Ebay Standard-Käuferschutz - Wer kennt sich aus ?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.04.2003
Zweibrücken
Deutschland
1146 Beiträge
Hallo,
habe Probleme mit einem Verkäufer und habe jetzt vom Ebay Käuferschutz bei Ebay gelesen.
Die beschriebene Ware war nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmend und bei Ebay steht dass man nach 30 Tagen über den Käuferschutz bis zu 175,00 Euro zurück bekommen kann.
Kennst sich da jemand mit aus oder hat jemand schon mal den EBAY-Käuferschutz in Anspruch genommen ?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo XM,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ebay Standard-Käuferschutz - Wer kennt sich aus ?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
1. Musst du eine Unstimmigkeit wegen eines nicht gelieferten Arikels oder oder eines von der Beschreibung erheblich abweichenden melden.
2. Musst du warten bis nach einer gewissen Frist die Möglichkeit bekommst einen "Standart-Käuferschut Antrag zu stellen. Das merkst du daran das du am Anfang die Option zwar lesen kannst, aber nicht anwählen kannst. Wenn die Frist abgelaufen ist kannst du die Option auswählen (Frist ist glaub ich 3 Wochen)
3. Bekommst du eine Email von ebay mit einem Formular, welches du ausdrucken und ausfüllen musst.
4. Wird sich mit dir ein Polizist per Email in Verbindung setzen, zu dem schickst du dann den Brief. Somit hast du eine Anzeige erstattet.
Ich weiß aber nicht wann ebay dir das Geld zuschicken wird.
MFG
www.x-junkys.eu
hab ich auch schonmal durch das ganze, was gekauft, geld überwiesen, und auf einmal war der user nicht bei ebay gemeldet! :-( naja antrag auf standart käuferschutz gestellt! dann muss man erst mal abwarten ob der sich nich doch noch meldet, wenn nicht, dann wird das ganze weitergeleitet wo dann entschieden wird ob das bewilligt wird oder nicht! bei mir wurde es bewilligt un dich hab die knete minus 25 euro bearbeitungsgebühr wiederbekommen! hat so alles im allem ca 2 monate gedauert!
Wer das liest ist doof! xD
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.04.2003
Zweibrücken
Deutschland
1146 Beiträge
Ja, Antrag habe ich gestellt und die Wartefrist ist auch nächste Woche rum.
Dann warte ich mal bis ich das Formular zugesaendet bekomme!
Soll ich paralell noch einen Anwalt einschalten oder noch warten ?
Anwalt brauchste nicht, das machen die Anwälte von ebay denke ich mal.
MFG
www.x-junkys.eu
Ich habe einen Antrag jetzt durch und meinen Kaufbetrag abzüglich die 25€
Selbstbeteilug erstattet bekommen.
Wie gesagt, einfach die Fristen einhalten und den Antrag ausfüllen und zusammen
mit dem Überweisungsbeleg an die Käuferschutzabteilung faxen. Das geht schon alles
seinen Gang.
BMW Team Oberhavel
Hi,
also bei mir wars auch mal der Fall, dass ich den Ebay Käuferschutz in Anspruch nehmen musste.
Hab bei Ebay zwei Arbeitsspeicher gekauft. Geld überwießen. Nach ner Zeit mal ne Email geschrieben...keine Antwort. Dann nochmal ne email geschrieben. Dann kam sogar eine zurück, dass der Verkäufer insolvenz angemeldet hat. Hab den eben wie erwähnt den Käufterschutz beantragt.
Hat ca. 3 Monate gedauert bis der Fall bearbeitet wurde, hab dann aber mein Geld abzüglich der Gebühr auch wieder bekommen.
Noch ein Tipp. Bei Ebay gibts Diskussions- und Hilfe Foren, bezüglich Sammelklagen etc.
Find ich zwar überflüssig, aber falls der Käufterschutz aus irgendwelchen Gründen sich quer stellt, wäre das die einzige Möglichkeit dein Geld wieder zu bekommen.
bei mir hatte duie rückerstattung wegen eines nicht gelieferten radios über nen halbes jahr gedauert... :(
der Nilz wars...
Für den TFT Betrug (verkaufte mit 7 Zoll obwohl 9 Zoll beschrieben) bekam
ich letzte Woche mein Geld. Den Fall hatte ich im November 2006 gemeldet.
Dauert halt seine Zeit aber funktioniert...
BMW Team Oberhavel
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.04.2003
Zweibrücken
Deutschland
1146 Beiträge
Habt ihr alle solange gewartet ab dem Tag, an dem ihr den Antrag gestellt habt oder ab dem Tag an dem ihr den Artikel bei Ebay gemeldet habt ?
Seit der Meldung... es dauert eeewig bis Dein Fall bearbeitet wird,
wohl auf Grund der Menge. Wenn Du einen Artikel meldest dann geht
erst der ganze Schriftverkehr zwischen ebay un dem Typen hin und her
und Du erhälst eine Antwort von ebay was der andere Typ gesagt hat
falls überhaupt eine Meldung zurückkommt. Du musst dann Dich wieder
durchklicken und melden wie Du vorgehen willst und was der andere
geantwortet hat. Je nach Artikel geht dann die Beweislast los usw...
Wie gesagt, das wirst Du dann letztendlich sehen. Wenn Du dann Dein
Geld abzüglich der 25€ wieder hast kannst Du das Teil wieder verkaufen
und machst ggf. noch Plus. Ein Kumpel von mir hat dadurch schon über
200€ Plus gemacht mit 2 Artikeln.
Der Typ der mich mit dem TFT betrogen hatte ist jetzt kein angemeldetes
Mitglied mehr. :)
BMW Team Oberhavel
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.04.2003
Zweibrücken
Deutschland
1146 Beiträge
Die Frist ist jetzt rum. Ich habe mir alles nochmal durchgelesen. Wenn ich den Ebay Käuferschutz beantrage bekomm ich mein Geld minus 25,00 Euro zurück. Jedoch bleibe ich auf dem Porto von 35,00 Euro sitzen. Das sind dann insgesamt 60,00 Euro!
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich nicht doch gleich Zivilklage über meinen Rechtsanwalt machen sollte? Der fordert ja auch das Porto ein und hat keine Bearbeitungsgbühr von zusätzlichen 25,00 Euro.
Was meint ihr?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.04.2003
Zweibrücken
Deutschland
1146 Beiträge
Also seid ihr auch ratlos :-)
Wie geht es eigentlich weiter, wenn Ebay das Geld erstattet hat. Was passiert dann mit der Ware? Muss ich die zu Ebay schicken ?
Also zu nem Anwalt kann man ja mal gehen und schauen was der dazu sagt.
Und des mit der Ware. Solang keiner sagt du sollst die zurück schicken (was ich nicht glaub) behalt se einfach...
Aber eigendlich müsste Ebay mit dem Verkäufer mal reden und dann wird er die Ware schon zurücknehmen denk ich...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.04.2003
Zweibrücken
Deutschland
1146 Beiträge
Ja ... logisch wäre das schon, aber wer zahlt dann die Transportkosten?