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Beitrag von: Greis Date: 02.08.2007 Thema: Auto abmelden....Frage. ---------------------------------------------------------- Hoi, Ich wollt heute mein blaues Häufchen Elend abmelden. Der Wagen ist auf meinen Vater zugelassen. Kann nur ER den Wagen abmelden oder kann ich das auch?? Oder wenn ich nicht, darf das meine Mutter??? Was gehört alles zur Abmeldung? |
Autor: Stiffee Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du in besitz der Fahrzeugbescheinigung 1 und 2 (früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bist kannst du das Auto abmelden . Egal wer halter ist . Mfgg adeeee PS: Trible is gar kein Tuning |
Autor: Greis Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja hab beides hier. Schein und Brief. |
Autor: Carlo323ti Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Greisi, was machstn mit den Felgen? Wer anderen eine Gräbe grubt, sich selber in die Hosen pupt :-) |
Autor: Compact_318ti Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du das auto abmelden willst dann brauchst du eine Vollmacht von deinem vater. Wer später bremst, ist länger schnell! |
Autor: rsgra Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein, braucht man nicht! Es ist genau so wie "Stiffee" das geschrieben hat( Brief und Schein), und die Nummernschilder musst du natürlich auch noch mitnehmen. |
Autor: Greis Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die kommen auf meinen neuen :) |
Autor: Greis Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also keine Vollmacht..alles klar! Danke euch! |
Autor: Compact_318ti Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also bei uns kriegst du das auto ohne vollmacht nicht abgemeldet wenn es nicht auf dich zugelassen ist. Wer später bremst, ist länger schnell! |
Autor: Wotan Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Klar ein auto abmelden geht immer ohne Vollmacht. Nur um nen Auto anzumelden braucht man ne Vollmacht, sofern man es nicht auf seinen eigenen Namen zuläßt. [B]rings [M]ore [W]omen |
Autor: mb100 Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ehrlich gesagt: wenn Dein Vater in Reichweite is, würd ich mal vorsichtshalber ne Vollmacht schreiben (lassen). Zum einen halt ichs nicht für unmöglich, dass die Zulassungsstellen dahingehend unterschiedlich handeln und so die eine eine will und die andere nicht, und zum zweiten stand ich mal ohne (passende) Vollmacht auf der Zulassungsstelle und musste so nochmal fahren... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: pedro23 Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zulassen = Vollmacht Abmelden = keine Vollmacht Aber! bevor du jetzt dann dort dumm rumstehst und das Auto nicht abmelden kannst, ruf doch vorher mal bei denen an und frag nach bzw. lass dir ne Vollmacht schreiben, sicher ist sicher ;). |
Autor: FM1984 Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geh mal ins Internet auf die Seite der Zulassungsstelle, da gibts immer nen Link wo alles drauf steht was mein bei Anmelden, Abmelden oder sonstigen Aktionen alles brauch! |
Autor: gissi610 Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- zum abmelden musst du so nen Zettel mitbringen, wo drauf steht, was mit dem Auto passiert ob Verkauf isn Ausland etc. Und da muss der Fahrzeughalter auch drauf unterschreiben...Formular müsstest du auf der Inernetseite der Zulassungsstelle runterladen können... Bei uns in Niederbayern wars jedenfalls so... mfg Arrogant und eingebildet...ich steh dazu!!! Love me or hate me, but don't try to change me!!! |
Autor: FreakOnRunner Datum: 02.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- braucht man da nicht noch den Personalausweis oder so??? oder ist das gleichzusetzen wie die vollmacht?? |
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