Rechtsfrage bezgl. Zahlungsforderung
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Unverschämtheit, drehe hier gerade mit nem 200er Puls....ist zwar ungewöhnlich, das mir sowas passiert, aber heute habe ich ne Zahlungsaufforderung bekommen:
Vorgeschichte: Wir haben von einem namhaften Autofolienbetrieb im Oktober 2004 eine Folie in den Wagen meiner Frau eingeklebt bekommen. Zuvor hat er noch die Frontscheibe erneuert, ist über die Versicherung gelaufen. Habe dem Typen damals 190 Euro in bar vor unserer Haustür für die Folie inkl Arbeitszeit gegeben, die Rechnung für die Scheibe ist separat über die Versicherung gelaufen. Heute flattert mir nun ne Rechnung ins Haus, in dem ich aufgefordert werde, die Rechnung über 190 zu begleichen Habe den Typen natürlich sofort angerufen, der hat gefragt, ob ich nen Beleg dafür hab...hab ich natürlich nicht bzw. nicht mehr (bin der Meinung, das ich seinerzeit auch keinen Beleg dafür bekommen habe). Er will jetzt nochmal in seinen Unterlagen nachsehen und sich dann melden. Ich werde diese 190 Euro auf alle Fälle nicht noch einmal bezahlen, da ich ihm die Kohle definitiv gegeben habe, finde es offengestanden ne Frechheit sondergleichen. Hat jemand von Euch nen Rat, was er für rechtliche Möglichkeiten hat?
Mitglied: seit 2005
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Hallo E36-Freak,
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Gruß
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Speed costs money....how fast can you go?!
Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
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Mitglied seit: 28.08.2005
Deutschland
3259 Beiträge
Hab ihn gleich angerufen, er hat gesagt, er schreibt zumindestens immer Belege....meine Frau sagt, der hat damals keine Belege dabei gehabt...bin auch der Meinung, das ich keinen Beleg bekommen hab, sonst hätte ich den bestimmt abgeheftet. Naja, wir haben ja RS, werde mir wenns hart auf hart kommt nen Anwalt nehmen
Mitglied seit: 13.10.2005
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582 Beiträge
Hi,
wenn das von 2004 ist hat er sowieso keine Chance mehr.
Rechnungstellung muss innerhalb 12 Monaten sein daher ist die Sacher verjährt.
Frag mal dein Anwalt.
Gruss
Zitat:
Hi,
wenn das von 2004 ist hat er sowieso keine Chance mehr.
Rechnungstellung muss innerhalb 12 Monaten sein daher ist die Sacher verjährt.
Frag mal dein Anwalt.
Gruss
(Zitat von: Bruno M5)
ehm sorry das ich m ich hier einklinke.. aber das interessiert mich jetzt. mir hat eine werkstatt eine offene zahlungsaufforderung geschickt. die ist von 2004. aber dies wurde jetzt mitleistungsbeginn: 2006 geschrieben. ist das rechtens. nicht oder? ich zahlte die rechnung nicht, da diesereinfach mein automatiggetriebe weggeschmissen hat, obwohl es noch gut war und ich keine zustimmung dazu gab.
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hallo!
zufällig arbeite ich beim rechtsanwalt und kann dir vielleicht weiterhelfen, doch es sieht nicht gut aus für dich:
1.: @ bruno M5: die verjährungsfrist sind nicht 12 monate, sondern 3 jahre, d.h. die rechnung verjährt genau am 01.01.2008!!! Zitat:"§ 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist : 3 Jahre bei: geldbeträge aus forderungen der kaufleute untereinander und gegen privatleute aus warenlieferungen ...
-> d.h. das recht sein geld zu verlangen besteht noch immer!
2. IMMER EINEN BELEG VERLANGEN
wenn die sache echt vor gericht gehen sollte hast du evt. sehr schlechte chancen, da du keinen zahlungsbeleg hast!!! auch wenn deine frau zeugin der ganzen sache war, kann die gegenseite immer noch sagen, dass sie voreingenommen ist, da sie ja deine frau ist!!! also wenn du sonst keine zeugen hast, sieht die sache übel aus!
naja aber da du ja rechtsschutzversichert bist kann ein versuch ja nicht schaden mit der sache bei den anwalt zu gehen!!aber wie gesagt, ohne richtige beweise, dass du die geldsumme schon gezahlt hast (beleg) könnt es sehr schwierig werden!
wünsch dir trotzdem viel glück!!
mfg
Mone (freundin von bo88)
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!
Mitglied seit: 21.06.2003
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51 Beiträge
Ich denke mal, dass du gar keine chance hast. Er hat die Leistung erbracht und du hast "nicht" gezahlt. Ein Richter wird ein Beleg sehen wollen mit dem du beweisen kannst, dass du die Leistungbezahlt hast. Und da du keine Quittung oder Kontoauszug hast, zieht es sehr schlecht für Dich aus. klar kommt die Zahlungsaufforderung verdammt spät, aber noch im rechtlichen Zeitraum. Von daher kannst du gerne einen Anwalt fragen was du machen kannst, aber der wird dir sicher dazu raten mit dem typen zusprechen und wenn der blockiert kannste besser das Geld bezahlen. Vor Gericht besteht für Dich eine Chance von 0,1%.
Sag mal wie es ausgegangen ist.
Zitat:
Hi,
wenn das von 2004 ist hat er sowieso keine Chance mehr.
Rechnungstellung muss innerhalb 12 Monaten sein daher ist die Sacher verjährt.
Frag mal dein Anwalt.
Gruss
(Zitat von: Bruno M5)
Hoppla, du bringst Steuerrecht und Handelrecht durcheinander.
Er muss innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten eine Rechnung stellen - sonst gibt es vom FA Druck. Dies hat aber NICHTS damit zu tun, das sein Anspruch erst nach drei jahren verjährt.
An den OP:
Nicht er muss dir nachweisen das du nicht gezahlt hast, sondern umgekehrt sondern Du mußt nachweisen das du gezahlt hast.
Bei Beträgen über 100 Euro ist eine Quittung bei Barzahlung der einzige gültige Nachweis der Zahlung.
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Mitglied seit: 28.08.2005
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3259 Beiträge
Naja, denke die Sache hat sich erledigt, hab den Typen gestern nochmal angerufen und er hat es so gesagt. Eine Freunding von uns meinte aber auch, das es innerhalb einer Frist eine Mahnungsstellung oder Erinnerung geben muss (innerhalb eines halben Jahres), ansonsten sind die Ansprüche eh verfallen (Mahnung oder was ähnliches haben wir nie erhalten, logisch der Betrag wurde ja auch beglichen)
Mitglied seit: 13.10.2005
Heidelberg
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582 Beiträge
Also ganz falsch lag ich ja dann doch nicht ;-)
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Mitglied seit: 28.08.2005
Deutschland
3259 Beiträge
Hatte ich ganz vergessen: Danke an alle, die mir hier Hilfestellung gegeben haben!