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Beitrag von: wiking_sh Date: 12.05.2007 Thema: eintrgung/ neuer fahrzeugschein ---------------------------------------------------------- moin moin, ich war nun beim tüv und die haben mir meine felgen und das fahrwerk abgenommen, muss ich nun wie früher mit dem altem schein noch zur zulassungsstelle und das in schein und brief eintragen lassen? oder entfällt das seit dem neuem schein und brief? habe da mal was gehört das in dem neuen schein nichts mehr eingetragen wird, oder kann ich mit dem tüv schein rumfahren? mag eine dumme frage sein nur habe ich nicht die zeit und die lust deswegen bei der zulassungsstelle rum zustehen/warten. vielen dank Bearbeitet von - wiking_sh am 12.05.2007 17:39:32 Wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich sonst wohin tun! |
Autor: wiking_sh Datum: 12.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hat hier noch keiner eine eintragung vom tüv machen lassen seit er den neuen schein hat? oder versteht ihr mein problem nicht? Wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich sonst wohin tun! |
Autor: plax Datum: 13.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wars ne einzelabnahme, dann musste zur zulassunsgstelle, wenn nich, dann ganz normal bei nächster gelegenheit zur zulassungsstelle fahren (sprich umzug, namensänderung etc.), wird auch nur in den scheine ingetragen nich mehr in den brief /soweit ich weiss Hubraum statt Wohnraum !!! |
Autor: CrAvE Datum: 17.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja wird nur in dem schein eingetragen und das nicht mal gescheit ich habe fahrwerk drinne mit gelben federn und bei mir im schein steht bla bla mit roten federn.... Duckt euch Ameisen ich komme |
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