Teilksakoschaden ja oder nein ?
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Mitglied seit: 03.10.2005
B
Deutschland
329 Beiträge
Moin zusammen,
Habe soeben einen Anruf von einem Bekannten erhalten. Er fährt auch BMW und zwar einen 520er aus 97.
Folgendes Problem.
Er war gestern Einkaufen und hatte das Fahrzeug auf einem großen Parkplatz abgestellt vor dem Einkaufzentrum.
Als er dann wieder zurück kam hat man Ihm beide Frontscheinwerfer und beide Rücklichter zerschlagen. Vermutlich mit einem Hammer.
Eine Anzeige gegen unbekannt ist bei der Polizei gestellt worden.
Nun fragte er mich ob das über Teilkaskoversicherung läuft. Nur da bin ich ein wenig überfragt. Kann mir da hier jemand was zu sagen ?
Danke und Gruß
Helmut
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo wildehilde75,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Teilksakoschaden ja oder nein ?"!
Gruß
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Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Sollte meiner Meinung nach schon möglich sein. Vielleicht sollte man aber nicht unbedingt den vermuteten Grund angeben, warum die Teile im Eimer sind.
Ich hab vor rund einem Jahr mal eben die Heckscheibe von unserem Compact zerdeppert, aus versehen natürlich. Aber auch das wurde anstandslos von der TK übernommen.
Probieren würde ich es auf jeden Fall.
is ja ein glas schaden und der wird immer von der TK übernommen!
mfg bo 88
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!
Na wenn er gegen Vandalismus versichert ist, zahlt es schon die TK. Nur wird er 250€ Selbsbehalt haben!
Mfg
Biete einen Umbau der Innenbeleuchtung an. Wahlweise in Blau oder Weiß.
Genauers per PN!
Innenbeleuchtung -Umbau in weiß oder blau
Ich schließ mich der Meinung von bo88 an - auch weil ich der Meinung bin, dass ich bei meinem letzten Unfall den Glasschaden inkl. der Scheinwerfer von der TK ersetzt bekommen hab.
Wodurch die zerdeppert werden: eigentlich uninteressant. Dein Bekannter sollte sich am besten mal mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und fragen, was er alles einreichen soll - also Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Jetzt muss ich mich mal zu Wort melden!!
AAAAAALSO:
Da nix geklaut wurde handelt es sich um Vandalismus!
Vandalismus IST NIE in deer TK versichert nur in der VK:
Glasschaden ist nict einfach so versichert. Es muss auf bestimmte weise geschehen und dann auch sicher keine Rücklichter udn scheinwerfer. :) Dies beieht sich auf die Windschutzscheibe.
Ergo:
Dein Kumpel wird leider keinen Cent von der Versicherung bekommen.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Zitat:
Glasschaden ist nict einfach so versichert. Es muss auf bestimmte weise geschehen und dann auch sicher keine Rücklichter udn scheinwerfer. :) Dies beieht sich auf die Windschutzscheibe.
(Zitat von: Maveric)
http://www.allianz.de/produkte/mobilitaet/teilkasko/steckbrief/index.html => "Welche Schadensfälle sind versichert?" und da Punkt 5. Ich suchs jetzt net für alle Versicherungen raus, geh aber davon aus, dass der Glasschaden bei allen Versicherungen mit drin ist.
Und - wie gesagt: bei mir wurden die Scheinwerfer afair mit über die TK abgerechnet. Und somit bleib ich dabei: der Freund des Threadstellers soll sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und fragen, was Sache ist bzw. in seinen Unterlagen nachgucken. Die können ihm sicherlich genauer Auskunft geben als wir. Und ich will net dran schuld sein, wenn er dank uns nen Schaden nicht einreicht, den er eigentlich von der Vers. hätte ersetzt bekommen...
Bearbeitet von - mb100 am 07.02.2007 11:07:22
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Scheinwerfer und Rücklichter sind i.d.R. auch bei der TK mit versichert, auch wenn sie auch Kunststoff sind.
Der Versicherungsschutz läuft hier nicht unter Vanalismus (muss man ja nicht unbedingt auf die Nase binden), sondern über die Glasteile.
Selbstbeteiligung ist abhängig vom Vertrag, können 150 €, 250 € oder auch 0 € sein. Wie eben der Vertrag geschlossen wurde.
Zitat:
Ergo:
Dein Kumpel wird leider keinen Cent von der Versicherung bekommen.
(Zitat von: Maveric)
Doch, sollte er.
Bei meinem alten Fahrzeug wurde die Regulierung durch die TK mit meiner Begründung "Frontscheibe nach Spaziergang zerstört vorgefunden" anstandslos reguliert.
Versichert sind "Glasbruchschäden" - eine Einschränkung wie diese zustande gekommen sind kann ich nicht entnehmen. Ausgeschlossen sind nur "direkt selbstverschuldete Beschädigungen" wie die eines Kollegen, der bei der Innenreinigung seines Fahrzeuges mit dem Kopf den Spiegel durch die Scheibe gedrückt hat.
"My car - polished by speed only"
Zitat:
Jetzt muss ich mich mal zu Wort melden!!
AAAAAALSO:
Da nix geklaut wurde handelt es sich um Vandalismus!
Vandalismus IST NIE in deer TK versichert nur in der VK:
Glasschaden ist nict einfach so versichert. Es muss auf bestimmte weise geschehen und dann auch sicher keine Rücklichter udn scheinwerfer. :) Dies beieht sich auf die Windschutzscheibe.
Ergo:
Dein Kumpel wird leider keinen Cent von der Versicherung bekommen.
(Zitat von: Maveric)
DITO,da stimm ich zu...
..übrigends,wenn ich Versicherungsvertreter wäre würde ich mich im Stillen fragen ob da jemand vieleicht sein Tuning(Rüli´s und Scheini´s) von der Versicherung finanziert haben möchte. Soll´s ja alles schon gegeben haben... ;D
Bearbeitet von - stefan325 am 07.02.2007 13:38:34
BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;)
Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit!
Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!
Zitat:
Versichert sind "Glasbruchschäden" - eine Einschränkung wie diese zustande gekommen sind kann ich nicht entnehmen.
(Zitat von: Klappdrachen)
Seh ich ganz genauso - und rein aus der Tatsache, dass Vandalismus-Schäden grds. von der VK übernommen werden, kann man m.E. nicht herauslesen, dass Vandalismus-Glasschäden nicht von der TK übernommen werden. Wenn eine Versicherung sagt: "Wir übernehmen Glasschäden", dann heisst das für mich: "Wir übernehmen alle Glasschäden".
Die Einschränkung, dass vom Halter verursachte Glasschäden nicht übernommen werden, ergibt sich dagegen für mich aus der Natur der Sache.
Nachdem wir ja hier zwei Seiten haben, die absolut von der Richtigkeit ihrer Behauptung überzeugt sind, kann ich mich nur wiederholen: Schaden bei der TK-Versicherung einreichen - mehr als "nein" sagen können sie ja nicht. Aber ich bin schon sehr gespannt auf die Antwort der Versicherung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Es ist definitiv Vandalismus. Kein Glasschaden. Somit bekommt er nichts bezahlt. Infos aus 1. Quelle :-)
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
...man schreibt aber nicht das es Vandalismus ist, sondern Glasbruch an den Scheinwerfern und schon wird es gezahlt.
Das gilt auch für selbstverschuldete Glasbrüche. Nachdem ich durch aquaplaning in Leitplanke gerauscht bin, habe ich der Versicherung die Rechung der beiden Scheinwerfer als "Glasbruch" eingereicht. Wurde anstandslos komplett bezahlt.
Ihr könnt diskutieren, wie ihr wollt. Greis und Maverick haben recht. Wenn der Schaden so gemeldet wird, wie hier beschrieben, fällt das unter Vandalismus.
Allerdings gibt es hier noch verschiedene Möglichkeiten.
Erstens, man schlägt die Seitenscheibe mit ein und gibt an, das etwas gestohlen wurde. Dann wird der Schaden meist ohne Nachfrage reguliert.
Zweitens, man gibt an hinter einem Kieslaster gefahren zu sein und bekommt dann zumindestens die Scheinwerfer ersetzt, eventuell auch die Rücklichter, wenn ihr einen guten Versicherungsvertreter habt, der alles einigermaßen plausibel beschreiben kann.
Mehr ist nicht drinn.
Zitat:
Erstens, man schlägt die Seitenscheibe mit ein und gibt an, das etwas gestohlen wurde.
(Zitat von: KJG)
Will da net die Versicherung ne Bestätigung von der Polizei sehen, dass tatsächlich ein Diebstahl vorlag? (für nen Wildunfall hab ich mal so ne Bestätigung von der Polizei bekommen...)
Und wenn man sich die holt, dann ist das m.E. möglicherweise Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB. Nebenbei hab ich natürlich noch den Betrug, § 263 StGB bzw. den Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB im Hinterkopf.
Lange Rede - kurzer Sinn: _das_ würd ich bestimmt nicht machen...
Bearbeitet von - mb100 am 07.02.2007 17:34:08
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ist ein Glasschaden, mein bruder arbeitet bei der versicherung, und nen kumpel bei carglass,Glasschaden ist versichert und es ist scheissegal wie der bruch von glas zustande kommt.
Natürlich sollte man nix von vandalismus sagen.woher soll er wissen wie sie da reinkamen oder kaputt gegangen sind,er sitzt ja im auto dann is halt was auf der autobahn passiert was er nicht gemerkt hat oder sonst wo.
Man brauch keinen grund, bring das ding zb. nach carglass und gut ist da fragt keiner wie was passiert ist das is gang und gebe.
hab mal ein auto für meine freundin gekauft da hatten beide scheinwerfer steinschläge und in einer rückleuchte war ein loch,wurden aber beide rückleuchten gemacht wegen dem unterschied weil das andere ja dem alter entsprechend ausgeblichen war.
Da fragt keiner nach, genauso wie bei scheiben und scheinwerfer, oder meint ihr ich oder alle anderen die ich kenne kaufen sich die hella,s aus eigener Tasche????
wofür hab ich glasbruch mitversichert????
Ach und nicht das jetzt jemand sagt jo das sind die richtigen deswegen wird die prämie für alle teurer,völliger blödsinn is das.
Zitat:
Ach und nicht das jetzt jemand sagt jo das sind die richtigen deswegen wird die prämie für alle teurer,völliger blödsinn is das.
(Zitat von: si-78)
Nein, wegen Dir allein bestimmt nicht. Nur wegen Dir und den tausend anderen in Deutschland die das täglich machen.
Ja kannst du was dran ändern?
Nee oder?
und die 1000 anderen zahlen genauso wie du und ich die versicherungprämie
Da müsste ich ja bescheuert sein wenn ich das nicht in Anspruch nehme wofür ich auch bezahle,das ist nun mal mein gutes recht.
Aber jeder so wie er meint,ich glaube nicht das du deine scheibe selber bezahlst wenn sie kaputt ist oder nen steinschlag hat,das is das selbe in grün, aber da isses dann ok, versteh ich nicht glasbruch is glasbruch ob scheibe oder scheinwerfer deswegen wiedersprichst du dir doch,und jetzt sag mir nicht du bezahlst deine scheibe selber..........
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.10.2005
B
Deutschland
329 Beiträge
Hallo,
Also eh Ihr euch jetzt die Köpfe einschlagt. Mein Bekannter hat Heute mit der Versicherung gesprochen.
Der Schaden wird übernommen.
Gruß und Dank Helmut
Zitat:
Ja kannst du was dran ändern?
Nee oder?
und die 1000 anderen zahlen genauso wie du und ich die versicherungprämie
Da müsste ich ja bescheuert sein wenn ich das nicht in Anspruch nehme wofür ich auch bezahle,das ist nun mal mein gutes recht.
Aber jeder so wie er meint,ich glaube nicht das du deine scheibe selber bezahlst wenn sie kaputt ist oder nen steinschlag hat,das is das selbe in grün, aber da isses dann ok, versteh ich nicht glasbruch is glasbruch ob scheibe oder scheinwerfer deswegen wiedersprichst du dir doch,und jetzt sag mir nicht du bezahlst deine scheibe selber..........
(Zitat von: si-78)
in welcher welt lebst du eigentlich?
klar das ich ne scheibe wenn sie kaputt ist nicht selber bezahle. dafür habe ich die versicherung schließlich
das was du machst ist versicherungsbetrug und du bezahlst die prämien nicht, damit dir die versicherung dein tuning bezahlt, sondern damit schäden durch unfälle o.ä. beglichen werden können.
übrigens heißt das widersprechen und nicht wiedersprechen, und ich wüsste nicht wo ich mir widersprochen habe
Tolle Tips hier zum Versicherungsbetrug...*kopfschüttel*
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...