Scheibentönung beim Cabrio vorne
@Maveric
Nur weil anderes es haben, heißt das noch lange nicht das es auch erlaubt ist !!!
Ich war bei der Firma Glastone und hab mich lange mit dem Geschäftführer unterhalten.
Tenor auch seiner Aussage:
Zitat:
Scheibenfolie:
Mit Prüfzeichen (muss auf jeder Scheibe lesbar sein!) an den "... nicht die Sicht beeinflussenden Seitenscheiben..." o.ä. zulässig.
Auf deutsch und für jeden zum Mitschreiben: An den vorderen Scheiben (Seitenscheiben Fahrer- und Beifahrerseite und Windschutzscheibe sowieso...) NICHT zulässig! Auch wenn schlaue Leute anderer Meinung sind: Es gibt rechtlich keine Folie, die für vorn zulässig ist. Folge:
Erlöschen der Betriebserlaubnis mit 50,- Euro und drei Punkten, Mängelmeldung und spätestens dann ab mit der Folie.
Fahrzeugbrief- oder Schein-Eintragungen hierzu sind unrichtig und werden, soweit sich der einschreitende Kollege auch mit dem Thema befasst hat, wieder herausgenommen werden müssen. Teuer und aufwendig und viel ärger.
Ja, und dann noch das leidige Thema "Scheibenlack" oder "Fluten" oder wie das auch sonst immer noch heißen mag. Dazu u.a. ein Auszug des KBA:
(...) Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. (...)
Noch Fragen? Und das gilt für alle Fahrzeugscheiben!!!! Egal, was in anderen Foren oder sonst wo steht. Auch hier:
Erlöschen der Betriebserlaubnis mit 50,- Euro und drei Punkten, Mängelmeldung und spätestens dann ab mit dem teueren Lack!
So. Jetzt mag jeder für sich selbst entscheiden, ob er den teueren und vor allem aufwendigen Ein-, Aus- und oder Umbau vornehmen lassen möchte.
Zitat:
Also ich verstehe nict das einige HALBWISSEN zu TASTACHEN machen.
Und falls du mich damit meinst, solltest du dich das nächste mal besser (selber)informieren !!
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Merlin-9999,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Scheibentönung beim Cabrio vorne"!
Gruß
Also in Hessen is zb nur vorne getönte scheiben vom werk aus erlaubt, nachträglich darf man es nicht mehr machen. in bw is es erlaub bis zu einem bestimmten grad es nachträglich zu machen, mein vater hat am e60 hinten ganz dunkles schwarz und vorne bisschen und gab noch nie probs.....
guckt mal
hier vorbei und dann unter dem punkt zertifikate.
ich selber kann nicht sagen ob legal, illegal oder sch*** egal...irgendwie gibt es 989542 meinung und aussagen und irgendwie ist jeder der meinung er hat recht.
finde es grundsätzlich immer wieder interessant das dieses thema regelmäßig hier auftaucht und die diskussion immer wieder aufgerollt wird.
Über München lacht die sonne...
...über Stuttgart und Ingolstadt der Rest der Welt!!!
118i mein ehemaliger Weggefährte...schau doch mal vorbei!
Zitat:
Benutz die SUCHE.
Ich hab das x-Mal erklärt.
Front- und vordere Seitenscheiben tönen ist ILLEGAL.
(Zitat von: Merlin-9999)
Will hier keinen Streit anfangen...
ABER:
Ich hab auch vor meine Hinteren Scheiben zu tönnen.
Und als ich vor ca.3Wochen bei meinem Freund in der Werkstatt war, war auch der DEKRA-MANN da. Und wir sind so auf das Thema gekommen, und er meinte man darf die Vorderscheiben verdunkeln. es muss nur min 70% lichtdurchlässig bleiben. Er meine das lohnt sich kaum weil man es kaum sieht.
Leider hab ich nichzt gefragt ob man das auch mit Folie machen darf.
mfg
Wer nicht bremst, findet schneller zu Gott.
oder so ähnlich...XD
Hallo!
Also, meine erfahrung ist, das man es NICHT darf...
Wurde gestern angehalten und mit zum TÜV geschleift. Dort wurde mir erklärt das mittlerweile ALLE Gutachten die es erlauben zurückgezogen werden. und wers eingetragen hat, muss es wieder austragen lassen, das kostet dann unnötig geld. allerdings kommst du mit einer ABE straffrei davon, weil du ja in dem Guten Glauben warst, es sei legal.
mich dagegen kostet es 4 Punkte und mit bischen Pech gibts noch 1 monat Fahrverbot!
Greez
Wenn du den Geruch von Schweiß, Benzin und verbranntem Gummi riechst, weißt du: "Hier bin ich daheim"!
4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot für getönte Scheiben vorn??
Shice...wollte meine vorne auch noch schwarz machen...also mit 1 Punkt oder so wärs ja okay gewesen aber so...lieber nich^^
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Sorry Leute, ich habe selten so viel UNSINN in einem einzigen Thread gelesen...und das von Leuten, die hier Stammgäste mit mehreren Tausend Beiträgen sind...*kopfschüttel*
Ich habe es ZWEIMALhinter mir...ausser vielen Punkten und ordentlich Strafe hat es nix gebracht!
1.: Tönung ist erlaubt - wenn die scheibe absolut keine tönung von werk aus besitzt. Seit Ende der 80er besitzen jedoch ausnahmslos ALLE Autoscheiben eine werksseitige Tönung!!!
2.: Tönung bis 27% sind erlaubt - jedoch haben alle werksseitig getönten scheiben bereits mehr oder weniger genau diesen wert.
3.: die eintragung durch den TÜV ist nicht das papier wert, auf dem sie gedruckt ist!!!
Ich hatte ebenfalls eine TÜV-Eintragung...hat den netten herren der Polizei nicht im geringsten interessiert (zu recht, denn etwas illegales wird durch eine eintragung nicht legal!!!!!!!).
Jup, ist egal ob´s eingetragen ist, die netten Herren in Uniform haben das letzte Wort!
Gruß
"Es nutzt nix Deine Probleme im Alkohol zu ertränken - die Deppen können schwimmen"
Hallo!
Wie kann man beim Cabrio die Plastikscheibe im Verdeck Tönen????
geht das überhaupt?
lg
Hab eben mal nen bisschen gegoogelt weil ich einen vernünftigen Einbruchschutz möchte und dies mittels transparenter Folien lösen wollte.. da wäre mir eine Eintragung egal gewesen, da man es halt nicht sieht..
Dabei bin ich bei Folia Tec auf diese Folie gestossen
LINKScheint eine legale möglichkeit zu sein um Folien vorn zu montieren. Das es keine Tönung ist, ist mir klar.. möchte ich auch nicht...
o
L_/
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
ja die aufbringung einer einbruchschutzfolie ist - insofern sie tatsächlich die lichtdurchlässigkeit nicht verändert - legal.
so jetzt geb ich auch noch meinen senf dazu. angeblich dürfen die vorderen Seitenscheiben getönt werden, ABER nur bis 7% und das heißt auf Deutsch sogut wie garnicht sichtbar!!! Also von wegen schwarz oder so! :)
Dann zum Thema der Eintragung! Nur weil`s ein TÜVer eingetragen hat, heißt das nicht das es okay ist. Wenn dich ein Ordnungshüter anhält und meint die Scheiben sind zu dunkel, dann kannst du die Eintragung vergessen. Du wirst dein Auto vorführen müssen bei der Zulassungsstelle und da sitzen dann in der Regel Kettenhunde mit Katalog im Anschlag! Da kriegste dann die Teile wieder ausgetragen, trotzdem ne Strafe (die du dir gegebenenfalls mit deinem TÜV-Kumpel teilen kannst!) und vielleicht noch Punkte.
Und die Story hab ich mir nicht ausgedacht sondern die ist echt passiert. Da gings allerdings um Rückleuchten die vom TÜV "wohlwollend" eingetragen worden sind... bis dann der große Ärger kam! :(
Das letzte Wort hat also der Beamte in grün o. blau!
MfG
Sascha
Zitat:
... ...Und die Story hab ich mir nicht ausgedacht sondern die ist echt passiert.
(Zitat von: autobahnraser80)
Genau!
Da braucht man sich nix ausdenken, der gesunde menschenverstand sollte einem klarmachen, dass es (leider) illegal ist und nicht durch irgendeinen papierwisch plötzlich legal wird.
Wie weiter oben schon geschrieben, mich hats 2mal erwischt (ja ich weiss, eigene dummheit). hat mir 3 Punkte plus ne saftige geldstrafe eingebracht. die 500DM (damals) fürs verspiegeln der scheiben waren somit auch fürn Popo...
Beim zweiten mal hab ich es ohne eintragung versucht und bin natürlich direkt bei der nächsten TÜV-Untersuchung durchgefallen.
Durfte in beiden fällen natürlich die folie selbst entfernen, schade ums geld... :(
Zitat:
Das letzte Wort hat also der Beamte in grün o. blau!
(Zitat von: autobahnraser80)
der zwar nicht, aber er ist derjenige, der die zweifel äußern darf/kann/wird. und daraufhin wird man zur nächsten Prüfstelle geschickt (TÜV, Dekra, ...) und die werden das dann natürlich auch bestätigen, dass der Polizist zu recht gehandelt hat.