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Armaturenbrett beziehen - darf man das? - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: STAF
Date: 04.07.2007
Thema: Armaturenbrett beziehen - darf man das?
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ok, grundsätzlich sollte das mit der legalität beim beziehen eines armaturenbretts keine einwände geben, doch wie sieht es nun aus wenn auch der airbag, bzw. die fläche wo der beifahrerairbag herauskommt bezogen wird? im armaturenbrett selbst ist ja eine sollbruchstelle, aber wie sieht das ganze nun rein rechtlich aus wenn diese stelle mit leder oder ähnlichem bezogen ist?!

wie ich darauf komme ist recht einfach zu erklären: habe diese fotostory gesehen und besonders dieses bild hat mir diese bededenken gegeben:


dort sind zwar nähte sichtbar...aber wie ist das nun?
Über München lacht die sonne...
...über Stuttgart und Ingolstadt der Rest der Welt!!!

118i mein ehemaliger Weggefährte...schau doch mal vorbei!


Antworten:
Autor: GRAMBLER
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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ich vermute mal, do wo die nähte sind ist das auf stoß oder überlappend geklebt. das is mit sicherheit nicht ein teil. dann würde der airbag ja garnicht, falsch oder sonst wie aufgehen.
aber frag doch mal den besitzer des 1ers
Windows Phone 7
Autor: ellbc
Datum: 04.07.2007
Antwort:
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Vorhandene Sollbruchstellen müssen auch weiter bestehen, das ist ganz klar!
Ein richtiger Sattler hat das Know-How, dies entsprechend umzusetzen, z.B. mit Fäden, die leichter reissen, oder indem an der Stelle wie bei mir am Lenkrad 2 Kanten aneinandertreffen...
Ex - Porsche 944

E36 Cabrio - Update 03.11.08
Autor: BennyBr
Datum: 05.07.2007
Antwort:
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Genau! Es gibt ja auch Sitze, in denen ein Seitenairbag eingebaut ist. Wenn man die mit Leder besatteln lässt, muss das auch noch funktionieren. Das dürfen aber bloß "echte" Sattlereien, damit die Funktion der Airbags gewährleistet ist. Biem Armaturenbrett ist das genauso. Selbermachen ist (genauso wie der Ausbau von Airbags) verboten!

MfG Benny




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