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Wiederruf Kauf, Bekommt man Versadn zurück? - Geplaudere

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Beitrag von: Maveric
Date: 04.07.2007
Thema: Wiederruf Kauf, Bekommt man Versadn zurück?
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Irgendwo gabs des schon mal, find des aber grad net.

Hab schon monatelang probleme mit eBay verkäufer.

Jetzt muss ich wissen:

Er hat mir folgendes erstattet:
Kaufbetrag + Porto für Rückversand

Er meint das mir das porto nicht zusteht was ich am anfang gezahlt habe für den Versand zu mir.

Stimmt des? Muss des wissen, da ich noch ne Anzeige wegen Betruges gegen den laufen hab und die zurückziehen muss wenn der jetzt so bezahlt hat wie der gesetzgeber es vor sieht.

Danke
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!



Antworten:
Autor: BMW-86
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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wie hoch war der KP?
Autor: Maveric
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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ach so sorry über 40 also 57€.
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Autor: BMW-86
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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also in meisten AGB steht das ab 40€ der Verkäufer die Kosten trägt. Unter 40 zählt käufer. Weiß aber nicht ob sich das nur "Eingebürgert" hat oder auch lt. BGB so vorgeschrieben ist...
Autor: Maveric
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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Das steht im BGB drin ist also pflicht.
Jetzt weiß ich nur nicht ganz genau was der passus besagt.
Die Rücksendegebühren will er ja bezahlen nur nicht die 7€ vom anfang.
Was ich komisch finde.
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Autor: BMW-86
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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weißt du den § ?? Dann sag mal an- guck dann mal nach
Autor: Maveric
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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ne des isses ja. :) BGB hab ich auch hier... bin aber zu faul zum rum suchen. :)
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: BMW-86
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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Zitat:


ne des isses ja. :) BGB hab ich auch hier... bin aber zu faul zum rum suchen. :)

(Zitat von: Maveric)



faule sau *g*
§ 357 II BGB- ich verstehe das so, das NUR für die Rücksendung die Kosten verlangt werden dürfen. NICHT für den ersten Versand. (macht nach logischem Denken auch irgendwie sinn *g*)
Autor: Maveric
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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Da drin steh aber nur das über des Rückporto. Über den kaufpreis und das erste porto ist nix.

Also muss es noch nen anderen § geben!?

Hab aber soweit nix gefunden. Seltsam. Normal ist jede möglichkeit erwähnt. :)
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Autor: BMW-86
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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dann nimm halt den 346.!
Da steht das im falle eines Rücktritts die empfangenen Leistungen (was du verkauft hast) und die gezogen Nutzen (Kohle) herrauszugeben sind.!! Das Porte ist ja kein Nutzen den du gezogen hast sondern diente nur zur Zweckerfüllung! Was anderes würde mir nicht einfalen..

Drehs wie du willst ich denk da kommst nicht drumm rum.! Wieviel war der Versand denn?
Autor: Maveric
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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7€

Ist jetzt nich viel, aber es geht mir nur ums prinzip. Das ist son richtiges arschloch und daher will ich alles auskosten, denn der kommt schon mächtig ins schwitzen wegen Kripo und eBay. :)
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