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Beitrag von: BmW-MoGuL Date: 05.04.2007 Thema: steuererklärung ---------------------------------------------------------- hab mal ne frage bezüglich meiner steuererklärung. habe 2005 noch nicht gemacht. kann ich die noch nachreichen? bin 2006 in nen anderes bundesland gezogen. wenn ich die erklärung noch nachreichen kann, muß ich sie dann im alten oder neuen finanzamt abgeben? mfg Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: ~Alien~ Datum: 05.04.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey, habe das hier im inet gefunden: du kannst die Steuererklärung von 2005 bis zum 31.12.2007 um 0:00 in den FinzamtBriefkasten schmeissen. Diese Frist nicht überschreiten, sonst kein Geld, bevor du abgibst würde ich mir erstmal sicher sein, ob du was erstattet bekommst. Nur dann würde ich auch abgeben!!!!! und wegen dem umzug: Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen. Das gilt auch, wenn Sie umgezogen sind. Vermerken Sie auf Ihrer Einkommensteuererklärung bitte auch das bisher zuständige Finanzamt und die bisherige Steuernummer. ~ Jage nur, was Du auch überholen kannst! ~ |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 05.04.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- super, danke.. Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: BMW318ti Datum: 07.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich sitze im Moment vor meiner Steuererklärung und komme irgendwie nicht weiter... Habe soweit alles fertig. Mir fehlt nurnoch eine "kleinigkeit" Ich habe ein Aktiendepot in der Schweiz. Darauf habe ich im Jahr 2009 einiges an Dividendenzahlungen erhalten. Diese wurden automatisch versteuert und anschließend auf mein Konto überwiesen. Leider ist es nicht möglich einen Freistellungsauftrag einzurichten und daher wurden die Steuern dafür ersteinmal komplett abgezogen. Mir wurde nun mitgeteilt, das ich die gezahlten Steuern bei der Steuererklärung angeben kann um sie wieder zu bekommen. Ist das so ohne weiteres möglich oder bin ich da falsch informiert? Wäre super wenn mir jemand helfen kann. Gruß Patrick Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: cargraphics Datum: 07.03.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist möglich, siehe Anlage KAP Zeile 58 und Anlage AUS ausfüllen... MfG |
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