nächste Woche zur DEKRA und schaun was wird. |
Autor: Highspeed Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich kann diese Argumentation von Caracal schon verstehen - ich denke in der Hinsicht ähnlich: Wenn die Dinger eingetragen sind, dann werden die wenigsten Kontrollen Probleme machen ... und darum gehts ja auch. Dass man mit Standlichtringen niemand anderes gefährdet oder sein Fahrzeug untauglich macht, ist ja wohl klar und daher verstehe ich auch die Zicken beim Eintragen nicht. Es gibt keine Probleme ... nur Herausforderungen !! |
Autor: Noa Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: diese "zicken" kommen daher, dass die dinger illegal sind weil man die bauform der Scheinwerfer verändert und das fahrzeug somit eig. nicht mehr für die straße zugelassen ist. das hat mit der gefährdung rein garnichts zu tun. Darum bekommt man die eig auch ohne große porbleme eingetragen (eben weil sie keine gefahr darstellen). Nur bei kontrollen kann es wegen der bauartänderung probleme geben. und wenn einem vom schnittlauch die ringe auffallen, ist er so geschult um zu wissen das ne eintragung dafür nicht reicht. Btw hat man beim TÜV bessere chancen als bei der DEKRA die sind bei so sachen meist strenger. Bearbeitet von - Noa am 22.08.2007 17:16:31 |
Autor: Dying Datum: 22.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moment: Eintragung nach §19.2 und §21 ausschließlich Tüv in den alten Bundesländern und Dekra in den neuen Bundesländern. Daher könnt ihr euch die Fahrt zur anderen Prüforganisation sparen. Abnahme nach §19.3 (Teilegutachten) darf jede Prüforganisation abnehmen. Euer Weg über eine "legale" Eintragung führt über das Lichttechnische Institut in Karlsruhe bzw. Berlin. Dort erstellt man für ein paar Hundert Euro ein lichttechnisches Gutachten, womit man anschließend bei der Prüfstelle eine legale Eintragung erlangen kann, sofern das Gutachten besagt, dass es für den Bereich der StVZO keine Gefährdung darstellt. Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o) |
Autor: sveno Datum: 23.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: also zusammenlegen und schon sind wir auf der legalen seite ;) |
Autor: Highspeed Datum: 24.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das wäre doch mal ein Ideenanstoß für den Sani, oder? ;-) Dann kann er die Dinger gleich so vertreiben ... Die Sache mit dem lichttechnischen Institut klingt auf jeden Fall schonmal legaler. Und Karlsruhe wäre auch nicht aus der Welt :-) Es gibt keine Probleme ... nur Herausforderungen !! |
Autor: Dying Datum: 24.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Denkt bitte dran, dass so ein lichttechnisces Gutachten für jeden Fahrzeugtyp und Scheinwerfertyp erstellt werden müsste. Allein Beim E36 gibt es mindestens 5 original Scheinwerfer. Ein Kollege wollte ein lichtechnisches Gutachten für Rückleuchten aus Japan machen lassen, der Preis lag fahrzeugspezifisch bei 550 Euro. Der Preis für die Abnahme nach §19.2 und §21 wäre noch dazu gekommen. Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o) |
Autor: sveno Datum: 24.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- is halt alles nicht billig in good old germany... aber so ein gutachten wär schon was ;) |
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