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Beitrag von: stst2301 Date: 12.03.2007 Thema: Rechtliche Frage zu LED-Lampen ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe da mal ne rechtliche Frage zu LED-Lampen (für den Innenbereich): Sind sie nun laut StZVO erlaubt oder nicht??? Schaut man sich die Kataloge von diversen Lieferanten (z.B. Conrad oder ATU) an, findet man dort schöne LED-Lampen. Doch überall prangert der Hinweis "Im Bereich der STvZO nicht zugelassen" rum. Gibt es Probleme mit dem TÜV, wenn ich mir zum Beispiel die blauen LED-Soffitten anstelle der "normalen" Soffitten einbaue??? Grüße aus Frankfurt... Stefan |
Autor: Born_to_Drive Datum: 12.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- soweit ich informiert bin darf man schon blaue innenraumbeleuchtung haben, auch fußraumbeleuchtung, ABER es darf nicht nach außen strahlen! und da die innenraumbeleuchtung während der fahrt aus ist kann man sie ruhig einbauen! bei ner Kontrolle hatten die die zwar doof behauptet, dass meine fußraumbeleuchtung nicht erlaubt ist, aber nach dem ich die netten Damen aufgeklärt hatte haben die nix mehr weiter gesagt! Wer das liest ist doof! xD |
Autor: stst2301 Datum: 12.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke. Dann werde ich mal so langsam loslegen. ...Stefan |
Autor: A.Apone Datum: 12.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jo das ist immer so ne grauzone. Wenn denen das nicht passt, dann schicken sie dich halt mit ner mängelkarte zum tüv, und der stempelt die dann ab. Was ich aber auf jeden fall weiss, das diese beleuchtung keinesfalls während der fahrt an sein darf. wenn du sie also mit deiner normalen innenraumbeleuchtung koppelst hast du allemal bessere karten als wenn du nen extra schalter dafür hast. Ansonsten wurde ja schon gesagt, das nichts nach aussen leuchten darf(blenden). |
Autor: stst2301 Datum: 12.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @A.Apone Da wird's doch schon wieder kritisch. Die normale Innenraumbeleuchtung vom E46 kann man ja während der Fahrt einschalten. Aber eigentlich sollte sie nicht nach außen blenden - wobei ich mir bei den beiden Leselampen an der C-Säule nicht 100%ig sicher bin. Aber dann werde ich den schwarzen Peter mit den künftigen TÜV-Abnahmen halt meiner Autowerkstatt zuschieben. Die kriegen das schon hin ;-)) ...Stefan |
Autor: A.Apone Datum: 12.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ICh denke auch , das das wenn bei den lampen in der c-säule kritisch wird, weil der abstrahlwinkel ja quasi nahc aussen zeigt. Aber wennn du auf nummer sicher gehen willst, fahr mal beim tüv vorbei. Das sind wahrscheinlich die einzigen die dir wirklich was konkretes und verbindliches sagen können. |
Autor: stst2301 Datum: 12.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beim TÜV vorbei??? Macht man das heute so??? Früher sind wir nur zum TÜV gefahren, wenn es sich gar nicht mehr vermeiden ließ ;-)) Spaß beiseite. Werde da wohl bei Gelegenheit mal vorbeischauen müssen. Sicher ist sicher. |
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