Blinker mit Standlichtfunktion legal???
Die Standlichtfunktion entspricht ca. 50% der vollen Leuchtkraft,
den Unterschied zum "blinken" siehst Du schon.
Besser wären aber Module die beim blinken komplett abschalten. :)
BMW Team Oberhavel
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Nicore,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Blinker mit Standlichtfunktion legal???"!
Gruß
Mitglied seit: 22.07.2006
Mamer
Luxembourg
5 Beiträge
Zitat:
Die Standlichtfunktion entspricht ca. 50% der vollen Leuchtkraft,
den Unterschied zum "blinken" siehst Du schon.
Besser wären aber Module die beim blinken komplett abschalten. :)
(Zitat von: Nicore)
Man raet ja aber eigentlich ab bei den neuen Modellen da der BC anfangen koennte zu spinnen und darauf hab ich keine Lust... Oder kriegt man das irgendwie ueberbrueckt?
Hinweis:
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Mitglied seit: 05.08.2008
Deutschland
1 Beitrag
Hallo Leute. Ich fahr den BMW E36 316i, Bj. 96.
Wenn ich bei mir Standlicht abklemme, dann leuchten meine Blinker nicht. Bei den neueren Modellen schon.. Kann mir da jemand helfen??
Ja, das ist ab der Baureihe E46 der Fall.
Bei nem E36 wird das nicht klappen.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
ich hab auch module drinne nur was mich wundert ist das sie nur im dunkeln richtig zugeltun kommen^^ bei bissel dämmerung sieht man eindeutig den draht leuchten und nicht wie gewollt den ganzen blinker^^ was kann man da ändern oder ist das einfach so? bei noch kommen die ganz gut rüber
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Am End ist der BMW doch schöner!!!
Mitglied seit: 05.08.2008
Deutschland
1 Beitrag
Das ist schade.. Aber danke trotzdem für die schnelle Antwort.
Könnte man die Blinker so schalten?
Legende:
S1 - Schalter
E1 - Blinker Links
E2 - Blinker Rechts
[URL=http://s4.directupload.net/file/d/1512/5a4n87bd_jpg.htm]
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