Tankstellenabkürzung ist ein Rotlichtverstoß?!
Mitglied seit: 18.02.2006
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is klar, war ja auch fernsehen dabei...
Es gibt zwei Grundwahrheiten:
1. Bier schmeckt immer
2. Die Erde ist eine Kneipe.
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Hallo Nisie,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Tankstellenabkürzung ist ein Rotlichtverstoß?!"!
Gruß
bei uns im ort ist ne kreuzung mit ampel. die ampel steht aber jedoch von einer seite aus hinter der kreuzung, und wenn die auf rot steht fahren oft die leute die rechts abbiegen einfach so rechtsrum, ist das denn erlaubt?
es steht nen schild "bei rot hier stehen bleiben" was auf höhe des kreuzungs bereich´s liegt.
ist das denn erlaubt?
"bei rot hier stehen bleiben" überleg doch mal???
da könnte genau so gut ne ampel stehen. müsstest du dann auch noch überlegen?
Das Überfahren dieser "Vor-Vor"-Haltelinien stellen keinen Rotlichtverstoss dar, die sollen lediglich den "Verkehrsfluss vereinfachen"
Ich kenne die Sache aus eigener Erfahrung. Es gibt da eine Tankstelle, wo man an der Ampel mit grünem Pfeil rechts abbiegen kann. Nur stand vor mir ein LKW der links rum wollte und damit war für mich zu. Da bin ich durch die Tankstelle, hh323i wird sie kennen, von Bergen Richtung FH-Siedlung. An der Ausfahrt standen die Bullen. Eigentlich standen die da nur so rum. Aber mich hielten sie an. Vorwurf wie oben beschrieben. Meine Argumentation war, dass ich zum Staubsauger wollte, aber da standen zwei Autos und da entschloss ich mich eben vorher schnell noch mal zu meinem BMW-Händler zu fahren und dann erst zur Tankstelle.
Dann boten die mir doch tatsächlich an, gegen ein Ordnungsgeld von 50 € die ganze Sache zu vergessen. Ich habe nur gesagt, dass ich sofort meine Papiere zurück haben möchte und sie mich dann vor Gericht wiedersehen. Bis heute kam nichts und das alles war schon am 2. März 2005.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.09.2005
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Ahhhhhhhhhhh Bergen, da kommt meine Ex her, da war ich 4mal die Woche^^
Die Tanke kenn ich auch da, da hat ja ne Frau auf einer Hälfte die ganzen Zapfseulen kaputtgefahren^^
das fällt aber net unter rotlichtverstoss soweit ich weiss sondern unter umfahren einer verkehrslichtanlage ;).
bei uns in roth ist es nämlich so: da gibts ne ampel und die kann man auch schön abkürzen selbst wenn sie grün ist. für die Sichauskenner in roth am schloß oben.
selbst wenn die grün zeigt und du fährst durch das kleine strässchen könnten sich dich wegen umfahren der besagten sache drankriegen.
aber is halt alles theorie. inwieweit das verfolgt ist lass ich mal so im raum stehen.
grüßle
Understatement ist alles
Zitat:
Jungs, des war scho immer so. Ne Rote Ampel zu umfahren, is vom tatbestand her des gleiche wie ne rote Ampel zu überfahren und des net erst seit gestern
(Zitat von: E30massder)
Ja wenn die Umfahrung über öffentlichen Verkehrsgrund geht.
Nein wenn sie vollständig über Privatgrund führt.
Ja wenn sie über öffentlich zugänglichen Privatgrund führt und dort ein Schild mit "hier gilt die StVO" angebracht ist.
An das AH meiner Eltern ist eine Tanke angeschlossen die genau an einer solchen Lage steht - sie kennen das Problem.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?