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Beitrag von: JUL Date: 01.06.2007 Thema: StvO Änderung vom 01. März :) ---------------------------------------------------------- Schaut mal Jungs und Mädels... Da ich auch ne süße Kawa Bj. 2003 besitze und der auch gern die Sporen gebe, bin ich im Kawa Forum bzw. durch nen Kumpel darauf gestoßen: Das gilt dann wohl auch für unsere Bimmer ;) http://forum.ninja-zx.de/viewtopic.php?t=19228 mfG Julian |
Autor: bmw´e30 Datum: 01.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- jawoll! zustimm *daumen hoch* endlich ham sie es geschnallt! dann kann ich morgn gleich den andren enttopf widda montiern *g* :> lalalalalala^^ ne spaß is die ganze zeit schon dran hab immer nur ne mängelkarte bekommn " vorgeführt " in serien zustand ! das wars dann aber nun isses amtlich =) cool |
Autor: T-Kay Datum: 01.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist ja genial! |
Autor: si-78 Datum: 01.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Versteh das nicht so ganz, weil wenn man nen Auspuff ohne ABE fährt oder nicht eingetragen, gibts doch trotzdem Lack von denen oder nicht? Ich glaub das wird nur so sein wenn man on db eater unterwegs ist oder ohne einsatz. Mein dad fährt ne Harley mit ner komplett offenen Anlage,dafür gibt,s keine ABE kein Gutachten kein gar nix, wenn der das Ding anschmeisst geht man rennen das is die Hölle,und ich kann mir nicht vorstellen das die dann sagen wenn er den Zettel zieht ja ok vorführen oder sonst was. Was meint ihr??? |
Autor: Andi G. Datum: 01.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Endgeil, dann kann man ja jeden scheiß erstmal Probeanbauen und wenn einer was sagt einfach wieder ändern und vorführen... Geil, ich hätte da schon ein paar ideen... "Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat? Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche) |
Autor: E36-Freak Datum: 01.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der §18 StVZO ist zwar weggefallen, aber es gibt immer noch den Auffangtatbestand 30,31 StVZO.... |
Autor: bytes Datum: 01.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bisher wars bei den Motoradfahrern wohl so, das die dich festhalten konnten, bis du nen anderen (original) Auspuff hattest oder wenn nicht, das Motorad ggf. auch sicherstellen. Kenn aber keinen Autofahrer wo das nur! wegen einem lauten und nicht eingetragenen Auspuff passiert ist. Einen Motoradfahrer allerdings schon. Das Auto wird oder wurde dir ja auch nicht stillgelegt, wenn dir zB der Endschalldämpfer abreisst oder der Auspuff bricht und du aber noch bis nach Hause musst, bekommste ne Mängelkarte und mußt das Auto vorführen, im reparierten wieder verkehrssichern/typengerechten Zustand. Der Krach macht das Auto ja nicht Verkehssicherer oder eben im Gegenteil Verkehrsunsicherer, is eben nur eine Ordnungswiedrigkeit wegen Lärmbelästigung, und da wird dir sonst ja auch nicht die Anlage oder die Party beim ersten Anruf weggenommen oder beendet, sondern erst beim dritten. Dann biste nämlich unbelehrbar. Und ganz ehrlich ich mags schon wenn man hört das was passiert, aber stell dir vor jedes Auto oder Motorad wär so krass laut, wie so manche Harley, (nichts gegen Harleyfahrer, gibt auch andere die gut laut sein können) wenn die Kollegen aufreissen ... na prost Malzeit ...... da bin ich schon ganz froh, das das nicht so richtig legal is. |
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