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40mm VA zu tief.... kein TÜV - 3er BMW - E46

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Beitrag von: Sebl1981
Date: 16.04.2007
Thema: 40mm VA zu tief.... kein TÜV
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hallo,
ich muß mal kurz meinen Frust ablassen!!! War grad beim TÜV und hab 76 Euro für nix liegen lassen. Habe die Vogtlangd Federn 40/25 drin und dazu die Oxigin 7,5x17 Zoll mit originaler 205/50 R17 Reifen drauf. Extra so ein relativ hohen Querschnitt der Reifen genommen, dass er bloß kein Ärger beim TüV gibt! Nachdem alle Prüfungen PROBLEMLOS ohne schleifen oder sonstigem durchgeführt wurden, mein er... "der ist mir zu tief" Eintragung abgelehnt! Ich soll ander Federn einbauen, die 1cm höher sind auf der VA. Der hat wohl echt den ******offen ! Gutachten hat er mir auch nicht wiedergegeben! Was nun?


Antworten:
Autor: Bergibmw
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Das Gutachten ist erstens mal dein Privates eigentum, er hat kein Recht es an sich zu nehmen.

Würde mich bei seinem Vorgesetztem beschweren.

Der Typ war sicherlich ein Vollidiot.

Wenn gar nichts mehr hilft einfach die eintragung wo anders probieren. Dekra, GTÜ,

Gruß christian
Autor: Sebl1981
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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kennt einer den Mindestabstand zur Straße`?
Autor: E46 M-Packet
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Mindestabstand sind vorne 70mm
Autor: Bergibmw
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Mindesabstand ist auslegungs sache des Prüfers.

ich kenne genug die weniger als 70mm haben. Mit Eintragung.

Gruß christian
Autor: mclaren
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Die 70mmm sind nur eine empfehlung was aber im Gesetz verankert ist ,ist die Höhe vom Boden bis zu den Hauptscheinwerferunterkante und die ist 50cm oder 52cm das weiß ich leider nicht mehr genau da mußt du mal beim Tüv nachfragen.
Ansonsten kann der doch mit 40mm Federn nicht zu tief sein die habe ich nämlich auch drinn,mach mal ein Bild und setz es hier rein war wahrsacheilich nur ein schlechter Tüvmann.

Gruß mclaren
Mein 328ci seit 9.11.2009 VERKAUFT

Autor: 330POWER
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Was war das für eine Eule?

Kenne genug die weitaus mehr als 40/25 tiefer sind!

Ich würd erstmal Radau wegen dem Gutachten machen,bei seinem Vorgesetzten die Sache schildern dass das Gutachten Eigentum ist und er es nicht einbehalten darf!

Dann würde ich es woanders versuchen!
ALEA IACTA EST
Wo ich hin will ist vorne,wenn ich zurück gehe,nehme ich nur Anlauf!




Autor: mopardealertk
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Der Typ hat doch nicht alle auf der Pfanne!
40er Federn zu tief? Ich lach mich tot.

Auf jeden Fall mit dem Vorgesetzten reden oder mit einem anderen Prüfer des Hauses, das geht so nicht!!!!

Das Gutachten ist Dein Eigentum!!!!

Meld Dich wenns was neues gibt, ist echt der Oberhammer!!

MfG

BMW Fahrzeughistorie:
EZ´87 E30 318i M10,
EZ´91 E36 318i M40, EZ´95 E36 318ti M42, EZ´95 E36 320i Touring M52, EZ´99 E46 328i M52TU, EZ´03 E46 320i Touring M54, EZ´89 E30 320i M20, EZ´02 E46 M3 , EZ´05 E61 530d Touring, EZ´11 F11 520d, EZ´89 E30 320iA
Autor: Obi-Wan-325coupe
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Echt die Härte was es für Wichtigtuer unter den Prüfern gibt. Ich würde mir auch das Gutachten wieder holen und dann zu nem anderen Tüv fahren. 40er Federn zu tief ist ja echt lächerlich!

MfG Obi
Autor: asrael
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Hallo,

soweit ich mich entsinnen kann, gilt die Empfehlung 7cm Bodenfreiheit bei formelastischen Teilen und 8cm bei nicht formelastischen Teilen. Ich habs aber wie auch Bergi schon schreibt viel tiefer gesehen.

mfg
asrael
Autor: Sebl1981
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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eindeutig ABZOCKE!!!! Ich habe eine Bodenfreicheit von 10,3cm und er meint, dass 11cm minimum ist!? Wegen 0,7cm soll ich seiner Meinung nach, die Federn wechseln. Echt- Leute , ich versteh die Welt net mehr! Will man nix extremes, weil man keinen Ärger haben will und dann mach so ein idiot einen Schtrich duch die Rechnung! War TÜV SÜD!
Bild ist unter Fotostory eins drin. Wirklich noch Platz am Kotflügel! Hätte min. noch 1cm runter können, wenn ich dir anderen so sehen!
Autor: mopardealertk
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Also mal ehrlich der Typ hat doch ein Rad ab!
Dumm nur das Du sicher das Geld schon gelöhnt hast, oder?

Fahr am besten zu einem anderen Tüv-Stützpunkt, das wäre echt zum Lachen (für Dich leider zum Heulen) wenn Dir das keiner einträgt!

MfG

BMW Fahrzeughistorie:
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Autor: baptism
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Hi

ja die beim tüv spinnen manchmal ;-(((
geh einfach zu einem anderem tüv. wie dekra oder gtu und so..
ich bin letztens bei der AU durchgefallen, angeblich lambdasonde kaputt, ab zu honda (civic von meinem eltern) und den das geschildert. der meister hat dann noch mal au gemacht bevor er eine neue lambdasonde bestellte. und alles war in ordnung....au doppelt bezahlt :-(((

mfg
Autor: Daywalker555
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Kleiner Tipp: Luftdruck vorne erhöhen, hinten etwas weniger, zwei Kästen Bier innen Kofferraum und volltanken: Problem gelöst!!!! ;)
MfG Dino

Und an alle die sagen, das geht nicht: Probiert´s mal aus. Ihr werdet überrascht sein.
The more that you fear us, the bigger we get!!!


Region Rhein-Main

Autor: Sebl1981
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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ist echt eine Sauerrei!!! Besonders bei uns hier in BaWü! Einen älteren Mann, der vor mir dran war, wolle er keine Tüv wegen fehlender + Abdeckung an der Batterie geben. Was soll man da noch sagen!
Autor: 330POWER
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Zitat:


ist echt eine Sauerrei!!! Besonders bei uns hier in BaWü! Einen älteren Mann, der vor mir dran war, wolle er keine Tüv wegen fehlender + Abdeckung an der Batterie geben. Was soll man da noch sagen!

(Zitat von: Sebl1981)





Nichts mehr!

Ab zu nem anderen TÜV oder Dekra etc. etc.


Aber bitte nicht BW so verrufen,so ne Story kenn ich aus meinem Kreis hier nicht!
ALEA IACTA EST
Wo ich hin will ist vorne,wenn ich zurück gehe,nehme ich nur Anlauf!




Autor: mopardealertk
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Der Typ gehört weggesperrt! Ohne Ventilkappe hinten rechts wäre der Alte Mann sicher auch nicht durchgekommen.
BMW Fahrzeughistorie:
EZ´87 E30 318i M10,
EZ´91 E36 318i M40, EZ´95 E36 318ti M42, EZ´95 E36 320i Touring M52, EZ´99 E46 328i M52TU, EZ´03 E46 320i Touring M54, EZ´89 E30 320i M20, EZ´02 E46 M3 , EZ´05 E61 530d Touring, EZ´11 F11 520d, EZ´89 E30 320iA
Autor: kroate-325
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Was ist das denn für einb spinner? Ich hatte 40/20 und komme ohne probleme durch den tüv, jetzt hab ich 55/35 und bs zur lichtunterkante sind es 52cm, das ist das gesetzliche minimum.

Mach mal richtig radau beim chef, so was kann nicht sein.
Autor: BMW_316
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Hy,

also ich weis ja nicht recht. Der muss ja übelst einen an der Waffel haben der TÜV. Ich hab noch 49,5cm Lichthöhe (50cm muss) und hab es eingetragen bekommen.

Des ist echt reinste abzocke!!!!!!!!

Mfg
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Kleiner Tipp: Luftdruck vorne erhöhen, hinten etwas weniger, zwei Kästen Bier innen Kofferraum und volltanken: Problem gelöst!!!! ;)
MfG Dino

Und an alle die sagen, das geht nicht: Probiert´s mal aus. Ihr werdet überrascht sein.

(Zitat von: Daywalker555)




Sowas geiles hab ich lang nimmer gehört=) Schade dass mein Auto keine Probleme mitm Tüv macht, die Nummer würde ich gern ma ausprobieren^^

Damit 4bar auf den Vorderräder ankommen;)
Autor: delgado4711
Datum: 17.04.2007
Antwort:
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Hallo

hier mal ein Auszug der Dekra zum Thema:

Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
Straßenbau
anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich
. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

Aus §50(3)StvZO ergibt sich zwingend die Mindesthöhe der Scheinwerferspiegelkante von 500mm.

Von der Straßenbaubehörde ist eine Empfehlung für Prüfungen dieser Art gegeben, die zw. 70mm und 110mm liegt.

Gutachten - Beschwerde beim Vorgesetzten dieses Prüfers. Soll dir mal begründen was das soll und auf welcher Grundlage diese Entscheidung aufbaut, wenn sie dir das Ganze schon nicht eintragen. Reine Schikane. U.U. mal über Unterschlagung nachdenken, die das sein könnte.

Fahr dann eben zu anderer Abnahmestelle und lass es dir eintragen, wenn dieser Hanswurst meint er ist Gott.

Hoffentlich kommt der Typ mal an eine extra penible Verkehrskontrolle.

Trotz allem, Kopf hoch und nicht entmutigen lassen

grüßle


Autor: phen
Datum: 17.04.2007
Antwort:
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hey Sebl1981

fahr mal zur GTÜ...ich hab mit denen nur gute erfahrungen gemacht!fahre ja selber auch nen compact und meiner ist 55/35 tiefer...eintragung kein problem.bei mir hat der tüver nicht mal richtig nachgemessen.nur geguckt ob alles fest ist und nix schleift.hab 47€ bezahlt.




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Ende des Themas

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