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G-Power ESD mit EG-BE?? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: -warlock-
Date: 22.07.2007
Thema: G-Power ESD mit EG-BE??
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Habe mir gestern einen G-Power für meinen 318i gekauft, nach dem Kauf sagte mir der Verkäufer das der KEIN Teilgutachten hat, sondern eintragungsfrei ist. Kann das denn überhaupt sein??


Antworten:
Autor: Doedelhai159
Datum: 22.07.2007
Antwort:
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wenn irgendwo eine tüv-prüfnummer eingestanzt ist, kann das durchaus sein.

der tüvprüfer schaut dann unter de rnummer im rechner nach und hat alles was er brauch.
ich bin eine butterblume
Autor: CompactO
Datum: 22.07.2007
Antwort:
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echt? sowas gibts von g-power mittlerweile?
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,


Mitglied der Syndikat Region Franken
Autor: Doedelhai159
Datum: 22.07.2007
Antwort:
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obs jetzt bei g-power so ist weiß ich nich. kann aber durchaus sein. am besten mal bei den jungs anrufen und fragen.
ich bin eine butterblume
Autor: Feindflug
Datum: 24.07.2007
Antwort:
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Kann ich mir gar nicht vorstellen das es bei G-Power so ist....wenn es so wäre wär ich ganz schön überrascht.
Selbst bei meinem Bastuck war eintragen angesagt...Teilegutachten.....

NIE WIEDER EIN FAHRWERK VON AP
Autor: -warlock-
Datum: 24.07.2007
Antwort:
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ja genau so gehts mir auch!

allerdings ist es bei den neuen Bastuck anlagen auch so das die Blaue Papiere haben, sprich sind auch eintragungsfrei!
Autor: torsten318is
Datum: 24.07.2007
Antwort:
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ich hatte bei meinem 318is auch en g-power drunter der eintragungsfrei war.
allerdings war auch ne abe dabei
Autor: -warlock-
Datum: 24.07.2007
Antwort:
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also ist das doch alles rechtens? aber wie ist das denn da mit der Lautstärke? ist die normal bei eintragungsfreien nicht geringer??wollte eigentlich wieder einen richtig schön brummigen!

habe eben mal bei g-power eine anfrage per email hingeschickt...!
Autor: Christian Sch.
Datum: 24.07.2007
Antwort:
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Wenn der Auspuff eine ABE, eine EG-Typgenehmigung oder eine ECE-Genehmigung hat, ist er in der Regel Eintragungsfrei. Mit der Lautstärke hat das nichts zu tun. Ein Sportauspuff darf das auto nie über die Toleranz lauter werden lassen, egal welche Papiere dabei sind.

Bei Anlagen mit EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung ist meistens kein Gutachten dabei und bei der HU wird auch nur geschaut, ob der Auspuff ein Prüfzeichen hat. Du solltest allerdings die Einbauanleitung mitführen, damit du im Zweifel nachweisen kannst, dass der Auspuff an das Auto gehört.
Autor: -warlock-
Datum: 24.07.2007
Antwort:
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Also zur Auflösung:

G-Power gibt seit Ende letzten Jahres ALLE Auspuffanlagen mit EG-BE heraus, so dass Sie alle Eintragungsfrei sind, aber es sich immer noch um den selben Schalldämpfer handelt = immer noch der gleiche Klang mit gleicher Lautstärke!




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