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Konfltikt mit Malermeister - Wie vorgehen? Wichtig - Geplaudere

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Beitrag von: Xosiris
Date: 03.05.2007
Thema: Konfltikt mit Malermeister - Wie vorgehen? Wichtig
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Hallo.

Muss euch jetzt leider aus einem unangenehmen Anlass befrage.

Und zwar wird bei meiner Freundin gerade das Zimmer renoviert. Der MalerMEISTER hatte zunächst einen Kostenvoranschlag von 600€ inklusive Material gemacht. Das Zimmer ist nicht klein, aber auch nicht groß. Es besitzt eine Nische, die im knalligen Apple-IPod-Pink angemalt werden sollte.

Nun zu den unangenehmen Sachen: Zunächst: Die Mutter sagte mir, dass der Herr aus dem Nachbardorf für 30€/Stunde arbeitet. Bin erst hinterher darauf gekommen, dass das wohl ohne Rechnung sein wird oder?

Jedenfalls gibts nun ein paar Probleme. Die alte Tapete inklusive einiger Rehgipsplatten haben wir selbst entfernt, was seiner Meinung nach zu einem noch nicht bezifferten Preisnachlass geführt hat. Es sollte die Wand gespachtelt und direkt auf die Wand gemalt werden, ohne Tapete.

Allerdings sieht das ganze jetzt nicht so aus, wie meine Freundin sich das erhofft hat. Die Wand ist ziemlich amateurhaft gestrichen, teilweise befinden sich sogar PINSELHAARE in der Farbe und sie ist teilweise klecksig aufgetragen worden, als wenn man einige Stellen schlecht nachgemalt hätte. So richtig eben kann man das auch nicht nennen. Bei der pinken Farbe sind an manchen Stellen Bröckchen in der Farbe.

Die Arbeitszeit soll 12 Stunden á 30€ betragen + Material. Die Mutter hat (leider) schon 200€ angezahlt.

Aber meine Freundin ist alles andere als zufrieden. Ich habe gesagt, dass sie erstmal auf keinen Fall mehr zahlen sollen, ohne sich mit ihm in Verbindung gesetzt zu haben.

Könnte es ein Problem sein, dass es wahrscheinlich ohne Rechnung gemacht wurde? Oder ist dies vielleicht sogar ein Vorteil, weil er so mehr unter Druck steht, auf einvernehmliche Weise ans Geld zu kommen?

Wie sollen wir vorgehen? Die Sache wird wahrscheinlich an mir hängen bleiben, weil die Mutter niemand ist, der anderen gern auf den Schlips tritt. Ich will das aber nicht so hinnehmen.

Welches Vorgehen ratet ihr mir?

VIIIIELEN DANK!!
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Antworten:
Autor: BMW-86
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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Sofern das kein Maler o.Ä. ist der (wahrscheinlich) noch nicht mal ein Handwerk angemeldet hat und das ohne Rechnung gemacht hat (nennen wir es einmal Schwarzarbeit) würd ich auf keinen Fall zahlen. Auf welcher Grundlage (Rechnung) denn bitte auch?!? Würd zu Ihm gehen und Ihn bitten das nochmal zu machen. Wenn er das ned will und sein Geld verlangt= NICHT zahlen..! Sag Ihm dann er könnte dich ja auf Zahlung verklagen (wird lustig wenn er das macht)..!

Bearbeitet von - BMW-86 am 03.05.2007 21:23:14
Autor: palmer
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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tja dann verklagt er dich und dann wirst du noch angezeigt wgen versuchtem steuerhinterzug denn er kann behaupten er würde das steuer geld über ne andere firma nachgewiesen, glaub mir egal wie dus drehst du bist der arsch

ausser er hat ne firma und will es aber schwarz amchen dann besteh auf rechnung
Autor: Papa76
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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Zitat:


tja dann verklagt er dich und dann wirst du noch angezeigt wgen versuchtem steuerhinterzug denn er kann behaupten er würde das steuer geld über ne andere firma nachgewiesen, glaub mir egal wie dus drehst du bist der arsch

ausser er hat ne firma und will es aber schwarz amchen dann besteh auf rechnung

(Zitat von: palmer)




Dafür hat der Malermeister doch sicher einen schriflichen Kostenvoranschlag gemacht oder Xosiris hat eine Auftragsbestätigung unterschrieben ;-))))))).

Wenn einer schon pfuschen geht, dann soll er es auch richtig machen.

MfG
Papa76

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Xosiris
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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Ich hab leider gar nichts... Das hat alles die Mutter meiner Freundin gemacht, und was für ein Wesen die hat, hab ich ja schon angedeutet...

Ist bei der Sache sicherlich nicht von Vorteil. Ich will jetzt halt nicht, dass die beiden nen Preis für unangemessene Leistung zahlen, und so stellt sich das für mich dar.

Gehen wir mal davon aus, dass das ganze ohne Rechnung geschehen ist, denn anders kann ich mir das bei 30€/h nicht vorstellen.

ES IST AUF JEDEN FALL EIN MALERMEISTER AUS DEM NACHBARORT! Also gelernt hat er sowas schon.

Was kann er tun, wenn "wir" einfach nicht zahlen, bzw. auf Nachbesserung bestehen? Wer zieht die größere Arschkarte, wenn es rechtlich ausgefochten wird? (Soweit wird es niemals kommen, ist nur wichtig, um ihm eventuell den Wind aus den Segeln zu nehmen).

Jo, vielen Dank.
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Autor: BMW-86
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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Den Schwarzarbeiter zeig mir mal, der dich verklagt obwohl er selbst am Staat vorbei wirtschaftet..!

Zu 2) Versteh ich ned ganz. Wie mit ner Zweiten Firma das Geld nachweisen? Wie soll das denn gehen. Du musst eine Rechung auf eigenen Namen oder direkt als Firma ausstellen.

Zitat:


tja dann verklagt er dich und dann wirst du noch angezeigt wgen versuchtem steuerhinterzug denn er kann behaupten er würde das steuer geld über ne andere firma nachgewiesen, glaub mir egal wie dus drehst du bist der arsch

ausser er hat ne firma und will es aber schwarz amchen dann besteh auf rechnung

(Zitat von: palmer)



Autor: Papa76
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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Zitat:


Ich hab leider gar nichts... Das hat alles die Mutter meiner Freundin gemacht, und was für ein Wesen die hat, hab ich ja schon angedeutet...

Ist bei der Sache sicherlich nicht von Vorteil. Ich will jetzt halt nicht, dass die beiden nen Preis für unangemessene Leistung zahlen, und so stellt sich das für mich dar.

Gehen wir mal davon aus, dass das ganze ohne Rechnung geschehen ist, denn anders kann ich mir das bei 30€/h nicht vorstellen.

ES IST AUF JEDEN FALL EIN MALERMEISTER AUS DEM NACHBARORT! Also gelernt hat er sowas schon.

Was kann er tun, wenn "wir" einfach nicht zahlen, bzw. auf Nachbesserung bestehen? Wer zieht die größere Arschkarte, wenn es rechtlich ausgefochten wird? (Soweit wird es niemals kommen, ist nur wichtig, um ihm eventuell den Wind aus den Segeln zu nehmen).

Jo, vielen Dank.

(Zitat von: Xosiris)




Mein Post war eher ironisch gemeint.

Hat der Malermeister nix schriftliches von euch, wie will er dann nachweisen dass er Arbeiten bei euch ausgeführt hat oder welche beauftragt wurden?

Hat er einen schriftlichen Auftrag, dann zeigts du die Mängel ebenfalls schriftlich an und forderst Nachbesserung. Idealerweise solltest du von allem Fotos (möglchst auch detailierte Aufnahmen) machen die nachweisen, dass die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden.

MfG
Papa76

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Xosiris
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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Also wäre eine schriftliche Meinung eines Gutachter oder zumindest Malers natürlich gut oder?

Naja, da das alles erst heute passiert ist, werde ich mich morgen mal mit dem Maler in Verbindung setzen, man muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen :)


Wenn jemand noch Infos zur Rechtslage hat: Her damit.
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Autor: tomtom28
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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also so wie du seine arbeitsausführung beschreibst, hat er seinen meistertitel wohl gekauft *lol*
für mich hört sich das ganz gewaltig nach pfusch an, da ich den "schmarn" selbst 3 jahre gelernt hab, weiß ich wovon ich rede und das hört sich wirklich nicht nach der arbeit eines profis an.
ich denke mal rein rechtlich gesehn habt ihr wohl beide die a-karte gezogen. den soweit ich weiß ist schwarzarbeit in auftrag zu geben genauso strafbar wie sie auszuführen. da heißt es dann wohl selbst hand anlegen oder nen richtigen fachmann beauftragen.




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Ende des Themas

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