Zitat:
Ist das denn erlaubt, am Tag mit Standlicht und Nebelscheinwerfer überhaupt zu fahren (wenn kein Nebel, Regen, oder Schneefall vorliegen)?
(Zitat von: Hifi-Man)
ÖAMTC Zitat; Seit 15. November 2005 müssen in Österreich auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genau so wie für das Ortsgebiet.
Es dürfen auch Nebelscheinwerfer alleine als "Licht bei Tag"-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind (27. KFG-Novelle, BGBl I 57/2006, 9.5.06).
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
* Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.
* Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.
* Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
* Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.
* Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:
* Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
* Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
* Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
* Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
Strafen
Wer bei Tag und guter Sicht ohne oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung angehalten wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von € 15,-- rechnen. Für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung reicht der Strafrahmen bis zu € 5,000,--.
Bei einem Unfall drohen "Lichtsündern" außerdem rechtliche Nachteile: Wer ohne Licht gefahren ist, muss nämlich beweisen, dass der Unfall auch mit eingeschaltetem Licht passiert wäre. Der Beweis wird oft schwer zu erbringen sein. Die Folge wäre eine straf- bzw. zivilrechtliche Haftung.
Der ÖAMTC sieht in der Gesetzesnovelle nur eine Übergangslösung; er verlangt, dass ab 2007 europaweit alle Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.