Totalschaden bei Volkasko
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.07.2005
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Hallo zusammen. Ich hab grad am We ne Diskusion gehabnt wie das abläuft wenn man mit einem Vollkasko vers. Auto einen Unfall und infolge dessen einen wirtschaftlichen Totalschaden hat.
Dann kriegt man doch den Restwert des Fahrzeuges (Listenpreis) und darf das Auto behalten.
Oder kriegt das dann die Versicherung?
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Hallo c,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Totalschaden bei Volkasko"!
Gruß
Das "bekommt" die Versicherung, aber Du kannst es zurückkaufen sozusagen. Dir wird dann entsprechend weniger von dem Wert Deines Wagens ausgezahlt. Lohnt sich aber meistens trotzdem ;-)
MfG Obi
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Hallo,
wie Obi-Wan schon geschrieben hat.
Der Wagen gehört Dir und ein Gutachter stellt den Restwert fest (im Allgemeinen tut er dies über eine "Auktion", bei der Schrotthändler einen Preis für den Schrotthaufen abgeben können (so war's bei mir vor ca. 4 Monaten).
Dieser Restwert wird von dem Erstattungsbetrag der Vollkasko abgezogen.
Und was Du mit dem Schrotthaufen machst, ist Dein Ding. (Mahnmal für die Nachwelt, Kunstwerk im eigenen Garten, Ausschlachtung etc.)
Schlachten ist m.E. die beste Lösung. Mein Restwert war 700 Euro, und ich habe über Ebay 1800 bekommen.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
@sumo, dass darf die versicherung dann aber nicht erfahren, denn sonst ziehen se dir den wert vom ausschlachten nochma ab von der summe und du darfst bezahlen, kein witz, is wirklich so mittlerweile und sogar rechtens !!!!
Hubraum statt Wohnraum !!!
Hab damals als ich meinen Alten Platt gefahren habe den Zeitwert bekommen und die Kiste dann selbst nochmal ausgebeult und bin noch 3 Jahre damit rumgefahren. War damals echt rentabel.
MAKE IT OR BRAKE IT!
Mitglied seit: 18.08.2006
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Zitat:
@sumo, dass darf die versicherung dann aber nicht erfahren, denn sonst ziehen se dir den wert vom ausschlachten nochma ab von der summe und du darfst bezahlen, kein witz, is wirklich so mittlerweile und sogar rechtens !!!!
(Zitat von: plax)
Wenn das so ist, dann würde ich für meine Tätigkeiten einen saftigen Lohn verlangen, der die Summe dann wieder nach unten drückt.
Ich werde doch nicht für die Versicherung arbeiten, die haben genug Kohle.
Was würde denn passieren, wenn ich durch das Ausschlachten weniger rausbekomme, als der "angebliche" Restwert ?? Gibt es dann Kohle von der Versicherung zurück ??
Dann wäre ja alles im Lack, ich verhöckere die Teile an einen Kumpel für jeweils einen Euro (hehe Motor ein Euro) und der verkauft Sie dann weiter.
Ne das klingt mir zu windig, glaub ich nicht und frag ich gerne nach.
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Zitat:
Zitat:
@sumo, dass darf die versicherung dann aber nicht erfahren, denn sonst ziehen se dir den wert vom ausschlachten nochma ab von der summe und du darfst bezahlen, kein witz, is wirklich so mittlerweile und sogar rechtens !!!!
(Zitat von: plax)
Wenn das so ist, dann würde ich für meine Tätigkeiten einen saftigen Lohn verlangen, der die Summe dann wieder nach unten drückt.
Ich werde doch nicht für die Versicherung arbeiten, die haben genug Kohle.
Was würde denn passieren, wenn ich durch das Ausschlachten weniger rausbekomme, als der "angebliche" Restwert ?? Gibt es dann Kohle von der Versicherung zurück ??
Dann wäre ja alles im Lack, ich verhöckere die Teile an einen Kumpel für jeweils einen Euro (hehe Motor ein Euro) und der verkauft Sie dann weiter.
Ne das klingt mir zu windig, glaub ich nicht und frag ich gerne nach.
(Zitat von: SuMo-Driver)
Doch das ist so. Die juristische Begründung ist, das eine Versicherung dafür da ist den finanziellen Schaden auszugleichen - aber eben nicht um dir einen Gewinn zu ermöglichen. Deshalb steht ein Gewinn der Versicherung zu. Die Arbeitszeit kannst du dabei nicht in Rechnung stellen, weil diese nicht beauftragt wurde.
Juristisch läuft das Ganze unter Versicherungsbetrug. Fliegt man dabei auf, wird man schwierigkeiten haben in Zukunft überhaupt noch etwas versichert zu bekommen.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Mitglied seit: 18.08.2006
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Hallo rennfrikadelle,
ich werde das Thema mal zu m.E. Kollegen mitnehmen (Volljurist bei einem großen Unternehmen).
Wenn ich dort keinen Rat bekomme, dann frag ich bei mir in der Firma nach (großer deutscher Versicherer, der auch im KFZ Bereich tätig ist)).
Dann bin ich schlauer.
Letztend Endes würde die Versicherung ja, in dem Fall daß ein professioneller Ausschlachter den Wagen kauft, diesen unterstützen.
Der kauft den Wagen für kleines Geld (er wird schon kein astronomisches Gebot abgeben, siehe mein Fall) und verkauft dann die Teile teuer.
Ich habe zwar den Ausgleich, aber die Versicherung muss mir sogar noch mehr Geld geben, da der Restwert ja sehr gering war.
Der Gewinner wäre in diesem Fall der Autoverwerter, finanziert durch die Versicherung :-((
Irgendwie komisch, oder ??.
Was aber nicht heißen soll, daß Du Unrecht hast (Das werde ich halt erfragen).
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Zitat:
Der Gewinner wäre in diesem Fall der Autoverwerter, finanziert durch die Versicherung :-((
Irgendwie komisch, oder ??.
(Zitat von: SuMo-Driver)
...so sieht es im Moment aber aus.
Er darf, du nicht...weil er nicht der Begünstigte aus der Versicherung ist und weil er dir bestenfalls den Restwert geben wird. Was er dann damit macht, ist seine Kiste.
Würde er dir mehr geben, müsstest du streng gennommen das Überzählige der Versicherung geben.
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Also, das zu glauben fällt mir in der Tat schwer...
Sind wir nicht gerade auf nem... -Holzweg? ;-)
Ich bin der Meinung, dass der Versicherer in einem VK-Fall nicht den Listenpreis zahlt, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungspreis und Listenpreis. Was man dann mit dem Wagen macht, ist einem freigestellt und der Versicherer hat keine Ansprüche mehr, da abgegolten.
Oder seh' ich das jetzt falsch?
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)
->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer
Mitglied seit: 18.08.2006
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@ nordlicht,
der Versicherer bezahlt Dir den Wiederbeschaffungswert von Deinem verunfallten KFZ und zieht einen möglichen Restwert hiervon ab.
Mit dem Listenpreis hat das m.E. nichts zu tun (vielleicht bei einem niegelnagelneuen Auto, das eine Woche alt ist).
Mein 328 wurde geschrottet, Wiederbeschaffungspreis war 6000, Restwert 700 macht also 5300 Erstattungsbetrag.
(Leider bekomm ich den nicht, da keine VK :-((
Aber die Sache die rennfrikadelle erwähnt hat, werde ich noch mal direkt hinterfragen.
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@SuMo-Driver
bezüglich "Listenpreis"... Hab das Wort unglücklich gewählt. War im Topic ja mit "Restwert" in Verbindung gewählt worden.
Ich meine natürlich den (möglichen) Restwert, der abgezogen wird. Erstattung quasi so von Dir beschrieben.
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Hallo,
mit meinem E30 hatte ich damals einen Unfall. Also kein Kaskoschaden.
Der Gutachter hat ein Gutachten erstellt, blöder Satz.
Wiederbeschaffungspreis 1150,- Restwert 150,-.
Ich durfte mir aussuchen ob ich 1000€ nehme und den Wagen behalte oder ob ich 1150 € nehme und den Wagen abgebe.
Hab natürlich Variante 1 gewählt, da der Wagen noch fahrtüchtig war und sogar 1 Monat später noch durch den TÜV kam.
Denke bei einem Kaskoschaden ist das nicht viel anders.
Gruß Sven
Wenn das kein Kaskoschaden war, war es also ein fremdverschuldeter Unfall.
Es bestünde dann auch immer die Möglichkeit, den Wagen reparieren zu lassen- auch, wenn die Kosten höher sind.
Bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes darf die Reparatur kosten und die Versicherung müsste das zahlen.
Das ist eingeführt worden, damit der Geschädigte nicht gezwungen sein muss, sein bekanntes Auto nur wegen der Kosten abgeben zu müssen.
Die Abwicklung bei Kaskoschäden oder Fremdverschulden unterscheidet sich nur in Details, zum Beispiel der Wahl des Gutachters.
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Damit hat Nordlicht natürlich Recht.
Aber aus den Aussagen von luckyman.2002 geht nicht hervor, wie hoch die Kosten der Reparatur gewesen wären :-))
Angenommen, eine Tür und die Seitenwand sind eingedrückt, dann wäre der Schaden so um bei 3500 Euro.
Das ist also ein wirtschaftlicher Totalschaden, da der Wiederbeschaffungswert deutlich unter den Reparaturkosten liegt.
Daher greift in diesem Beispiel die 130% Regel nicht.
Wahrscheinlich wäre das Fahrzeug aber sogar noch fahrbar.
Aber das war nur eine kleine Randbemerkung (quasi Klugscheißermodus :-))
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Mengkofen
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Bei mir war es folgendermasen:
Die Versicherung hat den Wert vor dem Unfall ermittelt, das Auto über eine Auktion für Händler vermittelt. Die Differenz zwischen Wert vor dem Unfall und dem Verkaufspreis wurde von der Versicherung an mich ausbezahlt, den Rest bekam ich von dem Händler, dessen Angebot verbindlich war.
Wenn ich gewollt hätte, hätte ich das Angebot der Firma auch ausschlagen können und den Wagen behalten, die Versicherung hätte dann aber auch nicht mehr bezahlt. Was ich dann mit dem Auto gemacht hätte (z.B. für noch mehr Geld verkauft) wäre der Versicherung egal gewesen. Die Auktion dient ausschließlich zur Ermittlung des Restwertes (der sich vom tatsächlichen Restwert wohl ziemlich unterscheidet aber das ist eine andere Geschichte) und als zusätzlichen Service hat man noch einen garantierten Abnehmer für das Wrack.
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber
Keine Arme, keine Kekse!
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Hallo,
das was Leckerlgsicht berichtet, deckt sich exakt mit meinem Kenntnisstand.
Um aber Reibereien zu vermeiden, werde ich nächste Woche bei mir in der Firma (Versicherung) nachfragen und das Ergebnis posten.
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Zitat:
Aber aus den Aussagen von luckyman.2002 geht nicht hervor, wie hoch die Kosten der Reparatur gewesen wären :-)) (Zitat von: SuMo-Driver)
Stimmt, hätten auch 1.400 Euro Schaden sein können? Die 130%-Regel sollte auf jeden Fall mal als weitere Option erwähnt sein. ;-)
Zitat:
Die Differenz zwischen Wert vor dem Unfall und dem Verkaufspreis wurde von der Versicherung an mich ausbezahlt, den Rest bekam ich von dem Händler, dessen Angebot verbindlich war.
(Zitat von: Leckerlgsicht)
Dies ist die von den Versicherungen angewandte Praxis, weil die Schadenabwicklung auf diese Weise einfach und schnell abläuft.
Das Gebot des Händlers ist verbindlich, also eine verlässliche Größe. Rein rechtlich wäre der "Wert vor dem Unfall" (Wiederbeschaffungspreis) aber der Händlereinkaufspreis zuzüglich seiner Gewinnspanne (Verkaufspreis des Händlers). Zu Bestimmung des Wertes vor dem Unfall muss das berücksichtigt werden.
Übrigens:
Die von rennfrikadelle beschriebende Vorgehensweise ist korrekt, aber nur unter der Maßgabe, dass für das Fahrzeug
ohne große Mühe ein höherer Preis erzielt werden kann als der bislang gebotene. Die erzielte Differenz wäre dann an den Versicherer zu zahlen. Das ist aber ein in der Praxis recht utopischer Fall.
Bei der Veräußerung in Einzelteilen (die mit Aufwand verbunden ist) findet diese Regel z.B. keine Anwendung.
@SuMo-Driver: bin gespannt, ob sich das mit Deinen Nachforschungen deckt. :-)
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