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Vorrübergehende / endgültige Stilllegung - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: Gersig
Date: 28.07.2007
Thema: Vorrübergehende / endgültige Stilllegung
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Alex am 29.07.2007 um 04:28:00 aus dem Forum "TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen" in dieses Forum verschoben.

Hey. Ich habe im Jahr 2001 mein erstes Auto nach einem Crash bei der Kfz-Zulassungsstelle (vorübergehend) stillgelegt und zur Verwertung freigegeben. So weit, so gut :-) Als ich heute in meinem Autoordner blätterte, kam mir der Entsorgungsnachweis in die Hände, sprich: ich habe offensichtlich das Fahrzeug nicht endgültig stillgelegt und den Nachweis der Zulassungsstelle nicht vorgelegt. Wie gesagt, das ganze war 2001 und ich war mir (bis heute) auch keiner Schuld bewusst. Ehrlich :-)

Soll ich jetzt, knapp sechs Jahre später, nur Zulassungsstelle hin und reuig den Entsorgungsnachweis vorlegen? Danke euch!

Bearbeitet von - Alex am 29.07.2007 04:28:00


Antworten:
Autor: SuMo-Driver
Datum: 29.07.2007
Antwort:
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Hallo,

schlafende Hunde würde ich nicht wecken :-)

Eigentlich hätte auch die Zulassungstelle aktiv werden können / müssen und nachfragen sollen.

Behalt den Zettel, als Nachweis, daß das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde und gut.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: cxm
Datum: 29.07.2007
Antwort:
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Hi,

ich würde mich da auch schön ruhig und geruchlos verhalten.

Wenn die zu ihrer staatlich umweltpolitisch motivierten Beruhigung den Entsorgungsnachweis sehen wollen, werden die sich schon melden.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Christian Sch.
Datum: 29.07.2007
Antwort:
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Die Zulassungsstelle fragt in der Regeln nur nach dem Nachweis, wenn es Gründe dazu gibt, also das Auto irgendwo aufgefunden wird. Ich habe bisher noch NIE nachweisen müssen, wo ein Altauto geblieben ist. Vor allem gilt ein Fahrzeug heute nicht mehr nach 18 Monaten als endgültig stillgelegt. Diese Frist wurde abgeschafft. Also Bescheinigung ablegen und gut is :-)
Autor: rs2000mk6
Datum: 29.07.2007
Antwort:
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Außerdem werden Fahrzeuge nach 5 Jahren aus dem KBA-Flensburg gelöscht. Desweiteren ist es so das Entsorgungsnachweise/Kaufverträge eine angemessene Zeit aufbewahrt werden sollten, wenn jetzt also die Zulassungsstelle nachfragen würde bei dir und du hättest den Nachweis nicht mehr wäre das absolut Latte weil die dir gegenbenenfalls nachweisen müssen das du das Teil im Teich versenkt hast oder ähnliches, UND NICHT DU mußt beweisen das es ordnungsgemäß entsorgt oder verkauft wurde. Wenn du dein Zettelchen jetzt hinbringst denken die bestimmt du hast ganz doll langeweile:-)
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Autor: pedro23
Datum: 29.07.2007
Antwort:
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Du willst doch denn armen Leuten da keine Arbeit machen, oder :D.

Nein brauchst du nicht, pack ihn einfach wieder in den Ordner und gut ist.
Autor: Christian Sch.
Datum: 30.07.2007
Antwort:
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Zitat:


Außerdem werden Fahrzeuge nach 5 Jahren aus dem KBA-Flensburg gelöscht.
(Zitat von: rs2000mk6)




Mittlerweile sind es 84 Monate, also 7 Jajhre. Ist neu seit März




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