Eintragung von Vollschalensitzen
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator SirHanSolo am 18.01.2007 um 12:57:01 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ich braeuchte Hilfe bezueglich der Eintragung von Vollschalensitzen der Firma FK.
Da ich falsch ueber die erforderlichen Gutachten informiert worden bin, haben die Pruefer mir die Sitze nicht eingetragen. Nun habe ich aber bereits des Oeffteren gelesen, dass dies wohl doch machbar ist.
Ich braeuchte folglich Jemanden, der sich deffinitiv mit den aktuellen Statuten auskennt und nicht nur Mutmaassungen ueber irgendwelche Eventualitaeten anstellt. Dies betrifft auch den Verbau von Dreipunktgurten an den Konsolen (ebenfalls FK). Mir ist es voellig gleichgueltig, ob ich die Konsolen nun verschweissen muss, oder welche Aenderungen sonst erforderlich sind. Ich brauche halt nur deffinitive Aussagen und Jemanden, der das dann auch Eintraegt! (bestmoeglich)
Ich sag dann jetzt schon mal Danke fuer die Hilfe...
Edit: Es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen E30 318is ,falls es irgendwie hilft...
Bearbeitet von - SirHanSolo am 18.01.2007 12:57:01Bearbeitet von - A.R.T. am 18.01.2007 13:26:57
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Hallo A.R.T.,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eintragung von Vollschalensitzen"!
Gruß
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Hallo, okay, folgendes sollten wir noch klären:
- hast du jetzt ein Gutachten (oder ähnliches) für den Sitz oder nicht??
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
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Nein habe ich leider nicht. Die Firma stellt keinerlei Gutachten fuer die Sitze, oder die Konsolen aus. Dies war auch der Grund, warum die Sachen nicht eingetragen worden sind...
Allerdings liest man immer wieder, dass das doch irgendwie moeglich ist...
Das stimmt Fk ist was Gutachten und so angeht die größte Dre...firma die ich kenne!!
Das Problem ist, dass so ein Sitz eigentlich geprüft sein müsste, andere Hersteller machen da brav ihre Zettelchen oder Aufkleber hin mit den Prüfnummern...
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Ja, das stimmt. die Frage ist nun...wie haben es andere geschaft diesen Sitz eintragen zu lassen? Natuerlich habe ich auch von diversen Fehlschlaegen gelesen...stutzig machen mich halt die jenigen, die es geschaft haben...
Vielleicht waeren folgende Fragen noch interessant:
Welche Konsolen sind eintragbar? (BSPs)
Welche Sitzfuehrungen?
Wo werden die Gurte befestigt?
Welche Kombinationen der Bauteile (Konsole+Schiene+Was auch immer) sind erforderlich?
Ich habe dies in einem anderen Forum gefunden:
So ein System besteht aus insgesamt drei Teilen: dem Sitz, der Konsole und dem Fahrzeug selber.
1. Der Sitz.
1a. Ist ein sicherheitsrelavantes Bauteil und muss eine E-Zulassung haben, hat der Sitz eine E-Zulassung ist er eintragungsfrei zulässig, hat er keine E-Zulassung, dann ist er auch nicht eintragbar.
1b. Es gibt Sitze, die haben nur in Verbindung mit der "richtigen" Konsole eine E-Zulassung. ZB. die rennsportschalen, die keine Lehnenverstellung haben, sind auch zulässig, wenn die Konsole eine Neigungsverstellung hat, also das Gutachten lesen.
1c. Bei (zulässigen) Schalensitzen mit hochgezogenen Seitenwangen im Bereich des Beckens liegt der "normale" Dreipunktgurt nicht mehr komplett am Körper, sondern auf den Seitenwangen des Sitzes, dann muss der Wagen mit Hosenträgergurten ausgerüstet werden. Wird der Wagen mit Hosenträgergurten ausgerüstet, dann entfallen hinten die Sitze. Der Sitz ist eintragungsfrei zulässig, die konsole ist eintragungsfrei zulässig, die Hosenträgergurte sind eintragunsfrei zulässig, trotzdem muss Du wegen dem Austragen der hinteren Sitze zum TÜV, ansomsten unzulässig.
2. Die Konsole
sie muss entweder eine ABE haben, dann eintragungsfrei oder ein Teilegutachten, dann eintragungspflichtig.Im Gutachten der Konsole müssen aber "beide" Richtungen stimmen, also einmal nach unten das Fahrzeug und einmal nach oben der Sitz. Ist der falsche Sitz auf der "richtigen" Konsole, ist das auch unzulässig.
3. Das Fahrzeug
hast Du "nur" einen 2 Türer und baust vorne (zulässige) Sitze ohne Klappvorrichtung ein, dann müssen (wahrscheinlich) die Sitze nicht eingetragen werden, da allerdings nun die hinteren Sitze nicht mehr erreichbar sind, muss das Fahrzeug zu einem 2-Sitzer beim TÜV umgetragen werden.
Kann das jemand authentisieren???
Bearbeitet von - A.R.T. am 18.01.2007 15:58:47
Bearbeitet von - A.R.T. am 18.01.2007 16:06:30
Es gibt auch Vollschalensitze mit ABE, hab ich auch schon eingetragen. Sind von Recaro, da gibts ne schöne ABE dazu, hervorragend... da sind die Sitze geprüft..
FK bietet sowas nicht an, da kommt man sowieso ziemlich schwer an Gutachten, ich selber halt von der Firma... :-))
Nimm die Teile und vrklopf sie bei ebay und kauf dir dafür anständige...
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wohl wahr, wohl wahr...
mich wuerde das ganze ja gar nicht so aufregen, wenn ich nicht beim Tüv angerufen haette, um das alles in Erfahrung zu bringen. Am Telefon kam das nach dem Motto rueber "Hauptsache fest- alles ander ist erstmal egal..." darauf hin hatte ich die gekauft...und jetzt sowas...aergerlich. Nicht wegen der Tatsache, dass sie nicht eintragbar sind, sondern weil man mich falsch informiert hat...
Hallo
jab sowas ist ärgerlich, aber man lernt daraus. Ich kann jedem nur empfehlen, nicht nur kurz am Telefon nachfragen... da is schnell mal was gesagt..
Einfach zu deinem TÜV fahren und direkt mit einem Sachverständigen sprechen, dann haste nen festen Ansprechpartner und der solls dir dann auch später eintragen.
Zitat:
wohl wahr, wohl wahr...
mich wuerde das ganze ja gar nicht so aufregen, wenn ich nicht beim Tüv angerufen haette, um das alles in Erfahrung zu bringen. Am Telefon kam das nach dem Motto rueber "Hauptsache fest- alles ander ist erstmal egal..." darauf hin hatte ich die gekauft...und jetzt sowas...aergerlich. Nicht wegen der Tatsache, dass sie nicht eintragbar sind, sondern weil man mich falsch informiert hat...
(Zitat von: A.R.T.)
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