Zitat:
Richtig! :)
Kann mir nicht vorstellen das der 1€ Cheeseburger mehr kosten soll.
das mit der MwSt. wäre höchstens für jemanden interessant der den
McD Snack als Geschäftsessen oder sonstwas absetzen will...
(Zitat von: Nicore)
Er kostet auch nicht mehr, da bei Burger & Co. alle Preise Endverbraucherpreise sind. Nenn wir sie mal Bruttopreise, also inlusive der Umsatzsteuer, umgangssprachlich MWSt.
Nun kann man sich mal ein Steuergesetz zur Hand nehmen und siehe da- es gibt in Deutschland nicht nur den "normalen" USt-Satz von jetzt 19%, es gibt auch den sogenannten "ermäßigten" Steuersatz in Höhe von 7%. Hierunter fallen z.B. Zeitungen, frisches Gemüse etc. Macht doch mal einen Großeinkauf im Supermarkt und schaut Euch den Kassenzettel genau an.
Ungelogen, die deutschen Bürokraten haben eine Liste erstellt, welche Güter nun mit dem ermäßigten Satz besteuert werden. Ist sehr witzig, wenn man dann liest, z.B. "Genießbare Früchte und Nüsse, Johannisbrot,..., orth. Körperersatzstücke)"!!!
Zum Thema "mitnehmen oder gleich essen"? Es macht aufs Jahr oder die Jahre gerechnet für Herrn McDonald natürlich einen deutlichen Unterschied, ob auf die eingenommenen 1€ für den Burger nun 0,84 €Cent netto bleiben (19% Ust) oder 0,93 €Cent (7%USt). Delikaterweise fällt bei Verzehr an Ort und Stelle nämlich der volle USt-Satz; bei Mitnahme der Speisen der halbe USt-Satz an.
Logischerweise wird der Wirt immer gern die Speisen verkaufen und in die Kasse einbonen: "Kunde hats mitgenommen", 7% USt).
Und jetzt ratet mal, warum ein Betriebsprüfer vom Finanzamt bei einem solchen Betrieb sich dann die Eingangsrechnungen von Verpackungsmaterial (für die Speisen) zeigen lässt?? Na?
Klar, wird keine Verpackung eingekauft, aber fleißig Speisen und Getränke nur an Leute verkauft, die die Sachen mitnehmen, liegt eine Steuerhinterziehung in der Luft!
:-)
Schön, dass wir in unserem Land alles so einfach geregelt ist :-D
Greetz