Illegae Straßenrennen, Strafe?
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Mitglied seit: 30.04.2006
Köln/Bonn
Deutschland
239 Beiträge
Hallo
Gestern abend haben meine Freunde diese Rennen gefahren. Als wir los gefahren sind und paar Meter später angehalten sind, weil ich vergessen habe das Licht anzuschalten und mein Freund mich zu sich gerufen hat, mit Auto. Es sei aus wie eine Startaufstellung.
Schon sind die Polizisten gekommen, mit gezogener Waffe usw. Ich bin mir vorgekommen wie im Film Fast&Furious. Wurden auch derbe kontrolliert. (Darf man nicht an solche Aktionen lachen? Denn ich wurde deswegen voll dumm angemacht, da ich die ganze Zeit am lachen war. Hab halt die Situation nicht richtig gecheckt.)
Dann wurden wir einzeln vernommen, wer denn gefahren ist von uns vier, ihnen wurde gemeldet das zwei Autos ein Rennen gefahren sind. Haben halt nichts gesagt, später haben die beiden sich bekennt.
Meine Frage, was wäre passiert wenn die zwei sich nicht gemeldet hätten, würden alle Fahrer die dabei sind eine Strafe und Aufbauseminar machen müssen? Oder darf die Polozei das nicht und hat das gesagt, um uns einzuschüchtern? Alle Fahrer sind in der Probezeit!
MfG Vitali
Ach ja, die Polizei meinte ich wollte grad ein Rennen machen mit einem Nissan MICRA??????????????????????????? O.o Ne, is klar, hab auch nichts besseres zu tun als meinen BMW gegen sone 55PS Karre zu fahren. Dann meinten die ich bin auch Rennen gefahren, obwohl ich der einzige war, desen AUto die ganze Zeit stand. Wo ich der Polizei gesagt habe, gucken sie doch den Motor an, er ist kalt => ich bin kein Rennen gefahren. Der nur: Was will ich mit dem Motor, außerdem kühlt der Motor schnell ab bei denn Temperaturen.
Guten Rutsch ins neue Jahr =)
Darf zum Glück Glücklich ins neue Jahr gehen, da mir nichts passiert ist.
Suche orig. Sportsitze, bitte melden wenn Ihr oder jemand verkauft.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo vital4ik,
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Gruß
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Also prinzipiell sollte man solche Dinger entweder auf Polizeifreier Strecke machen oder aber sehr gut organisieren - sodass man eben nicht erwischt wird... Ausserdem ist sowas auf einer echten Rennstrecke viel lustiger - denn nur geradeaus fahren kann eh jeder Depp!
Abgesehen davon kann die Polizei nicht einfach so Strafen verteilen - sie muss Euch tatsächlich erwischen... Nur die Überlegung das da tatsächlich ein Rennen sein könnte/gewesen sein könnte nutzt Ihnen gar nix.
Und wenn Sie Euch schon erwischen muss das auch nachvollziehbar sein - also mit Laserpistole oder ähnlichem...
Und wenn die 2 nix gesagt hätten wär auch nix passiert - was wollen sie denn sagen? Ihr dürft um diese Zeit nicht mehr Auto fahren? Denn ein Rennen war ja nicht (...)!
Bearbeitet von - black--cell am 29.12.2006 10:44:06
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Ohne Videobeweis können die euch eigentlich gar nix, ausser die erwischen euch direkt beim Rennen. Wer dann was zugibt is selber schuld.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Was soll man noch dazu sagen. Hats die Richtigen erwischt.
Also wer hier wie ne wilde Sau durch die Stadt fährt und meint bisschen Gummi auf der Straße zu lassen hat in unserem Rechtstaat und bei den richtigen Grünen sehr schlechte Karten.
Das geht über mutwillige Zerstörung des Straßenbelag zu Lärm und Umweltbelästigung.
Kann ganz schön teuer werden.
Allein der Versuch ist schon strafbar. Also eben an der Ampel unnötig mit dem Gas spielen reicht schon.
Bearbeitet von - lattebmw am 29.12.2006 10:55:27
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
Hallo,
meine Vermutung ist, daß nichts passiert wäre.
Und wenn etwas passiert wäre, dann hättest Du dagegen per Rechtsanwalt vorgehen können.
Soweit Du es geschildert hast, handelt es sich ausschließlich um Verdachtsmomente und die reichen m.E. nach nicht zur Verhängung einer Strafe aus.
Bei uns in Hamburg wurden / werden permanent solche Rennen gefahren.
Wenn jemand eine Strafe bekommt, dann sind es nur diejenigen, die auf "frischer Tat" erwischt werden.
(Hierzu filmt die grünweiße "Rennleitung" sogar die Rennen in ziviler Uniform!!).
Nachdem die Rennleitung genügend Material zusammen hat, gibt's dann den Einsatz.
Alle Zuschauer bekommen hierbei in der Regel Platzverbot erteilt. (Das wärt also Ihr gewesen). Natürlich werden auch die Karren unter die Lupe genommen (ob alles eingetragen ist etc.), Alkoholtests durchgeführt usw. die ganze Palette, um die Leute die Laune zu verderben.
Tja und die aktiven Rennfahrer bekommen eine Anzeige wegen Verstoß gegen §1 der STVO, grobe Fahrlässigkeit, und Gefährdung Dritter.
Folge: Anzeige, langfristiges Fahrverbot, Geldstrafe, evtl. Haftstrafe bei in mitleidenschaftgezogenen Dritten und wenn man den Füherschein wieder haben möchte, sofern nicht ein Gericht lebenslanges Fahrverboterteilt hat, möglicherweise eine MPU.
Meine Meinung hierzu: Solche Rennen sind einfach sinnlos und gefährlich (gab's in HH auch schon m.E. Tote).
Außerdem regiert dort inzwischen derjenige, der die meiste Kohle hat.
Es ist nicht mehr wie früher (C-Kadett Zeiten), wo man eher mehr KnowHow und Können beim Tunen an den Tag legen musste.
Trotzdem sollten sich auch die Gemeinden mal dazu durchringen solche Rennen öffentlich durchzuführen (z.B: auf stillgelegten Flugplätzen etc.).
Bedarf ist da und es wäre kontrollierter.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 29.12.2006 10:59:16
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Mitglied seit: 12.12.2006
irgendwo in Bayern
Deutschland
289 Beiträge
äähm gehört zwar nicht wirklich hierhin aber weil ich grad Flugplatz hör: Weiß jemand zufällig wann die "Wintergaudi" in Aalen is? Von Harsch Motorsport? Glaub der Harsch Oliver is doch hier auch angemeldet, oder täusch ich mich? Weis ich den Termin noch nich, würd vielleicht hinfahren mitm 325ix...
Vielleicht kann mir jemand helfen...
i ziag an vorhang auf, die sun blinzelt einer
erst moi schaun wo i da bin, i glab der jetta is woi deiner...
ich glaub er versuchte in seinem thread mitzuteilen, das er KEIN rennen gefahren ist, das es für die polizei aber uU so ausgesehen hat :)
wenn was kommt ab zum anwalt, der klärt dir das! wenn die cops keine beweise haben und du und dein kumpel die sache GLAUBHAFT!!!! darlegt dann seh ich da keine probleme bei ;)
Zitat:
Trotzdem sollten sich auch die Gemeinden mal dazu durchringen solche Rennen öffentlich durchzuführen (z.B: auf stillgelegten Flugplätzen etc.).
(Zitat von: SuMo-Driver)
solange das noch nicht soweit ist gibt es jeden monat eine german-racewars veranstaltung...auf denen ich auch immer anzutreffen bin ;)
tja,
woher kommt noch gleich der super gute Ruf der BMW-Fahrer????????????????????
Automobiler Individualist
Mitglied seit: 04.04.2005
nähe Göttingen
Deutschland
1057 Beiträge
Was will man dazu noch sagen???
Allein schon dabei zu sein muss schon nicht sein! Sowas gehört auf die Rennstrecke!
Sicher, jeder räubert mal etwas zu schnell über unsere Straßen, aber Rennen gehören dort nicht hin.
Ist nur solange witzig, bis mal was passiert!
Naja in ein paar Jahren werden die auch ruhiger ^^
Kann dazu nur eins sagen: A.C.A.B
Guter Rutsch ins neue Jahr!
Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt!
Mitglied seit: 04.04.2005
nähe Göttingen
Deutschland
1057 Beiträge
Zitat:
Kann dazu nur eins sagen: A.C.A.B
Guter Rutsch ins neue Jahr!
(Zitat von: TechN9ne)
Klasse Beitrag
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
@ untermieter1
A.C.A.B. steht für die englische Parole „All Cops Are Bastards“ („Alle Polizisten sind Bastarde“).
So sagt es Wiki
Da wurde sogar schon mal eine Firma angeklagt, aber Verfahren eingestellt.
Aktenausdruck der Einstellungsgründe im Verfahren:
Aktenzeichen: 40 Js 45519/02
Beschuldigter: Troublemaker
Verfügung vom 19.11.2002
Ausdruck vom 02.12.2002
Vordruck: TV-StA ein-170-1
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
G r ü n d e :
Die Firma Troublemaker vertreibt T-Shirts, auf denen eine Person abgebildet ist, die mit einer Pistole auf den Kopf eines Polizeibeamten zielt, der seinerseits auf der Motorhaube eines Polizeifahrzeugs liegt, sowie T-Shirts mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ (All Cops are Bastards)
Mit einem der vorgenannten T-Shirts wurde der anderweitig Ver XXXXXXXXXXXXXXXX am 26.05.2001 im Rahmen eines Aufzugs der XXXXXXXXXXXXXXX in Oldenburg-Holstein festgestellt. Der Aufzug wurde zum Schutz durch starke Polizeikräfte begleitet. Die Strafverfolgung ist aus rechtlichen Gründen gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, da beschriebene Abbildung bzw. Aufschrift keinen Straftatbestand erfüllt.
Dargestellt wird zwar eine bedrohliche, wohl auch erniedrigende Situation, jedoch keine „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeit“ i.S.v. § 131 StGB.
Bezüglich des Tatbestandes der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB fehlt es insbesondere an einem eindeutigen Aufforderungs- bzw. Aufstachelungscharakter der Abbildung. Ebensowenig kann eine ernsthafte Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat i.S.v. § 111 StBG erkannt werden.
Ein Vergehen der Beleidigung gemäß § 185 StGB, sowie die Beihilfe zu einem solchen, kommt nicht in Betracht. Die Polizei in ihrer Gesamtheit ist mangels einheitlicher Willensbildung keine beleidigungsfähige Personengesamtheit. Eine Beleidigung aller Polizeibeamten unter einer Kollektivbezeichnung liegt mangels konkreten Sach- und Personenbezugs nicht vor (Bay. Oberstes Landesgericht, JZ 90, 348).
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 29.12.2006 14:24:58
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Ach das "Ohne Polizei wäre unsere Weöt besser"-Thema?! lol
Naja is klar, dass nich immer alles richtig ist was die Grünen machen, aber man sollte nicht so kindisch sein und alle auf ein Level stellen ...
Zitat:
@ untermieter1
A.C.A.B. steht für die englische Parole „All Cops Are Bastards“ („Alle Polizisten sind Bastarde“).(Zitat von: SuMo-Driver)
Ich glaub, das weiß er. Deshalb auch die Antwort:
Zitat:
Klasse Beitrag(Zitat von: untermieter1)
Wo ich Untermieter auch Recht gebe...
Gruß
Holger
Mitglied seit: 09.02.2004
Stuttgart
Deutschland
170 Beiträge
hab meine probleme den text einwandfrei zu verstehen, es ist alles so gut gedeutscht
------------------------------------
Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Mitglied seit: 04.04.2005
nähe Göttingen
Deutschland
1057 Beiträge
Zitat:
@ untermieter1
A.C.A.B. steht für die englische Parole „All Cops Are Bastards“ („Alle Polizisten sind Bastarde“).
So sagt es Wiki
Da wurde sogar schon mal eine Firma angeklagt, aber Verfahren eingestellt.
Aktenausdruck der Einstellungsgründe im Verfahren:
Aktenzeichen: 40 Js 45519/02
Beschuldigter: Troublemaker
Verfügung vom 19.11.2002
Ausdruck vom 02.12.2002
Vordruck: TV-StA ein-170-1
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
G r ü n d e :
Die Firma Troublemaker vertreibt T-Shirts, auf denen eine Person abgebildet ist, die mit einer Pistole auf den Kopf eines Polizeibeamten zielt, der seinerseits auf der Motorhaube eines Polizeifahrzeugs liegt, sowie T-Shirts mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ (All Cops are Bastards)
Mit einem der vorgenannten T-Shirts wurde der anderweitig Ver XXXXXXXXXXXXXXXX am 26.05.2001 im Rahmen eines Aufzugs der XXXXXXXXXXXXXXX in Oldenburg-Holstein festgestellt. Der Aufzug wurde zum Schutz durch starke Polizeikräfte begleitet. Die Strafverfolgung ist aus rechtlichen Gründen gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, da beschriebene Abbildung bzw. Aufschrift keinen Straftatbestand erfüllt.
Dargestellt wird zwar eine bedrohliche, wohl auch erniedrigende Situation, jedoch keine „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeit“ i.S.v. § 131 StGB.
Bezüglich des Tatbestandes der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB fehlt es insbesondere an einem eindeutigen Aufforderungs- bzw. Aufstachelungscharakter der Abbildung. Ebensowenig kann eine ernsthafte Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat i.S.v. § 111 StBG erkannt werden.
Ein Vergehen der Beleidigung gemäß § 185 StGB, sowie die Beihilfe zu einem solchen, kommt nicht in Betracht. Die Polizei in ihrer Gesamtheit ist mangels einheitlicher Willensbildung keine beleidigungsfähige Personengesamtheit. Eine Beleidigung aller Polizeibeamten unter einer Kollektivbezeichnung liegt mangels konkreten Sach- und Personenbezugs nicht vor (Bay. Oberstes Landesgericht, JZ 90, 348).
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 29.12.2006 14:24:58
(Zitat von: SuMo-Driver)
Ich weiß was das heißt. Deswegen auch die Antwort.
Ich weiß nich ob sowas in dieses Forum gehört. Ohne Worte.
für sowas gibts den mod-alarm ;)
Mitglied seit: 09.10.2001
Hochheim am Main
Deutschland
4939 Beiträge
@TechN9ne
Bitte die Regeln lesen! Solche Kommentar wollen wir in Zukunft nicht mehr lesen, ansonsten gibt es den berühmten Syndikat-Urlaub!
Danke für Dein Verständnis!
Pimbo.Mod
Gruß Alex
nahja.. ich bin von der aussage A.C.A.B spätestens seitdem nimer überzeugs, als mich mal ein polizist im dienst!!!!! fragte "na.. wie schnell läuft denn dein ofen" :D
Speed costs money....how fast can you go?!
Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren