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Beitrag von: SamSemilia Date: 05.08.2007 Thema: Wichtige rechtliche Frage bei einem Roller-Verkauf ---------------------------------------------------------- Hi, ich habe mal eine relativ dringende Frage. Ich habe meinen Roller verkauft und habe jetzt folgendes Problem: Die Daten aus dem Kaufvertrag waren: - Unfallfrei - Besondere Vereinbarungen: Gekauft wie gesehen! Einen Tag nachdem ich den Roller verkauft hatte ruft der Typ an und meint die Gabel wäre verzogen, der Roller soll einen Unfall gehabt haben. Er hat vor dem Kauf aber auch keine Probefahert gemacht, ich meine das ist ja dann sein Pech, kann ich ja nichts zu, aber ich bin mir auch 100%ig sicher das vorher nichts dran war. Er hat den Roller gleich genommen und aufgeladen. Nur leider kann ich mir nicht erklären wie das passiert sein soll, denn einen Unfall hatte der nie, sind auch keine Spuren dran oder sonst was und nach links gezogen wie er's jetzt tun soll hat er auch nicht, zumindest nicht so das man was gemerkt hat. Wie kann ich da jetzt vorgehen? Ich meine wer sagt mir denn das er das nicht war. Er hat den Roller auf einem normalen Anhänger mitgenommen nur mit ein paar Gurten gesichert. Wer sagt mir denn das die nicht durch ein Schlagloch durch sind oder er den Roller gleich am ersten Tag beschädigt hat und er jetzt z.B. nochma 100€ rauschlagen will? Heute Abend telefoniere ich mit dem und deswegen wollte ich mir nochmal ein wenig Rat holen. Gruß |
Autor: Richi Datum: 05.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- kaufvertrag vorhande. alles vermerkt. mach dir keine sorgen! würde gar nicht lange mit dem labbern. |
Autor: Todi Datum: 05.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn gekauft wie gesehen drinsteht kann er dir gar nichts.hab letztes jahr mein touring gekauft "gekauft wie gesehen "und 3/4 jahr später gemerkt das zylinderkopf kaputt war und das laut werkstatt schon lang.ich konnte nichts machen auser ein neuer motor.also hat er pech gehabt,würd da kein €zurückgeben an deiner stelle. It`s not a trick it`s a munich! http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10118 |
Autor: SamSemilia Datum: 05.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also meint ihr allein auf Grund der Klausel "Gekauft wie gesehen" bin ich da auf der sicheren Seite? Ich will den Typen ja auch echt nicht abziehn, würde sowas auch nie machen, nen Kumpel von mir is auf sowas schonma reingefallen und hat so paar Tausender in Sand gesetzt, ich weiss wie mies sowas is. Geht mir nur darum das ich davor geschützt bin das der mir noch Geld abziehen will! |
Autor: SamSemilia Datum: 05.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wichtig wäre jetzt noch ob ich Probleme bekomme weil ich ja "unfallfrei" angegeben habe. Wie gesagt laut meinem Wissen ist er UNFALLFREI. Ich habe auch gelesen das ein Gericht in München entschieden hat das sich dieses Unfallfrei nur auf die Zeit bezieht in der ich Besitzer war. Und da war er 100%ig unfallfrei. Kann mir wer zu diesem Unfallfrei-Problem noch was sagen? Hab noch Zeit bis 9Uhr heut Abend bis dahin bräucht ich noch paar Tipps ;) |
Autor: a1exander Datum: 05.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mach dir keine Sorgen!!! "Gekauft wie gesehen". Ich würd gar nichtmehr reden mit dem!! Du hast doch nur Scherereien mit dem. Auf jeden Fall hat er nichts in der Hand, lass dich nicht unter Druck setzen! Bearbeitet von - a1exander am 05.08.2007 16:39:20 Lieber Porsche fahren und Golf spielen, als Golf fahren und Porsche spielen. |
Autor: SamSemilia Datum: 05.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja klar, aber nicht das der mir dann ankommt mit Unfallschaden verheimlicht und so und ich trotzdem unfallfrei angegeben habe... könnte der damit durchkommen? Wäre ja verdammt *****, denn dann hätte ich ja auch, als ich mir meinen unfallfreien Compact gekauft hatte volle Versicherung durch den Verkäufer gehabt. Fahr icgegen ne Wand, Achse verzogen, sonst keine optischen Schäden und dann ist der Verkäufer am Arsch, kann ja eigentlich nicht sein... |
Autor: SamSemilia Datum: 05.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- So hab jetzt mit ihm gesprochen. Der will jetzt gucken was der Schaden kostet und mich morgen nochmal anrufen, und er meinte Unfallschaden ist da, ich hab unfallfrei angekreuzt, was mach ich jetzt? Er meinte bei Arbeit morgen sitzen Tausend Jurisen in der Nähe und die werden ihm das so bestätigen??!! |
Autor: H2O Datum: 05.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- "Gekauft wie besehen" hat NICHTS mit "unfallfrei" zu tun. Wenn du etwas von einem Unfallschaden wusstest und das arglistig verschwiegen hättest, dann hätte der Käufer alle Optionen (Wandlung, Minderung etc.). Sogar eine Strafanzeige wegen Betruges wäre möglich. Allerdings müsste der Käufer den Beweis antreten, dass der Roller tatsächlich ein Unfallschaden hat und dass dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Das dürfte schwer für ihn werden. Es sei denn, man kann erkennen, dass dieser Schaden z.B. durch eine notdürftige Raparatur vertuscht wurde. Hast du den Roller denn unfallfrei gekauft ? Falls ja und er in der Zeit, in der du ihn nutztest, keinen erlitten hat, musst du dir keine Sorgen machen. Schau dir den Roller doch mal an und lass dir genau zeigen, was der Käufer meint. Wenn du wirklich nichts zu verheimlichen hast, kann dir eigentlich nichts passieren. Gruß |
Autor: herr_welker Datum: 06.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde mir da auch keine Sorgen machen. Wenn er den nicht mal ne Probefahrt gemacht hat dann gehört ja eigendlich nich mehr... Es soll ja auch Leute geben die sich sowas suchen, kaufen und dann ihre Schrott Teile einbauen und des dann reklamieren. Wo hast du den deinen Vertrag her? |
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