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Muss ich eine Fußstütze, die man als Nachrüstsatz kaufen kann aus Alu (also nur für die Ablage des linken Fußes, KEINE PEdale) beim TÜV eintragen lassen? ODer einfach nur anbauen und fertig?
*Haut die Wurst*
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Hallo Fliesengott,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Alufußstütze eintragen?"!
Gruß
denke mal....
einfach einbaue und fertig ....
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
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keine eintragung.
pedalauflagen sind auf den pedalen und dort ist die gefahr größer das sich was löst oder blockiert oder man abrutscht...
mfg
chris
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okay, danke!
*Haut die Wurst*
Zitat:
keine eintragung.
pedalauflagen sind auf den pedalen und dort ist die gefahr größer das sich was löst oder blockiert oder man abrutscht...
(Zitat von: chris_s)
Bezogen auch auf die originalen Nachrüstsätze!???
Kann ich nicht ganz zustimmen.
Hatte mal Foliatec´s mit ABE!!!! Sind aber scho immens alt gewesen!
Und nun hab ich die Originalen Alupedale drin!
Keiner hat was von Eintragen oder sonstwas gesagt
Bearbeitet von - stargate am 10.12.2006 21:47:14
Automobiler Individualist
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uraltes thema.
pedalauflagen müssen immer eingetragen werden. von abe spricht keiner. wobei dann eigentlich eine anbauüberprüfung vorgnommen werden sollte. steht evtl. in der abe als auflage drinnen. sonst könnte ja pfusch beim montieren betrieben worden sein...
orig. und schnitzer gibts keine gutachten zum eintragen. wobei sani da mal was online gestellt hat....
kurz und knapp:
eintragen tun´s vielleicht 10%. 1. kostet´s nur und 2. ist es den meisten egal und 3. interesierts keinen und auskennen tun sich 99% auch nicht.
wär näheres wissen will ---> suche
mfg
chris
Dem wiederspreche ich!
AC-Schnitzer liefert ein Gutachten zur Eintragung mit!
Auskennen tun sich die Prüfer und die Rennleitung ebenfalls
und schauen INSBESONDERE auf Pedalauflagen weil eben viele
Leute unwissentliche diese nicht eintragen lassen. Ich durfte
auch schon 25€ Verwarnung dafür zahlen und bin mit bisl ausreden
um einen Mängelschein drumherum gekommen, der Beamte war auch
kulant und wollte mir erst "nur" den Mängelschein geben. Laut
den aktuellen Paragraphen erlischt mit den Pedalauflagen die ABE
des Fahrzeugs!!!
Diese Auflagen müssen abgenommen werden, Prüfung auf standesgemäße
Befestigung etc... "da im Falle einer Vollbremsung sich diese ablösen
könnten usw." heisst es.
Also, Pedalauflagen MÜSSEN eingetragen werden!