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Beitrag von: edi575 Date: 25.07.2007 Thema: Bußgeldbescheid einspruch? ---------------------------------------------------------- Hallo Habe letztens ein bescheid bekommen in dem mir Vorgeworfen wird am xxx von min.13.05 bis min. 13.11 benutzten sie die Sperrfläche zum Parken.Beweismittel Zeuge.Daraufhin habe ich denen Geschrieben das dies nicht sein könnte auf keinen Fall an diesem Tag.eine Woche später hatte ich ein Schreiben Wo nochmals 20€ Verfahrenskosten hinzugekommen sind.Meint ihr ich sollte bezahlen oder wieder einspruch einlegen?Danke für eure Antworten |
Autor: theblade Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- gibt das deinem anwalt ..sofern rechtsschutz. das bringt bei denen nichts selber einspruch einzulegen! da hilft meißtens nur der advokat -.- |
Autor: cxm Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, wer ist der 'Zeuge'? Stadtangestellter, Beamter oder Privatfuzzi? Kannst Du mit Zeugen belegen, dass Du (bzw. Dein Wagen) zur fraglichen Zeit woanders warst? Hast Du jemals dort illegal geparkt? Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: edi575 Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Habe leider keinen rechtschutz.Der Zeuge ist ein bediensteter der Verwaltung. Dort Geparkt habe ich nicht aber wohl meine Frau beim abholen von meiner Tochter.Ist das dan nicht aussage gegen Aussage? |
Autor: Marco535 Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schon mal dran gedacht, dass dann der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist?! |
Autor: CompactO Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie marco schon sagt... nachdem deine Frau dort stand is die Sachlage klar... Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi, Mitglied der Syndikat Region Franken |
Autor: Dom24 Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ärgern, zahlen, draus lernen, vergessen ... Durch so nen scheiss musst wohl jeder von uns schonmal durch ;-) E46 330ci SMG |
Autor: mucoutback Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- "Aussage gegen Aussage" ist nix wert, jeder Richter würde der Amtsperson eher glauben. Der Grundgedanke "wer-mehr-Zeugen-hat-bekommt-Recht" ist total falsch, ebenso dass bei "Gleichstand" dann ein Verfahren eingestellt werden würde. |
Autor: bmw stylez Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Oooohhhjaaaaaa !! X( |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- denk mal vorher war es nur ein überweisungsträger mit einem verwarngeld bis 35 €? dadurch aber,dass du einspruch eingelegt hast,kommen nochmal verwaltungsgebühren rauf und es wird zur bußgeldsache. |
Autor: cxm Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, bei solchen geringen Verstößen greift die Halterhaftung. Egal, wer die Karre dort hingestellt hat, sie wurde dort richtigerweise gesehen und notiert. Zahlen und fröhlich bleiben... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: BreaKy Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- das nächstemal melde dich innerhalb der ein wöchentlichen frist - dann ersparst dir die 20 euro verwaltungsgebühren + die asulagen von 3,45 ;D vor gericht hast du echt keine chance - am besten du gehst mal hin und guckst dir dort das foto von dir an - die müssten eins haben |
Autor: richicw Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Seit wann werden denn Falschparker fotografiert? MfG Richi |
Autor: BMW-86 Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also als die dir geschrieben haben (Anhörung nach ?? VwVfG) hast du geantwortet- die haben dir nen Bescheid geschickt !!!! Guck mal drauf was auf dem 2.Schreiben bei der Rechtsbehelfsbelehrung steht....! Gibbet überhaupt noch den Einspruch bei Bußgeldsachen?? m.E. müsstest du klagen- DU bist dann in der Beweispflicht und hast no chance!!! |
Autor: BreaKy Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei uns ist das standard! Wenn die Kontrolleure allein unterwegs sind, müssen die ja Beweise haben. |
Autor: Z3 Freund Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, mir hatte man mal einen Bescheid mit Bußgeld geschrieben.Soll in einer bestimmten Str. im Halteverbot gestanden haben,stand aber zwei Straßen weiter.lange rede kurzer sinn,besser zahlen,ist ja kein vermögen. Grund: Das Bußgeld,z.B. 20€ wird später als Bearbeitungsgebühr aufgeführt. Dann sollst du kein Bußgeld mehr zahlen,sonder nur noch die "Bearbeitungsgebühr" !!!Genieße jeden Tag!!! |
Autor: edi575 Datum: 25.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja ist wohl doch besser wen ich bezahle.Aber wir waren uns ziemlich sicher das sie an diesem Tag nicht dort war aber das können wir nicht beweisen.Wen die ein Foto hätten hätte ich es direkt bezahlt.Ich werde es bezahlen bevor es wohl noch mehr wird.Danke an alle. |
Autor: ZerOne Datum: 26.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moment du kannst doch das Foto anfordern?? Das ist doch wie beim Blitzen da kannst du es auch, informier dich da lieber nochmal vorher ich mein wenn du wirklich nicht da warst und du dir da sicher bist WOZU bezahlen macht der staat schon nicht genug kohle... SUCHE LED RÜCKLEUCHTEN *DEFEKT* in WEISS !!!!!!!!!!!!!!! |
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